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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ihr Recht auf Rücktritt oder Preisminderung Reisemängel: Tabelle zeigt, wie viel Geld Sie zurückfordern können
Wussten Sie, dass eine Erhöhung des Reisepreises oder eine wesentliche Änderung der Reiseleistung das Recht auf Rücktritt rechtfertigt? Aber auch andere Mängel sind bares Geld wert.
Wichtig für die Erholung ist die richtige Unterkunft. Viele greifen für ein schönes, ruhiges Zimmer mit Klimaanlage gerne tiefer in die Tasche – man gönnt sich ja sonst nichts und will in seinem Urlaub Entspannung und Erholung. Doch was können Sie tun, wenn der versprochene Meeresblick fehlt, der Strand weiter entfernt ist, als angegeben oder kein warmes Wasser vorhanden ist? Die Verbraucherzentrale Berlin gibt den t-online.de-Lesern Tipps.
Frankfurter Tabelle gibt Richtwerte an
Bei erheblichen Mängeln können Sie die Reisekosten für Ihre Pauschalreise mindern beziehungsweise eine Erstattung erhalten. Allerdings muss die Reklamation binnen eines Monats nach Reiserückkehr schriftlich beim Reiseveranstalter eingegangen sein. In welcher Höhe diese Minderungen ausfallen kann, hängt vom Einzelfall ab. Neben der Kemptner-Tabelle, die auf aktueller Rechtsprechung basiert, und der Reisemängel-Tabelle des ADAC liefert die Frankfurter Tabelle eine grobe Orientierung, wie hoch die Minderung ausfallen kann. Sie sind jedoch nicht bindend. Die genaue Preisminderung ist individuell und muss teilweise vor einem Gericht verhandelt werden.
Reisende haben eine Mitwirkungspflicht
Dem Gesetz nach haben Reisende eine Mitwirkungspflicht. Treten Mängel am Urlaubsort auf oder sind sie bereits vorhanden, müssen Sie diese gegenüber dem Reiseveranstalter anzeigen und die Beseitigung fordern. Kommt der Reisende dieser Pflicht nicht nach, kann der Reiseveranstalter in der Folge Minderungsansprüche ablehnen, da ihm keine Gelegenheit für die Mängelbeseitigung eingeräumt worden ist, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.
Mängelprotokoll
Ansprechpartner vor Ort ist dabei stets die örtliche Reiseleitung. An diese können Sie sich jederzeit wenden. Zwar ist die Mängelanzeige an keine Form gebunden, aus Beweisgründen sollten Sie die Reklamation jedoch schriftlich festhalten. Einige Veranstalter bieten Mängelprotokolle an, die dann vom Gast entsprechend ausgefüllt werden. Die Verbraucherzentrale rät: Wird eine solche Aktennotiz verweigert, sollten Adressen mit anderen Reisenden ausgetauscht werden, die als Zeugen für die Mängelanzeige zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sei es immer auch aus Beweisgründen ratsam, Mängel durch Fotos und Videos zu dokumentieren.
Sind die Mängel beispielsweise bei Ihrer Unterkunft oder dem Transfer nicht beseitigt worden oder hatten die eingeleiteten Maßnahmen keinen Erfolg, besteht ein berechtigter Anspruch auf Reisepreisminderung. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des von Ihnen gezahlten Reisepreises erstattet bekommen können. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Reiserückkehr gegenüber Ihrem Reiseveranstalter geltend machen. Nehmen Sie diese Frist nicht wahr, besteht für den Reiseveranstalter nicht mehr die Pflicht, zu zahlen. Aus Beweisgründen sollte Sie Ihr Schreiben nachweisbar per Einwurf-Einschreiben versenden. Wenn sich die Reisenden unsicher sind, müssen Sie keinen bestimmten Betrag nennen. Dennoch sollten sie ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass sie vom Reisepreis einen Anteil zurückfordern, raten Verbraucherschützer.
Verjährung
Auch im Reiserecht verjähren die Ansprüche grundsätzlich nach zwei Jahren. Der Reiseveranstalter hat aber die Möglichkeit in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen.
Weiterhin rät die Verbraucherzentrale den t-online.de-Lesern die Mängel nicht nur kurz zu benennen, sondern immer darzulegen, wie erheblich die Reise dadurch beeinträchtigt war. Im Reiserecht sind viele Mängel lediglich als Unannehmlichkeiten hinzunehmen, daher ist es wichtig immer die Erheblichkeit des Mangels darzulegen, um somit die Reisepreisminderung zu begründen. Zum Beispiel sollten Sie sich beim Baulärm folgende Fragen klären:
- Wo befand sich die Baustelle?
- Welches Geräte kamen zum Einsatz?
- Wie groß ist die Entfernung zwischen Lärmquelle und Zimmer?
- Wie lange dauerte der Lärm am Tag?
- Wie viele Tage konnten Sie sich der Lärmbelästigung nicht entziehen?
Ist die Reise derart schwer beeinträchtigt, dass sie ganz oder teilweise als 'vertan' erscheint, besteht neben dem Anspruch auf Reisepreisminderung auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, erklären die Berater der Verbraucherzentrale.
Gerichtsstand
Geht der Reiseveranstalter außergerichtlich nicht auf die Forderung ein, so bleibt nur der Klageweg. Der Gerichtsstand für Klagen im Reiserecht ist das Amtsgericht an dem der Reiseveranstalter seinen Sitz hat.
Mängel bei der Unterkunft
Ist Ihre Unterkunft nicht wie erwartet und versprochen? Dann steht Ihnen teilweise eine Preisminderung in folgender Höhe zu:
Mangel | Mögliche Minderung | Anmerkung |
---|---|---|
Andere Reiseunterkunft als gebucht | 10 - 25 % | abhängig von der Entfernung |
Abweichende Lage der Unterkunft (größere Strandentfernung) | 5 - 15 % | abhängig von der Entfernung |
Abweichende Unterkunft-Art im gebuchten Hotel (Zimmer statt Wohnung) | 5 - 10 % | |
Abweichende Zimmer-Art | Entscheident ist hierbei, ob Personen derselben Buchung oder Fremde zusammengelegt werden. | |
- Doppelzimmer statt EZ | 20 % | |
- Dreibettzimmer statt EZ | 25 % | |
- Dreibettzimmer statt DZ | 20 - 25% | |
- Vierbettzimmer statt DZ | 20 - 30 % | |
Ausstattungsmängel des Zimmers | ||
- zu klein | 5 - 10 % | |
- fehlender (eigener) Balkon | 5 - 10 % | bei Zusage / je nach Jahreszeit |
- fehlender (eigener) Meerblick | 5 - 10 % | bei Zusage |
- fehlendes, eigenes Bad/WC | 15 - 25 % | bei Zusage |
- fehlendes, eigenes WC | 15 % | |
- fehlende, eigene Dusche | 10 % | bei Zusage |
- fehlende Klimaanlage | 10 - 20 % | bei Zusage (abhängig von der Jahreszeit) |
- fehlendes Radio/Fernseher | 5 % | bei Zusage |
- fehlendes Mobiliar | 5 - 15 % | |
- Schäden (Feuchtigkeit, Risse, Löcher) | 10 - 50 % | |
- Ungeziefer /Schädlinge | 10-50 % | |
Ausfall von Versorgungseinrichtungen | ||
- Toilette | 15 % | |
- Warmwasserboiler (Dusche, Waschbecken) | 15 % | |
- Strom / Gas | 10 - 20 % | |
- Wasser | 10 % | |
- Klimaanlage | 10 - 20 % | abhängig von der Jahreszeit |
- Fahrstuhl | 5 - 10 % | abhängig vom Stockwerk |
Service | ||
- vollkommener Ausfall | 25 % | |
- schlechte Reinigung | 10 - 20 % | |
- unzureichender Wäschewechsel (Handtücher, Bettwäsche) | 5 - 10 % | |
Beeinträchtigungen | ||
- Lärm tagsüber | 5 - 25% | |
- Lärm nachts | 10 - 40 % | |
- vermehrt Gerüche | 5 - 15 % | |
Fehlen der (versprochenen) Kureinrichtungen (Massage, Saune, Thermalbad) | 20 - 40 % | abhängig von der Prospektzusage |
Mängel bei der Verpflegung
Auch bei der Verpflegung können Mängel auftreten. Neben ungenießbarem oder kalten Essen und lange Wartezeiten haben Sie auch bei einem eintönigen Speiseplan Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises.
Da aber subjektive Empfindungen (Geschmack, Auswahl) hier eine große Rolle spielen, ist die Durchsetzung von Minderungsansprüchen sehr schwierig. Eine sehr genaue Beschreibung der Umstände ist daher zwingend erforderlich.
Mangel | Mögliche Minderung | Anmerkung |
Kompletter Ausfall der Verpflegung | 50 % | |
Inhaltliche Mängel | ||
- eintöniger Speiseplan | 5 % | |
- unzureichende, warme Speisen | 10 % | |
- Verdorbenes / ungenießbares Essen | 20 - 30 % | |
Service | ||
- Selbstbedienung (statt Kellner) | 10 - 15 % | |
- Lange Wartezeit | 5 - 15 % | |
- Essen in Schichten | 10 % | ohne vorherige Ankündigung |
- Verdreckte Tische | 5 - 10 % | |
- Unsauberes Geschirr, Besteck | 10 - 15 % | |
- Fehlende Klimaanlage im Speisesaal | 5 - 10 % | bei Zusage |
Mängel beim Transport
Vom Flughafen zum Hotel oder von der Unterkunft zum Flughafen werden von vielen Reiseveranstaltern Transporte angeboten. Die sollen einen komfortablen Reisebeginn und ein entspanntes Ende des Urlaubes sowie das Erreichen des Fluges ermöglichen. Doch was ist, wenn der Transport ausfällt? Oder wenn der Ärger bereits im Flugzeug beginnt, da es weder eine Verpflegung noch ein Unterhaltungsprogramm gibt?
Auch in diesem Fall haben Sie teilweise die Möglichkeit, die Reisekosten zu mindern.
Mangel | Mögliche Minderung | Anmerkung |
---|---|---|
Zeitlich verschobener Abflug (mehr als vier Stunden) | bis zu 5 % | ab der vierten Stunde Verspätung können Sie bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise erstattet bekommen |
Ausstattungsmängel | ||
- niedrigere Klasse | 10 - 15 % | |
- erhebliche Abweichung vom Standard | 5 - 10 % | |
Service | ||
- Verpflegung | 5 % | |
- Fehlen des i. d. Flugklasse vorgesehenen Unterhaltungsangebots (Radio, Film) | 5 % | |
Anderes Transportmittel | die auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisekosten | |
fehlender Transfer (Flughafen/Bahnhof – Unterkunft) | Transportkosten |
Sonstige Mängel vor Ort
Viele Urlauber wollen bei Ihrer Reise auf ein umfangreiches Unterhaltungsangebot nicht verzichten. Mini-Golf, Shopping und Tagesausflüge gehört für den Großteil der Pauschalreisenden einfach zu einem gelungen Urlaub dazu. Und wenn es keine Sauna gibt? Oder die versprochene Kinderbetreuung nicht vorhanden ist?
Dann können Sie einen Anspruch auf Erstattung haben.
Mangel | Mögliche Minderung | Anmerkung |
---|---|---|
fehlender / verdreckter Pool | 10 - 20 % | bei Zusage |
fehlendes Hallenbad | bei Zusage, abhängig von Jahreszeit | |
a) bei vorhandenem Pool | 10 % | |
b) bei nicht vorhandenem Pool | 20 % | |
fehlende Sauna | 5 % | bei Zusage |
fehlender Tennisplatz | 5 - 10 % | bei Zusage |
fehlende Mini-Golf-Anlage | 3 - 5 % | bei Zusage |
fehlende Tauch-, Segel- oder Surfschule | 5 - 10 % | bei Zusage |
fehlende Reitmöglichkeiten | 5 - 10 % | bei Zusage |
fehlende Kinderbetreuung | 5 - 10 % | bei Zusage |
Baden im Meer nicht möglich | 10 - 20 % | abhängig von Prospektangaben, Ausweichmöglichkeiten vorhanden? |
verschmutzter Strand | 10 - 20 % | |
fehlende Sonnenschirme, Liegen | 5 - 10 % | bei Zusage |
fehlende Snack- oder Strandbar | bis zu 5 % | Ausweichmöglichkeiten vorhanden? |
fehlender FKK-Strand | 10-20 % | bei Zusage |
Fehlen eines Restaurants oder Supermarkts | bei Zusage Ausweichmöglichkeiten vorhanden? | |
- bei Hotelverpflegung | bis zu 5 % | |
- bei Selbstverpflegung | 10 - 20 % | |
fehlende Vergnügungseinrichtung (Disco / Club, Animationen, Shows) | 5 - 15 % | bei Zusage |
fehlende Boutique oder Einkaufspassage | bis zu 5 % | Ausweichmöglichkeiten vorhanden? |
Ausfall von (Land)Ausflügen bei Kreuzfahrten | 20 - 30 % | Reisepreises anteilig pro Tag des Landausflugs |
Fehlen einer Reiseleistung | ||
- keine Organisation | bis zu 5 % | |
- bei Besichtigungsreisen | 10 - 20 % | |
- bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung | 20 - 30 % | bei Zusage |
Zeitverlust durch notwendigen Umzug | anteiliger Reisepreis für | |
- im selben Hotel | 0,5 Tage | |
- in einem anderen Hotel | 1 Tag |
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Sollten Ihre Reise einen oder mehrere Mängel aufgewiesen, machen Sie diese binnen eines Monats nach Ihrer Rückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter geltend. Ist die Reaktion (Zahlung, Antwort) nicht zufriedenstellend oder erfolgt keine Antwort, wenden Sie sich am besten an die Beratungsstelle der Verbraucherzentralen oder an einen niedergelassenen Rechtsanwalt. eigene Recherche
- eigene Recherche
- Interview Eva Klaar, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Berlin