Frag t-online Riester-Rente: Lohnt sich die Kapitalauszahlung nach Steuern?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wie genau wird eine einmalige Kapitalauszahlung bei einer Riester-Rente versteuert?
Wer jahrzehntelang für die Riester-Rente eingezahlt hat, steht im Alter vor einer wichtigen Entscheidung: Soll das angesparte Kapital in eine monatliche Rente umgewandelt werden oder ist eine einmalige Auszahlung besser? Doch kaum jemand denkt dabei an die Steuer – und wird dann womöglich "teuer" überrascht. "Wie genau wird eine Kapitalauszahlung bei Riester versteuert?", wollte nun ein t-online-Leser wissen. Und: Gibt es einen Weg, die Steuerlast zu senken?
Riester-Rente. Monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die seit 2002 insbesondere für Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen eingeführt wurde. Beiträge werden während der Ansparphase durch Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert. Lesen Sie hier, wie Riester genau funktioniert und für wen sich riestern lohnen kann. Beim Renteneintritt haben Riester-Sparer zwei Möglichkeiten:
1. Lebenslange monatliche Rente:
- Das angesparte Kapital wird in eine lebenslange Rente umgewandelt.
- Jedes Jahr wird der ausgezahlte Betrag mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert.
- Vorteil: Steuerlast bleibt durch gleichbleibende Einkommensverhältnisse oft gering.
2. Kapitalauszahlung (Teilauszahlung):
- Bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals können auf einen Schlag ausgezahlt werden.
- Der Rest bleibt als lebenslange monatliche Rente bestehen.
- Nachteil: Die Kapitalauszahlung unterliegt im Jahr der Auszahlung der vollen Einkommenssteuer.
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Wie wird die Kapitalauszahlung versteuert?
Die Steuerlast hängt davon ab, wie viel Kapital auf einmal ausgezahlt wird und wie hoch das sonstige Jahreseinkommen ist.
Ein Beispiel:
- Angenommen, eine Riester-Sparerin ist einzeln veranlagt und lässt sich bei Renteneintritt 30 Prozent ihres angesparten Kapitals von 30.000 Euro auszahlen. Das sind 10.000 Euro.
- Zusätzlich erhält sie eine gesetzliche Rente von 20.000 Euro im Jahr. Geht sie 2025 in Rente, sind davon 83,5 Prozent zu versteuern, also 16.700 Euro.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt also im Jahr 2025 insgesamt 26.700 Euro (10.000 + 16.700 Euro).
- Würde die Sparerin nur die gesetzliche Rente versteuern müssen, läge ihr durchschnittlicher Steuersatz bei gut 5 Prozent. Das liegt daran, dass sie dank des Grundfreibetrags gut 12.000 Euro steuerfrei beziehen kann und nur das darüber hinausgehende Einkommen versteuert wird. An Steuern würden so etwa 840 Euro abgehen.
- Dieser durchschnittliche Steuersatz steigt durch die Riester-Einmalzahlung nun jedoch auf etwa 12,7 Prozent. Insgesamt würde die Einkommenssteuer damit auf etwa 3.400 Euro steigen.
- Die zusätzliche Steuer durch die Einmalzahlung beträgt in diesem Fall etwa 2.560 Euro. Der Anstieg des Steuersatzes führt also dazu, dass gut ein Viertel des ausgezahlten Kapitals von 10.000 Euro verloren geht.
Beachten Sie, dass vermutlich im selben Kalenderjahr Rentenzahlungen aus dem verbleibenden Guthaben überwiesen würden, die das Einkommen und somit die Steuerlast noch etwas ansteigen lassen.
Gut zu wissen: Die Möglichkeit, die Steuerbelastung der einmaligen Kapitalauszahlung durch die sogenannte Fünftelregelung zu mindern, ist bei einer regulären Teilauszahlung in der Regel nicht möglich. Damit die Regelung Anwendung findet, müsste die Auszahlung als außerordentliches Einkommen eingestuft werden (Paragraf 34 Abs. 1 EStG). Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Riester-Kleinstrenten als Einmalzahlung "abgefunden" werden – wenn also die monatliche Rente geringer als etwa 35 Euro hoch wäre.
Riester-Rente als monatliche Rente
Entscheidet sich die oben genannte Riester-Sparerin gegen die einmalige Kapitalauszahlung und für die monatliche Rente, so wird auch diese nachgelagert versteuert. Das bedeutet, dass die Rentnerin auf die Rentenzahlung ihren persönlichen Einkommensteuersatz entrichten muss.
- Bei einer lebenslang garantierten Riester-Rente in Höhe von beispielsweise 120 Euro pro Monat ergeben sich 1.440 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird zu ihrer gesetzlichen Rente von 20.000 Euro addiert.
- Geht sie 2025 in Rente, sind 83,5 Prozent der gesetzlichen Rente zu versteuern, also 16.700 Euro.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt inklusive Riester-Betrag also insgesamt 18.140 Euro (1.440 + 16.700 Euro).
- Ihr durchschnittlicher Steuersatz liegt in diesem Fall bei etwa 6,5 Prozent. Das entspricht einer Steuerlast von rund 1.183 Euro – und somit 183 Euro mehr als ohne Riester-Rente.
Monatliche Rente versus Einmalzahlung: Was ist besser?
Ob Sie sich Riester teilweise auf einmal oder doch regulär als monatliche Rente auszahlen lassen möchten, gilt es gut zu überlegen. Klar ist: Die Teilauszahlung macht sich steuerlich bemerkbar und – dank Steuerprogression – je mehr, umso höher Ihre Teilauszahlung ausfällt und umso höher dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen wird. Zudem reduziert die Teilentnahme die Höhe Ihrer anschließenden monatlichen Riester-Rente: Denn es steht weniger Geld zur Verfügung, aus der sich die lebenslange Rente speist. Es kann sich lohnen, die individuelle Situation mit einem Steuerberater zu besprechen.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Riester-Auszahlung"
- bafin.de: "Riester-Rente"
- weltsparen.de: "Riester-Rente Auszahlung"
- bavheute.de: "Teils Kapital, teils Rente – greift die ermäßigte Besteuerung der Kapitalleistung nach § 34 EStG?"