Längeren Urlaub rausholen So nutzen Sie die Brückentage 2020 perfekt
So gut wie keinen Urlaub nehmen und sich trotzdem viele Tage am Stück erholen? Brückentage machen das möglich. 2020 bieten sich bundesweit allerdings gerade einmal zwei Gelegenheiten für ein deutlich verlängertes Wochenende.
Inhaltsverzeichnis
- Neujahr 2020 (1. Januar)
- Internationaler Frauentag 2020 (8. März)
- Ostern 2020 (12. April)
- 1. Mai 2020
- Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus (8. Mai)
- Christi Himmelfahrt 2020 (21. Mai)
- Pfingsten 2020 (31. Mai und 1. Juni)
- Fronleichnam 2020 (11. Juni)
- Mariä Himmelfahrt 2020 (15. August)
- Allerheiligen 2020 (1. November) und Weltkindertag (20. September)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und Reformationstag (31. Oktober)
- Buß- und Bettag 2020 (18. November)
- Weihnachten 2020 (25./26. Dezember)
- Was, wenn mehrere Arbeitnehmer frei haben wollen?
Brückentage sind Arbeitstage, die zwischen einem Feiertag und einem zumeist ohnehin arbeitsfreien Tag, wie Samstag oder Sonntag, liegen. Wenn Sie die bundesweiten Feier- und Brückentage 2020 geschickt nutzen, haben Sie mehr von Ihren eingereichten Urlaubstagen. Wir sagen Ihnen, welche Tage Sie sich dafür frei nehmen sollten.
Eines schon vorab: Für ein deutlich verlängertes Wochenende bietet sich 2020 nur die Zeit nach dem Jahreswechsel und nach Christi Himmelfahrt an – für die zweite Jahrehälfte sieht es also mau aus.
Neujahr 2020 (1. Januar)
Wer sich nach dem Weihnachtsstress und der Silvesterfeier noch ein wenig erholen möchte, hat dafür gute Möglichkeiten: Mit nur zwei Urlaubstagen lassen sich fünf freie Tage am Stück gewinnen, denn Neujahr fällt 2020 auf einen Mittwoch. Wer in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt lebt, kann am 6. Januar (Heilige Drei Könige) noch einen zusätzlichen Tag lang entspannen.
Internationaler Frauentag 2020 (8. März)
Berlin hat den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag ernannt, er fällt im kommenden Jahr allerdings auf einen Sonntag.
Ostern 2020 (12. April)
Karfreitag fällt 2020 auf den 10. April. Somit liegen Ostersamstag, -sonntag und -montag auf dem 11., 12. und 13. April. Es gibt über Ostern zwei Varianten, wie Sie durch den Einsatz von vier Urlaubstagen insgesamt zehn freie Tage herausbekommen. Für die erste Variante nehmen Sie sich die Tage vor Ostern frei (6. bis 9. April), für die zweite Variante nehmen Sie sich die Tage nach Ostern frei (14. bis 17. April). Mit dem jeweiligen Wochenende können Sie Ihren Urlaubszeitraum ganz einfach verlängern.
1. Mai 2020
Für viele Beschäftigte erfreulich: Der Tag der Arbeit (1. Mai) fällt diesmal auf einen Freitag. Die traditionellen Demonstrationen der Gewerkschaften läuten also ein verlängertes Frühlingswochenende ein.
Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus (8. Mai)
Einmalig ist in Berlin 2020 der 8. Mai Feiertag, der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Der 8. Mai fällt auf einen Freitag und bietet Arbeitnehmern so drei freie Tage am Stück.
Christi Himmelfahrt 2020 (21. Mai)
Ein beliebter Brückentag ist jedes Jahr nach Christi Himmelfahrt (21. Mai 2020). Das Fest fällt 39 Tage nach dem Ostersonntag immer auf einen Donnerstag. Mit nur einem Urlaubstag erhalten Arbeitnehmer vier freie Tage.
Pfingsten 2020 (31. Mai und 1. Juni)
Pfingstsonntag fällt 2020 auf den 31. Mai, Pfingstmontag ist am 1. Juni. Wer dem Alltagsstress entfliehen möchte, kann sich nach Pfingsten vier Tage Urlaub (2. bis 5. Juni) nehmen und die Gelegenheit zum Beispiel für einen neuntägigen Urlaub nutzen. Alle anderen haben durch Pfingstmontag automatisch ein dreitägiges Pfingstwochenende.
Fronleichnam 2020 (11. Juni)
Während in Bundesländern wie Hamburg, Berlin oder Niedersachsen die Möglichkeiten für Brückentage damit bereits ausgeschöpft sind, dürfen sich Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz freuen. Denn für sie bietet sich traditionell auch nach dem katholischen Feiertag Fronleichnam (11. Juni) die Gelegenheit für ein verlängertes Wochenende. Fronleichnam liegt jedes Jahr auf einem Donnerstag.
Wer mag, kann noch länger frei machen: Nehmen Sie sich vom 8. bis 10. Juni und am 12. Juni frei, dann haben Sie mit dem Wochenende davor und jenem danach mit vier Urlaubstagen neun Tage am Stück frei.
Mariä Himmelfahrt 2020 (15. August)
Mariä Himmelfahrt (Bayern und Saarland) hingegen fällt auf einen Samstag (15. August).
Allerheiligen 2020 (1. November) und Weltkindertag (20. September)
Auch Allerheiligen lässt keine Möglichkeit für eine Auszeit, denn der in manchen west- und süddeutschen Bundesländern gesetzlich verankerte Feiertag fällt auf einen Sonntag (1.11.), ebenso der in Thüringen gefeierte Weltkindertag (20. September).
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und Reformationstag (31. Oktober)
Auch andere Feiertage liegen 2020 eher ungünstig: Der Tag der Deutschen Einheit fällt diesmal auf einen Samstag (3. Oktober). Gleiches gilt für den Reformationstag (31. Oktober), der in den nord- und ostdeutschen Bundesländern – außer in Berlin – arbeitsfrei ist.
Buß- und Bettag 2020 (18. November)
In Sachsen geht allerdings noch mehr: Dort haben Beschäftigte am Buß- und Bettag (18. November) frei. Weil der evangelische Feiertag immer an einem Mittwoch begangen wird, lässt sich in dem östlichen Bundesland mit nur zwei Urlaubstagen eine weitere Fünf-Tage-Auszeit einlegen.
Weihnachten 2020 (25./26. Dezember)
Der erste und der zweite Weihnachtstag, beide bundesweite gesetzliche Feiertage, fallen 2020 auf einen Freitag und einen Samstag. Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind keine gesetzlichen Feiertage. Beide fallen auf einen Donnerstag.
Was, wenn mehrere Arbeitnehmer frei haben wollen?
Weil es im kommenden Jahr also nur sehr wenige Brückentage gibt, könnte es in manchen Betrieben Zwist geben: Wer darf frei haben und wer nicht? Grundsätzlich heißt es im Bundesurlaubsgesetz, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen muss – es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.
Bei Streit treffe grundsätzlich der Arbeitgeber die letzte Entscheidung, erklärt Nathalie Oberthür, Anwältin für Arbeitsrecht in Köln. Dabei müsse er den Urlaub aber möglichst gerecht verteilen. Auch soziale Gesichtspunkte spielen dann eine Rolle. So können Mitarbeiter den Vorrang verdienen, die etwa ihre Kinder betreuen müssen, weil die Kita an einem bestimmten Brückentag schließt.
Übrigens: Arbeitnehmer können auch gezwungen werden, an einem bestimmten Brückentag Urlaub zu nehmen – nämlich immer dann, wenn der gesamte Betrieb an diesem Tag ruht. "Der Arbeitgeber darf Betriebsferien einseitig anordnen, muss allerdings, wenn ein Betriebsrat im Betrieb ist, das mit diesem abstimmen", so Oberthür.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- eigene Recherchen