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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Wie viel Nebenverdienst bleibt steuerfrei?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wie viel kann ich mit Online-Umfragen steuerfrei verdienen?
Bequem von zu Hause aus Geld verdienen – das klingt verlockend. Online-Umfragen und Produkttests versprechen genau das. Dabei werden Sie etwa gefragt, wie Sie einen Kosmetikartikel bewerten, wie Sie im Supermarkt einkaufen, oder Sie sollen eine App testen. Durchschnittlich erhalten Sie für eine Umfrage zwischen 50 Cent und drei Euro.
Wer viel Zeit in das Ausfüllen solcher Umfragen steckt, kann daraus einen Nebenverdienst machen. Doch wie viel kann man verdienen, bevor man die Einnahmen versteuern muss? Diese Frage stellt sich ein t-online-Leser.
Grenze bei 410 Euro
Grundsätzlich gilt: Wenn Arbeitnehmer nebenbei etwas dazuverdienen, müssen sie diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Wie viel von diesen Zusatzeinkünften sie versteuern müssen, hängt davon ab, wie hoch diese sind. Hier gilt der sogenannte Härteausgleich. Dieser Paragraf verhindert, dass ein Arbeitnehmer auf eine kleine oder einmalige zusätzliche Einnahme hohe Steuern zahlen muss. Er umgeht eine steuerliche Härte – also eine unfaire Steuerberechnung.
Der Freibetrag liegt bei 410 Euro. "Diese sogenannte Bagatellgrenze bleibt steuerfrei. Das bedeutet, ein Arbeitnehmer kann bis zu 410 Euro im Jahr ohne weitere Steuerbelastung hinzuverdienen", erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) auf Anfrage von t-online. Liegt der Verdienst zwischen 410 und 820 Euro, wird ein Teil der Einkünfte versteuert. Ab 820 Euro müssen Sie auf den gesamten Betrag ganz normal Steuern zahlen. Um mit Mikrojobs die Bagatellgrenze zu überschreiten, müssten Sie jedoch sehr viel Zeit darin investieren. Vermutlich schaffen das die wenigsten.
Gut zu wissen
Für Mikrojobs gibt es im Internet zahlreiche Anbieter. Doch aufgepasst: Nicht alle sind seriös. Informieren Sie sich vorher genau über die Webseite oder die App, die Sie auswählen möchten.
Bestimmter Betrag wird abgezogen
Verdienen Sie zwischen 410 und 820 Euro, greift der Härteausgleich. Der zu versteuernde Betrag ist umso höher, je höher der Zuverdienst ist. Die Tabelle liefert eine Übersicht.
Nebeneinkünfte (pro Jahr) | Härteausgleich (wird abgezogen) | Zu versteuernder Betrag |
---|---|---|
410 Euro | 410 Euro | 0 Euro |
500 Euro | 320 Euro | 180 Euro |
600 Euro | 220 Euro | 380 Euro |
700 Euro | 120 Euro | 580 Euro |
800 Euro | 20 Euro | 780 Euro |
820 Euro | 0 Euro | 820 Euro |
Wer plant, regelmäßig mit Online-Umfragen Geld zu verdienen, dabei aber die Bagatellgrenze überschreitet, kann alternativ ein Arbeitsverhältnis auf Minijob-Basis abschließen, falls das Unternehmen dies ermöglicht. Im Monat könnten Sie so bis zu 556 Euro steuerfrei einnehmen – laut BdSt "allerdings nur, wenn es sich um ein und dasselbe Unternehmen handelt, für das Umfragen regelmäßig ausgefüllt oder erstellt werden".
- Anfrage beim Bund der Steuerzahler
- finanztip.de: "Härteausgleich bei der Steuer – was Du wissen musst"