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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Stress an der Grenze Kinderreisepass: Manche Urlaubsländer verweigern die Einreise
Auch für die Kleinsten ist ein Kinderreisepass für den Urlaub in anderen Ländern Pflicht. Manchmal gibt es aber gesonderte Bestimmungen für das Reisedokument. Welche Staaten andere Papiere fordern.
Kinderreisepässe enthalten keinen Datenchip, sind aber dennoch gültige Reisedokumente, die weltweit fast überall anerkannt werden. Wenn Sie einen Kinderreisepass beantragen, können Sie ihn gleich mitnehmen. Eine längere Bearbeitungszeit gibt es nicht.
Sie benötigen das Dokument, wenn Sie mit Ihrem Kind in das Ausland reisen wollen. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern reicht dafür nicht mehr aus. Das gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU).
Diese Unterlagen benötigen Sie
Einen Kinderreisepass müssen die gesetzlichen Vertreter des Kindes, also meistens die Eltern, persönlich beantragen und dabei das Kind zu der Passbehörde mitnehmen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Foto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Personen
- Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (falls erforderlich)
- Geburtsurkunde des Kindes oder alter Kinderreisepass
- Sorgerechtsnachweis (bei nur einem Sorgeberechtigten)
Ihr Kind muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und einen festen Wohnsitz im Antragsort haben. Ab dem zehnten Lebensjahr unterschreibt Ihr Kind den Ausweis selbst.
Kinderreisepass: Kosten
Die Kosten für einen Kinderreisepass belaufen sich auf 13 Euro. Soll er verlängert oder aktualisiert werden, dann sind sechs Euro fällig.
Wie lange ist ein Kinderreisepass gültig?
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses hat sich zum 1. Januar 2021 geändert: Jetzt ist das Reisedokument ab Antragstellung maximal ein Jahr gültig. Zuvor waren es sechs Jahre. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit und können grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum verwendet werden.
Info: Im Vergleich zu anderen Reisepässen (mit Chip) weist der Kinderreisepass (ohne Chip) weniger Sicherheitsmerkmale auf. Daher ist dieses schwach geschützte Dokument nunmehr nicht länger als zwölf Monate gültig, um den immer wichtiger werdenden Schutz der Identität zu gewährleisten.
Wenn das Dokument noch nicht abgelaufen ist, kann es verlängert werden, allerdings höchstens bis zum 12. Lebensjahr. Danach benötigen Kinder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Abgelaufene Kinderreisepässe müssen Sie neu beantragen.
Aktualisierungen sind unabhängig von einer Verlängerung möglich. So kann ein neues biometrisches Foto eingereicht und Körpergröße oder Augenfarbe auf den neuesten Stand gebracht werden.
Wo Sie einen Kinderreisepass beantragen können
Beantragen können Sie den Kinderreisepass bei der Passbehörde Ihrer Wohngemeinde. Um das Dokument abzuholen, müssen Sie persönlich erscheinen.
Wann ein Kinderreisepass nicht ausreicht
Der Kinderreisepass ist in fast allen Ländern gültig. Doch aufgepasst: Einzelne Länder haben gesonderte Bestimmungen für Kinder-Reisedokumente. So benötigt Ihr Kind zum Beispiel für die Einreise in die USA ein Visum oder einen Reisepass mit Chip.
Auch wer mit seinen Kindern nach Südafrika reisen möchte, sollte unbedingt genau in deren Pässe schauen. Denn mit einem verlängerten oder aktualisierten Reisepass kommen Kinder nicht ins Land.
Einige andere Länder erkennen den Kinderreisepass überhaupt nicht an. Dazu gehören der Sudan, Afghanistan oder Dschibuti. Beim Auswärtigen Amt können Sie sich darüber informieren, ob der Kinderausweis für Ihr Reiseziel ausreichend ist.
- Bundesinnenministerium: Kinderreisepass
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise
- Eigene Recherche