Altersvorsorge und Steuern Teilauszahlung der Riester-Rente: So vermeiden Sie Steuern
Bei der Riester-Rente können Sie eine Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase wählen. Wie sieht es mit den Steuern aus?
Entscheiden Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase Ihrer Riester-Rente für eine Teilauszahlung von 30 Prozent, wird Ihnen der Rest als lebenslange monatliche Rente gezahlt. In der Ansparphase sparen Sie Steuern, da Sie die Beiträge steuerlich absetzen können.
Da der Steuersatz in der Auszahlungsphase in den meisten Fällen niedriger als in der Ansparphase ist, ist die nachgelagerte Besteuerung günstiger für Sie – auch wenn die Auszahlung voll steuerpflichtig ist.
Steuern bei der Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent
Wählen Sie zum Auszahlungsbeginn eine Teilkapitalauszahlung, beträgt sie bis zu 30 Prozent. Der Betrag ist voll steuerpflichtig, ebenso wie die Auszahlung der verbleibenden Summe als lebenslange monatliche Rente. Der Einkommensanstieg bei der Auszahlung macht sich bei Ihrer Steuererklärung bemerkbar. Die Besteuerung erfolgt mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der abhängig von der Einkommenshöhe gestaffelt ist. Mehr zur Einkommensteuer erfahren Sie hier.
Steuervorteile genau prüfen
Bei einer Teilkapitalauszahlung Ihrer Riester-Rente zahlen Sie im Folgejahr mehr Steuern als bei der monatlichen Auszahlung. Entscheiden Sie sich für eine gleichbleibende monatliche Rate, fällt Ihr Steuersatz möglicherweise geringer aus. Prüfen Sie, ob eine höhere Startsumme aufgrund der Steuern tatsächlich sinnvoll ist. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann für Sie ermitteln, welches das beste Auszahlungsmodell ist.
Weniger Steuern mit dem Altersentlastungsbetrag
Beginnt die Auszahlungsphase Ihrer Riester-Rente noch vor 2040, profitieren Sie vom Altersentlastungsbetrag. Dabei handelt es sich um einen Steuerfreibetrag, der sich nach Ihrem Geburtsjahr richtet und bis zum Lebensende unverändert bleibt. Für den Geburtsjahrgang 1974 wird dieser Betrag letztmalig gewährt. Er fällt ab 2040 auf null Prozent.
Bei Beginn der Auszahlungsphase 2040 oder später gilt der Altersentlastungsbetrag also nicht mehr. Die Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent kann sich noch so lange lohnen, wie Sie die Entlastungssumme ausschöpfen können.
Keine Steuern bei Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2023 bei 10.908 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bei 21.816 Euro. Er steigt 2024 auf 11.604 Euro, bei Eheleuten auf 23.208 Euro. Übersteigt Ihr jährliches Gesamteinkommen abzüglich aller Freibeträge diesen Grundfreibetrag nicht, zahlen Sie keine Steuern auf Ihre Riester-Rente. Allerdings ist das bei einer Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent nur selten der Fall, beispielsweise, wenn Sie nur geringe Beiträge eingezahlt haben.
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