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Spendenskandal: Warum ist diese Spende an die AfD so problematisch?


Illegale Parteispenden
Der AfD drohen empfindliche Strafen


Aktualisiert am 12.11.2018Lesedauer: 3 Min.
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Alice Weidel, AfD-Fraktionsvorsitzende: Eine Großspende aus dem Ausland kurz vor der Wahl 2017 bringt die Partei in Erklärungsnot.Vergrößern des Bildes
Alice Weidel, AfD-Fraktionsvorsitzende: Eine Großspende aus dem Ausland kurz vor der Wahl 2017 bringt die Partei in Erklärungsnot. (Quelle: dpa)

Die AfD erhält im Wahlkampf eine Großspende von einer Firma aus der Schweiz – die Partei und besonders Alice Weidel stehen in der Kritik. Es droht ein Spendenskandal – mit welchen Folgen?

Der Alternative für Deutschland (AfD) sieht sich wegen einer drohenden Parteispendenaffäre harscher Kritik ausgesetzt. Nach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" sollen gut 130.000 Euro an den AfD-Kreisverband Bodensee geflossen sein, in dem die jetzige Fraktionsvorsitzende Weidel für den Bundestag antrat.

War die Spende vereinbar mit dem deutschen Parteiengesetz? Mit welche Strafe muss die Partei rechnen. Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Dürfen Parteien Spenden annehmen?

Parteienspenden sind grundsätzlich erlaubt. Die Regeln dafür sind allerdings klar im deutschen Parteiengesetz verankert. Parteien müssen seit 2010 Spenden von mehr als 50.000 Euro grundsätzlich sofort der Bundestagsverwaltung melden, und sie müssen umgehend veröffentlicht werden. Geldbeträge, die darunter liegen, müssen im jährlichen Rechenschaftsbericht der Parteien stehen. Die Grenze hierfür ist 10.000 Euro. Nach oben gibt es für die Parteien allerdings keine Spenden-Grenze, allerdings sind Spenden von über 1.000 Euro aus dem Ausland verboten. Damit will der Gesetzgeber ausländische Einflussnahme auf die deutsche Politik verhindern.

Gibt es Ausnahmen bei Spenden aus dem Ausland?

Es gibt aber Ausnahmen, so etwa wenn die Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen oder eines Bürgers der Europäischen Union unmittelbar einer Partei zufließen. Dies gilt auch für Spenden eines Wirtschaftsunternehmens, das sich zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von Deutschen oder EU-Bürgern befindet oder dessen Hauptsitz in einem EU-Land ist.

Warum ist diese Spende an die AfD so problematisch?

Die AfD erhielt im Bundestagswahlkampf zwischen Juli und September 2017 gut 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine illegale Spende handelt, weil sie aus dem Nicht-EU-Ausland kam. Nachdem es in der AfD offenbar Bedenken wegen der Legalität gab, wurde der Betrag zurückgezahlt, aber erst nach dem Wahlkampf im April 2018. Der AfD-Kreisverband Bodensee erhielt das Geld in mehreren Tranchen von meist 9.000 Schweizer Franken, offenbar um den Betrag nicht veröffentlichen zu müssen. Dem AfD-Landesverband Baden-Württemberg liegt für 2017 noch kein Rechenschaftsbericht von dem Kreisverband vor.

Welche Konsequenzen drohen der AfD?

Der AfD drohen empfindliche Geldstrafen. Bei nicht veröffentlichten Spenden müssen laut Parteiengesetz in der Regel das doppelte oder dreifache der Spende als Strafe gezahlt werden. Zudem hat der Geldgeber als Spendenzweck angegeben: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Die AfD-Fraktionschefin steht dadurch auch innerparteilich in der Kritik. SPD und Grüne forderten umgehende Aufklärung.


Ist die AfD schon einmal mit illegalen Parteispenden aufgefallen?

Die Bundestagsverwaltung prüft bei der AfD laut eigenen Angaben mehrere Fälle wegen des Verdachts auf illegale Wahlkampfunterstützung. Zum Beispiel geht es um den "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten", der die AfD im Wahlkampf mit Flugblättern, Wahlplakaten und Anzeigekampagnen unterstützte. Die AfD profitierte davon, beteuerte jedoch stets, mit dem Verein nichts zu tun zu haben. Der Vereinsvorsitzende David Bendels trat allerdings mehrfach auf Veranstaltungen mit hochrangigen Parteifunktionären wie Alice Weidel oder Alexander Gauland auf.

Stehen auch andere Parteien wegen Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Spenden in der Kritik?

Besondere Schlagzeilen machte unter anderem die sogenannte CDU-Parteispendenaffäre um Schwarze Kassen. Der langjährige Kanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl räumte nach der Aufgabe seiner Ämter Ende 1999 lediglich ein, von 1993 bis 1998 nicht ausgewiesene Parteispenden in Höhe von etwa zwei Millionen D-Mark (knapp eine Million Euro) angenommen zu haben. Die Namen der angeblichen Spender verschwieg er unter Berufung auf ein gegebenes Ehrenwort.

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