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Riester-Rente vorzeitig auszahlen lassen: Das sollten Sie wissen


Altersvorsorge
Riester-Rente auszahlen mit 60: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 08.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Bei Bedarf können Sie sich 30 Prozent der Riester-Rente einmalig auszahlen lassen.Vergrößern des Bildes
Bei Bedarf können Sie sich 30 Prozent der Riester-Rente einmalig auszahlen lassen. (Quelle: Drazen Zigic/getty-images-bilder)
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Die Riesterrente wird als monatliche Rente gezahlt und ab Rentenbeginn ausgezahlt. Ist es möglich, die Rente vorzeitig mit 60 auszahlen zu lassen?

Haben Sie eine Riester-Rente als private Altersvorsorge gewählt, wird sie standardmäßig als lebenslange Rente gezahlt. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Lediglich 30 Prozent sind als Kapital auszahlbar. Wann Sie frühestens Ihre Riester-Rente auszahlen lassen können, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

Möglichkeit der Auszahlung mit 60 Jahren

Eine Auszahlung der Riester-Rente vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Der Riester-Vertrag wurde vor 2011 abgeschlossen. Bei einem Vertragsabschluss ab 2012 liegt das frühestmögliche Alter für die Auszahlung bei 62 Jahren. Eine spätere Auszahlung ist jederzeit möglich. Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt in der Regel mit dem regulären Renteneintritt.

Spätere Riester-Auszahlungen mit dem Rentenbeginn haben Vorteile. So erhöht sich der Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird, da Sie noch einige Jahre länger in die Rente einzahlen. Um keine Einzahlungen mehr zu leisten, lassen Sie den Vertrag ruhen. Für die Zeit, in der Ihr Vertrag ruht, bekommen Sie keine Förderungen mehr. Sie genießen aber für Ihre eingezahlten Beiträge die volle staatliche Förderung und Steuervorteile.

Vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente und die Folgen

Eine vollständige Auszahlung des Gesamtkapitals zu Rentenbeginn ist möglich, hat aber Nachteile. Die komplette staatliche Förderung, die Ihnen gewährt wurde, muss zurückgezahlt werden. Auf das ausgezahlte Kapital fallen Steuern an. Die vorzeitige Auszahlung führt zu Verlusten. Nur dann, wenn nach der Rückzahlung der Förderzulagen und der Steuern noch genügend Geld übrig bleibt, lohnt sich die vorzeitige Auszahlung.

Kleinstbeitragsrente als Ausnahme

Eine Ausnahme von der einmaligen Auszahlung bildet die Kleinstbeitragsrente, für die Sie nur geringe monatliche Beiträge eingezahlt haben. Die jährliche Auszahlung darf dann nicht höher als ein Prozent des durchschnittlichen jährlichen Bezugswertes sein. Die monatliche Auszahlung der Rente liegt bei 30 Euro oder niedriger. Bei einer Kleinstbeitragsrente müssen Sie die erhaltenen staatlichen Förderungen und den Steuervorteil nicht zurückzahlen.

Einmalzahlung von 30 Prozent der Riester-Rente

Ist die Riester-Rente auszahlungsreif, können Sie sich 30 Prozent als Einmalzahlung auszahlen lassen. Der restliche Betrag wird Ihnen als lebenslange monatliche Rente gezahlt. Der einmalig ausgezahlte Betrag wird voll besteuert. Die monatliche Rentenauszahlung verringert sich entsprechend. Ihre erhaltenen Förderungen gehen Ihnen nicht verloren. Lesen Sie hier mehr dazu, wie die Riester-Rente grundsätzlich funktioniert.

Verwendete Quellen
  • riester-rente.net: "Auszahlung der Riester-Rente" (Stand: 16.10.2023)
  • weltsparen.de: "Riester-Rente Auszahlung: Wie viel können Sie sich auszahlen lassen und ab wann?" (Stand: 16.10.2023)
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Riester-Auszahlung" (Stand: 16.10.2023)
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