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AfD-Spendenaffäre: Weidel bezahlte wohl Wahlkämpfer mit Geld aus der Schweiz


Medienbericht zu AfD-Spendenaffäre
Weidel bezahlte Wahlkämpfer mit Geld aus der Schweiz

Von t-online, aj

Aktualisiert am 14.11.2018Lesedauer: 3 Min.
Alice Weidel: Vor der Bundestagswahl erhielt die Spitzenkandidatin der AfD wohl eine Großspende aus der SchweizVergrößern des Bildes
Alice Weidel: Vor der Bundestagswahl erhielt die Spitzenkandidatin der AfD wohl eine Großspende aus der Schweiz. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
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Alice Weidel hat das Geld aus der Schweiz offenbar für ihren Wahlkampf benutzt: Sie habe damit einen Medienanwalt bezahlt – und Facebook-Likes eingekauft. Das habe ein Sprecher gegenüber der "FAZ" bestätigt.

Ein Sprecher der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel hat sich laut einem Medienbericht zu dem Verwendungszweck der illegalen Parteispenden aus der Schweiz geäußert. Weidel habe das Geld unter anderem für ihren Internetwahlkampf sowie für Anwaltsrechnungen benutzt, schrieb die "Frankfurter Allgemeine" am Dienstag.

Demnach habe ihr Sprecher der Zeitung bestätigt, dass das Geld an einen Kölner Medienanwalt geflossen sei, mit dem Auftrag, gegen Journalisten vorzugehen. Seine Rechnungen seien mit Weidels Einverständnis von der Bundesgeschäftsstelle der AfD an den Kreisverband Bodensee weitergeleitet und von einem Unterkonto, auf dem die rund 130.000 Euro aus der Schweiz lagerten, beglichen worden. Der Anwalt habe nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" eine fünfstellige Summe verlangt.

Weiter habe der Kreisverband einen Mitarbeiter von dem Spendengeld bezahlt, der digitale Inhalte schaffen und Facebook-Likes einkaufen sollte. Weidels Sprecher habe der "FAZ" die Rechnungsstellung an den Kreisverband bestätigt. Die Beträge hätten zwischen drei- bis zehntausend Euro gelegen.

Die AfD hatte zuvor Medienberichte bestätigt, wonach im vergangenen Jahr rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen worden waren. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind nicht erlaubt. Der AfD drohen deshalb möglicherweise Strafzahlungen.

"Davon ausgegangen, die Spende sei völlig ordnungsgemäß"

Die Kreisschatzmeisterin sei davon ausgegangen, dass die Spende völlig ordnungsgemäß ist, schreibt die "FAZ" unter Berufung von Weidels Sprecher. Auch Weidel selbst habe das gedacht. Das Geld wurde den Angaben der AfD zufolge in diesem Frühjahr zurückgezahlt. Weidels Sprecher habe jedoch keine Angaben dazu gemacht, wie das ausgegebene Geld danach ersetzt wurde. Auch habe er sich nicht dazu geäußert, ob es einen Beschluss des Vorstandes gegeben habe, um die fünfstellige Summe an den Anwalt zu autorisieren.

Der Verwaltungsrat der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG hatte auf Anfrage von WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen. Ihm sei dabei nicht klar gewesen, dass die AfD der Empfänger war.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat wegen der Großspende inzwischen Vorermittlungen eingeleitet. "Wir sind im Stadium der Vorprüfung", sagte der Leiter, Johannes-Geog Roth. Am Dienstag sei in der Angelegenheit zudem die Anzeige eines Bürgers aus dem Bezirk eingegangen. "Spiegel Online" hatte zuerst berichtet, die Behörde prüfe, "ob Anhaltspunkte für strafbare Handlungen vorliegen".



Weidel selbst hatte am Montag erklärt: "Bei dem Konto, auf dem die Spende einging, handelt es sich um das ordentliche Konto des Kreisverbandes des Bodenseekreises. Die Spende ist nicht an meine Person gegangen." Persönliche Konsequenzen schließe sie aus.

Der Landesschatzmeister der AfD in Baden-Württemberg hatte im vergangenen August auf die Frage der Schatzmeisterin des Bodensee-Kreisverbandes, ob sie Zuwendungen eines unbekannten Gönners aus der Schweiz "irgendwo melden oder bekannt geben" müsse, in einer E-Mail geantwortet, "wenn die Beträge auf dem Konto des Kreisverbandes eingingen, seien dies "ganz normale Spenden".

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