Volljährig – und jetzt? Was Sie beim Kinderdepot beachten sollten

Mit dem 18. Geburtstag wird aus dem Kinderdepot ein Erwachsenendepot – mit allen Rechten für den Nachwuchs. Was Eltern dann noch dürfen und wie sie sich frühzeitig absichern können.
Viele Eltern sparen über Jahre hinweg für ihr Kind – etwa mit einem Depot. Pünktlich zum 18. Geburtstag ist der Nachwuchs dann plötzlich für alle Finanzentscheidungen selbst verantwortlich. Die Bank überträgt die Kontrolle automatisch. Eltern sind dann oft verunsichert, weil sie kein Mitspracherecht mehr haben. Doch was genau bedeutet das? Und wie können Eltern vorsorgen, damit sie auch weiterhin mitreden dürfen?
Mit 18 geht das Depot an das Kind über
Sobald ein Kind volljährig wird, darf es rechtlich über sein Vermögen frei verfügen. Das gilt auch für ein Depot, das die Eltern auf den Namen ihres Kindes eröffnet haben. Ab dem 18. Geburtstag liegen sämtliche Verfügungsrechte bei dem jungen Erwachsenen – unabhängig davon, wer das Geld eingezahlt hat.
Die Bank überträgt die alleinige Kontrolle automatisch. Eltern dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Käufe oder Verkäufe mehr tätigen. Auch eine bloße Auskunft über das Depot ist in der Regel nicht mehr vorgesehen.
Kein Zugriff, keine Auskunft – auch für Eltern
Viele Eltern trifft dieser Moment unvorbereitet. Denn häufig informiert die Bank nicht aktiv über den Wechsel der Verfügungsberechtigung. Die Zugangsdaten fürs Onlinebanking gehen in der Regel direkt an das Kind – meist einige Tage vor dessen 18. Geburtstag und per Post.
Erhalten Eltern keine Rückmeldung oder Unterlagen, hilft ein kurzer Anruf bei der Bank. Wichtig: Nur das Kind kann ab diesem Zeitpunkt Auskünfte erhalten oder Handlungen im Depot veranlassen.
Legitimation nötig – sonst geht nichts
Mit dem Geburtstag allein ist es jedoch nicht getan. Damit der Nachwuchs vollen Zugriff auf das Depot hat, muss er sich selbst legitimieren. Das geschieht in der Regel durch einen Besuch bei der Bankfiliale oder über ein Video-Ident-Verfahren.
In manchen Fällen muss auch der ursprüngliche Depotvertrag neu unterzeichnet werden – nun vom volljährigen Kind selbst. Ohne diesen Schritt bleiben wichtige Funktionen des Depots eingeschränkt oder gesperrt.
Vollmacht – die einzige Möglichkeit für Eltern
Möchten Eltern auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin Zugriff auf das Depot haben, etwa um Käufe oder Verkäufe durchzuführen, bleibt nur ein Weg: eine Vollmacht.
Diese muss das volljährige Kind schriftlich erteilen. Auch die Eltern müssen sie unterschreiben. Wichtig: Das Kind kann diese Vollmacht jederzeit widerrufen. Es entscheidet nun selbst, wer Zugang zum eigenen Vermögen erhält.
Finanzwissen statt Streit: Reden hilft
Der 18. Geburtstag ist nicht nur ein juristischer Einschnitt, sondern auch ein guter Anlass für ein offenes Gespräch. Eltern und Kind sollten besprechen, wie es mit dem Depot weitergeht:
- Soll der bisherige Sparplan fortgeführt werden?
- Passt die Anlagestrategie zur neuen Lebensphase?
- Wie viel Risiko ist gewünscht – und wie viel Verantwortung wird zugetraut?
Solche Gespräche schaffen Vertrauen, stärken die Finanzkompetenz und helfen, Missverständnisse oder Enttäuschungen zu vermeiden. Wer den Übergang gemeinsam gestaltet und sich rechtzeitig über eine Vollmacht Gedanken macht, kann Konflikten vorbeugen. So wird aus dem Kinderdepot nicht nur ein Geschenk, sondern ein echtes Fundament für finanzielle Selbstständigkeit.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa