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Brückentage 2019: So nutzen sie die Feiertage perfekt


Mehr Freizeit rausholen
So nutzen Sie die Brückentage 2019 perfekt

Von t-online, sah, ron, jb

Aktualisiert am 30.12.2018Lesedauer: 5 Min.
So holt man mit den Brückentagen 2019 am meisten Urlaub raus
Brückentage 2019: So holt man am meisten Urlaub raus. (Quelle: Glomex)

Verlängern Sie Ihren Urlaub: Wenn Sie die bundesweiten Feier- und Brückentage 2019 geschickt nutzen, haben Sie mehr von Ihren eingereichten Urlaubstagen. t-online.de zeigt Ihnen, wie Sie mehr herausholen können.

Na, wie viele Urlaubstage stehen Ihnen als Arbeitnehmer im nächsten Jahr zu? 24, 28 oder gar 32? Wenn Sie clever sind, können daraus ganz viele freie Tage werden. Denn 2019 hält viele Brücken- oder Fenstertage bereit.

Brückentage sind Arbeitstage, die zwischen einem Feiertag und einem zumeist ohnehin arbeitsfreien Tag, wie Samstag oder Sonntag, liegen. Wenn Sie frühzeitig Urlaub für diese Tage in Ihrer Firma beantragen, können Sie mehr freie Tage herausholen.

Neujahr 2019 (1. Januar)

Das Jahr fängt schon mal gut an: Wenn Sie den Neujahrstag (Dienstag) zum Verreisen nutzen möchten, kommen Sie mit nur einem Urlaubstag (manchmal nur einem halben Urlaubstag) am 31. Dezember (Montag) in den Genuss von vier freien Tagen (29. Dezember bis 01. Januar), weil das Wochenende vorher (29./30. Dezember) für die meisten ohnehin arbeitsfrei ist.

Wer dagegen vom 31. Dezember bis 4. Januar Urlaub nimmt, hat mit vier Urlaubstagen (oder 3 1/2 Urlaubstagen) neun Tage am Stück frei.

Tabelle: Übersicht über die Feiertage 2019

Feiertag Bundesländer Urlaubstage Freie Tage Urlaubszeitraum
Neujahr (1. Januar) alle 1 (manchmal nur 1/2) 4 29.12.2018 - 01.01.2019
4 (manchmal nur 3 1/2) 9 29.12.2018 - 06.01.2019
Ostern (19. bis 22. April) alle 8 16 13.04.2019 - 28.04.2019
4 10 13.04.2019 - 22.04.2019
4 10 19.04.2019 - 28.04.2019
Maifeiertag (1. Mai) alle 4 9 27.04.2019 - 05.05.2019
Christi Himmelfahrt (30. Mai) alle 1 4 30.05.2019 - 02.06.2019
4 9 25.05.2019 - 02.06.2019
Pfingsten (9./10. Juni) alle 4 9 08.06.2019 - 16.06.2019
Fronleichnam (20. Juni) Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland 4 9 15.06.2019 - 23.06.2019
8 16 08.06.2019 - 23.06.2019
Mariä Himmelfahrt (15. August) Bayern (nur in Gemeinden und Städte mit überwiegend katholischer Bevölkerung), das Saarland 1 4 15.08.2019 - 18.08.2019
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) alle 4 9 28.09.2019 - 06.10.2019
1 4 03.10.2019 - 06.10.2019
Reformationstag (31. Oktober) Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – sowie seit 2018 auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen 1 4 31.10.2019 - 03.11.2019
Allerheiligen (1. November) Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland 0 3 01.11.2019 - 03.11.2019
4 9 26.10.2019 - 03.11.2019
Weihnachten (25./26. Dezember) alle 7 16 21.12.2019 - 05.12.2019

Ostern 2019 (19. April bis 22. April)

Wenn Sie die Osterfeiertage clever nutzen, können Sie mit nur acht Urlaubstagen auf 16 freie Tage kommen: Nehmen Sie dafür vom 15. bis 26. April frei und nutzen Sie die Wochenenden davor und danach (13. bis 28. April).

Es gibt über Ostern aber auch zwei Varianten, wie Sie durch den Einsatz von vier Urlaubstagen insgesamt zehn freie Tage bekommen. Für die erste Variante nehmen Sie sich die Tage vor Ostern frei (15. bis 18. April) – für die zweite Variante nehmen Sie sich die Tage nach Ostern frei (23. bis 26. April). So können Sie Ihren Urlaubszeitraum ganz einfach verlängern.

Maifeiertag 2019 (1. Mai)

Der "Tag der Arbeit" als gesetzlicher Feiertag fällt auf einen Mittwoch. Wenn Sie die Tage davor (29. und 30. April) sowie die Tage danach (2. und 3. Mai) Urlaub nehmen, haben Sie mit den beiden Wochenenden davor und danach mit vier Urlaubstagen neun freie Tage am Stück.

Christi Himmelfahrt 2019 (30. Mai)

Egal, ob Sie die Rückkehr Jesu Christi zu seinem Vater im Himmel feiern oder diesen gesetzlichen Feiertag (Donnerstag) einfach nur als "Vatertag", "Herrentag" oder "Familientag" begehen: Nehmen Sie am 31. Mai Urlaub, dann haben Sie mit nur einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende.

Nehmen Sie sich hingegen vom 27. bis 31. Mai vier Urlaubstage, dann haben Sie am Stück mit den beiden Wochenenden davor und danach neun Tage frei.

Pfingsten 2019 (9./10. Juni)

Wer dem Alltagsstress entfliehen möchte, kann sich nach Pfingsten vier Tage Urlaub (11. bis 14. Juni) nehmen und die Gelegenheit zum Beispiel für einen neuntägigen Urlaub nutzen. Alle anderen haben durch Pfingstmontag automatisch ein dreitägiges Pfingstwochenende.

Fronleichnam 2019 (20. Juni)

Fronleichnam ist nur ein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auch hier gilt: Nehmen Sie vom 17. bis 19. Juni sowie am 21. Juni Urlaub, dann haben Sie mit den beiden Wochenenden davor und danach mit nur vier Urlaubstagen neun Tage frei.

Wenn Sie die Pfingstage noch dazu nehmen, können Sie mit nur acht Urlaubstagen sogar auf 16 freie Tage kommen: Nehmen Sie dafür vom 11. bis 19. Juni sowie am 21. Juni frei und nutzen Sie die Wochenenden davor und danach (8. bis 23. Juni).

Mariä Himmelfahrt 2019 (15. August)

Mariä Himmelfahrt fällt auf einen Donnerstag und ist nur ein gesetzlicher Feiertag im Saarland und in Bayern in den Städten und Gemeinden, die überwiegend eine katholische Bevölkerung haben.. Wenn Sie in einem der beiden Bundesländer wohnen und sich den Freitag (16. August) frei nehmen, können Sie mit nur einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende verbringen.

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Tag der deutschen Einheit 2019 (3. Oktober)

Der bundesweite gesetzliche Feiertag fällt auf einen Donnerstag. Wenn Sie sich vom 30. September bis zum 2. Oktober sowie am 4. Oktober Urlaub nehmen, kommen Sie mit den beiden Wochenenden davor und danach auf neun arbeitsfreie Tage – mit nur vier Urlaubstagen.

Nehmen Sie sich dagegen nur den 4. Oktober (Freitag) frei, verschaffen Sie sich mit einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende.

Reformationstag 2019 (31. Oktober)

Der Reformationstag (Donnerstag) ist in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – sowie seit 2018 auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen arbeitsfrei. Nehmen Sie sich den Freitag (1. November) frei, können Sie mit nur einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende verbringen.

Allerheiligen 2019 (1. November)

Wie der Reformationstag ist auch Allerheiligen kein bundesweit gesetzlicher Feiertag: Allerheiligen ist nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland arbeitsfrei.

Da Allerheiligen auf einen Freitag fällt, haben Sie automatisch ein verlängertes Wochenende, wenn Sie am 2. oder 3. November nicht arbeiten müssen. Wollen Sie den Urlaub noch weiter verlängern, gilt: Wenn Sie vom 28. bis 31. Oktober Urlaub nehmen und die beiden Wochenenden nutzen, können Sie mit vier Urlaubstagen auf neun freie Tage kommen.

Weihnachten 2019 (25./26. Dezember)

Der erste und der zweite Weihnachtstag, beide bundesweite gesetzliche Feiertage, fallen 2019 auf einen Mittwoch und einen Donnerstag. Anders sieht es an Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) aus: Obwohl die wenigsten Menschen Lust haben dürften, in dieser Zeit zur Arbeit zu gehen, sind sie keine gesetzlichen Feiertage. Beide fallen auf einen Dienstag.

Wenn Sie vom 23. Dezember bis 3. Januar Urlaub nehmen, haben Sie mit den beiden Wochenenden 16 arbeitsfreie Tage – denn der Neujahrstag 2020 ist wieder ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag.

Tipp: In vielen Firmen müssen Arbeitnehmer an Heiligabend und Silvester nur einen halben Tag Urlaub nehmen. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.

So beantragen Sie Urlaub richtig

Wenn Sie die vielen Vorteile der Brückentage 2019 nutzen möchten, sollten Sie Folgendes beachten: Es gilt nicht pauschal "Wer zuerst kommt, urlaubt zuerst". Das gilt nur, wenn es Regelungen mit Fristterminen für Urlaubsanträge gibt.

Solange keine dringenden betrieblichen Gründe bestehen oder Urlaubswünsche Ihrer Kollegen Vorrang haben, zum Beispiel weil diese schulpflichtige Kinder haben oder alleinerziehend sind, sollte Ihren Urlaubsplänen nichts im Wege stehen. Ist Ihr Urlaubsantrag erst einmal genehmigt, ist dieser nicht so einfach wieder rückgängig zu machen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Urlaubstage!

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
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