t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenReisenReisetipps

Reisemängel: Tabelle zeigt, wie viel Geld Sie zurückfordern können


Ihr Recht auf Rücktritt oder Preisminderung
Reisemängel: Tabelle zeigt, wie viel Geld Sie zurückfordern können

Wussten Sie, dass eine Erhöhung des Reisepreises oder eine wesentliche Änderung der Reiseleistung das Recht auf Rücktritt rechtfertigt? Aber auch andere Mängel sind bares Geld wert.

Aktualisiert am 17.07.2023|Lesedauer: 4 Min.

Wichtig für die Erholung ist die richtige Unterkunft. Viele greifen für ein schönes, ruhiges Zimmer mit Klimaanlage gerne tiefer in die Tasche – man gönnt sich ja sonst nichts und will in seinem Urlaub Entspannung und Erholung. Doch was können Sie tun, wenn der versprochene Meeresblick fehlt, der Strand weiter entfernt ist, als angegeben oder kein warmes Wasser vorhanden ist? Die Verbraucherzentrale Berlin gibt den t-online.de-Lesern Tipps.

Ein wütender Passagier beschwert sich beim Check-in.Vergrößern des Bildes
Reisemangel: Mängel müssen Sie nicht einfach hinnehmen und akzeptieren. Reden Sie mit dem Reiseveranstalter. (Quelle: monkeybusinessimages/getty-images-bilder)

Frankfurter Tabelle gibt Richtwerte an

Bei erheblichen Mängeln können Sie die Reisekosten für Ihre Pauschalreise mindern beziehungsweise eine Erstattung erhalten. Allerdings muss die Reklamation binnen eines Monats nach Reiserückkehr schriftlich beim Reiseveranstalter eingegangen sein. In welcher Höhe diese Minderungen ausfallen kann, hängt vom Einzelfall ab. Neben der Kemptner-Tabelle, die auf aktueller Rechtsprechung basiert, und der Reisemängel-Tabelle des ADAC liefert die Frankfurter Tabelle eine grobe Orientierung, wie hoch die Minderung ausfallen kann. Sie sind jedoch nicht bindend. Die genaue Preisminderung ist individuell und muss teilweise vor einem Gericht verhandelt werden.

Reisende haben eine Mitwirkungspflicht

Dem Gesetz nach haben Reisende eine Mitwirkungspflicht. Treten Mängel am Urlaubsort auf oder sind sie bereits vorhanden, müssen Sie diese gegenüber dem Reiseveranstalter anzeigen und die Beseitigung fordern. Kommt der Reisende dieser Pflicht nicht nach, kann der Reiseveranstalter in der Folge Minderungsansprüche ablehnen, da ihm keine Gelegenheit für die Mängelbeseitigung eingeräumt worden ist, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.

Mängelprotokoll

Ansprechpartner vor Ort ist dabei stets die örtliche Reiseleitung. An diese können Sie sich jederzeit wenden. Zwar ist die Mängelanzeige an keine Form gebunden, aus Beweisgründen sollten Sie die Reklamation jedoch schriftlich festhalten. Einige Veranstalter bieten Mängelprotokolle an, die dann vom Gast entsprechend ausgefüllt werden. Die Verbraucherzentrale rät: Wird eine solche Aktennotiz verweigert, sollten Adressen mit anderen Reisenden ausgetauscht werden, die als Zeugen für die Mängelanzeige zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sei es immer auch aus Beweisgründen ratsam, Mängel durch Fotos und Videos zu dokumentieren.

Sind die Mängel beispielsweise bei Ihrer Unterkunft oder dem Transfer nicht beseitigt worden oder hatten die eingeleiteten Maßnahmen keinen Erfolg, besteht ein berechtigter Anspruch auf Reisepreisminderung. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des von Ihnen gezahlten Reisepreises erstattet bekommen können. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Reiserückkehr gegenüber Ihrem Reiseveranstalter geltend machen. Nehmen Sie diese Frist nicht wahr, besteht für den Reiseveranstalter nicht mehr die Pflicht, zu zahlen. Aus Beweisgründen sollte Sie Ihr Schreiben nachweisbar per Einwurf-Einschreiben versenden. Wenn sich die Reisenden unsicher sind, müssen Sie keinen bestimmten Betrag nennen. Dennoch sollten sie ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass sie vom Reisepreis einen Anteil zurückfordern, raten Verbraucherschützer.

Verjährung
Auch im Reiserecht verjähren die Ansprüche grundsätzlich nach zwei Jahren. Der Reiseveranstalter hat aber die Möglichkeit in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen.

Weiterhin rät die Verbraucherzentrale den t-online.de-Lesern die Mängel nicht nur kurz zu benennen, sondern immer darzulegen, wie erheblich die Reise dadurch beeinträchtigt war. Im Reiserecht sind viele Mängel lediglich als Unannehmlichkeiten hinzunehmen, daher ist es wichtig immer die Erheblichkeit des Mangels darzulegen, um somit die Reisepreisminderung zu begründen. Zum Beispiel sollten Sie sich beim Baulärm folgende Fragen klären:

  • Wo befand sich die Baustelle?
  • Welches Geräte kamen zum Einsatz?
  • Wie groß ist die Entfernung zwischen Lärmquelle und Zimmer?
  • Wie lange dauerte der Lärm am Tag?
  • Wie viele Tage konnten Sie sich der Lärmbelästigung nicht entziehen?

Ist die Reise derart schwer beeinträchtigt, dass sie ganz oder teilweise als 'vertan' erscheint, besteht neben dem Anspruch auf Reisepreisminderung auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, erklären die Berater der Verbraucherzentrale.

Gerichtsstand
Geht der Reiseveranstalter außergerichtlich nicht auf die Forderung ein, so bleibt nur der Klageweg. Der Gerichtsstand für Klagen im Reiserecht ist das Amtsgericht an dem der Reiseveranstalter seinen Sitz hat.

Mängel bei der Unterkunft

Ist Ihre Unterkunft nicht wie erwartet und versprochen? Dann steht Ihnen teilweise eine Preisminderung in folgender Höhe zu:

Mangel Mögliche Minderung Anmerkung
Andere Reiseunterkunft als gebucht 10 - 25 % abhängig von der Entfernung
Abweichende Lage der Unterkunft (größere Strandentfernung) 5 - 15 % abhängig von der Entfernung
Abweichende Unterkunft-Art im gebuchten Hotel (Zimmer statt Wohnung) 5 - 10 %
Abweichende Zimmer-Art Entscheident ist hierbei, ob Personen derselben Buchung oder Fremde zusammengelegt werden.
- Doppelzimmer statt EZ 20 %
- Dreibettzimmer statt EZ 25 %
- Dreibettzimmer statt DZ 20 - 25%
- Vierbettzimmer statt DZ 20 - 30 %
Ausstattungsmängel des Zimmers
- zu klein 5 - 10 %
- fehlender (eigener) Balkon 5 - 10 % bei Zusage / je nach Jahreszeit
- fehlender (eigener) Meerblick 5 - 10 % bei Zusage
- fehlendes, eigenes Bad/WC 15 - 25 % bei Zusage
- fehlendes, eigenes WC 15 %
- fehlende, eigene Dusche 10 % bei Zusage
- fehlende Klimaanlage 10 - 20 % bei Zusage (abhängig von der Jahreszeit)
- fehlendes Radio/Fernseher 5 % bei Zusage
- fehlendes Mobiliar 5 - 15 %
- Schäden (Feuchtigkeit, Risse, Löcher) 10 - 50 %
- Ungeziefer /Schädlinge 10-50 %
Ausfall von Versorgungseinrichtungen
- Toilette 15 %
- Warmwasserboiler (Dusche, Waschbecken) 15 %
- Strom / Gas 10 - 20 %
- Wasser 10 %
- Klimaanlage 10 - 20 % abhängig von der Jahreszeit
- Fahrstuhl 5 - 10 % abhängig vom Stockwerk
Service
- vollkommener Ausfall 25 %
- schlechte Reinigung 10 - 20 %
- unzureichender Wäschewechsel (Handtücher, Bettwäsche) 5 - 10 %
Beeinträchtigungen
- Lärm tagsüber 5 - 25%
- Lärm nachts 10 - 40 %
- vermehrt Gerüche 5 - 15 %
Fehlen der (versprochenen) Kureinrichtungen (Massage, Saune, Thermalbad) 20 - 40 % abhängig von der Prospektzusage

Mängel bei der Verpflegung

Auch bei der Verpflegung können Mängel auftreten. Neben ungenießbarem oder kalten Essen und lange Wartezeiten haben Sie auch bei einem eintönigen Speiseplan Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises.

Da aber subjektive Empfindungen (Geschmack, Auswahl) hier eine große Rolle spielen, ist die Durchsetzung von Minderungsansprüchen sehr schwierig. Eine sehr genaue Beschreibung der Umstände ist daher zwingend erforderlich.

Mangel Mögliche Minderung Anmerkung
Kompletter Ausfall der Verpflegung 50 %
Inhaltliche Mängel
- eintöniger Speiseplan 5 %
- unzureichende, warme Speisen 10 %
- Verdorbenes / ungenießbares Essen 20 - 30 %
Service
- Selbstbedienung (statt Kellner) 10 - 15 %
- Lange Wartezeit 5 - 15 %
- Essen in Schichten 10 % ohne vorherige Ankündigung
- Verdreckte Tische 5 - 10 %
- Unsauberes Geschirr, Besteck 10 - 15 %
- Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5 - 10 % bei Zusage

Mängel beim Transport

Vom Flughafen zum Hotel oder von der Unterkunft zum Flughafen werden von vielen Reiseveranstaltern Transporte angeboten. Die sollen einen komfortablen Reisebeginn und ein entspanntes Ende des Urlaubes sowie das Erreichen des Fluges ermöglichen. Doch was ist, wenn der Transport ausfällt? Oder wenn der Ärger bereits im Flugzeug beginnt, da es weder eine Verpflegung noch ein Unterhaltungsprogramm gibt?

Auch in diesem Fall haben Sie teilweise die Möglichkeit, die Reisekosten zu mindern.

Mangel Mögliche Minderung Anmerkung
Zeitlich verschobener Abflug (mehr als vier Stunden) bis zu 5 % ab der vierten Stunde Verspätung können Sie bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise erstattet bekommen
Ausstattungsmängel
- niedrigere Klasse 10 - 15 %
- erhebliche Abweichung vom Standard 5 - 10 %
Service
- Verpflegung 5 %
- Fehlen des i. d. Flugklasse vorgesehenen Unterhaltungsangebots (Radio, Film) 5 %
Anderes Transportmittel die auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisekosten
fehlender Transfer (Flughafen/Bahnhof – Unterkunft) Transportkosten

Sonstige Mängel vor Ort

Viele Urlauber wollen bei Ihrer Reise auf ein umfangreiches Unterhaltungsangebot nicht verzichten. Mini-Golf, Shopping und Tagesausflüge gehört für den Großteil der Pauschalreisenden einfach zu einem gelungen Urlaub dazu. Und wenn es keine Sauna gibt? Oder die versprochene Kinderbetreuung nicht vorhanden ist?

Dann können Sie einen Anspruch auf Erstattung haben.

Mangel Mögliche Minderung Anmerkung
fehlender / verdreckter Pool 10 - 20 % bei Zusage
fehlendes Hallenbad bei Zusage, abhängig von Jahreszeit
a) bei vorhandenem Pool 10 %
b) bei nicht vorhandenem Pool 20 %
fehlende Sauna 5 % bei Zusage
fehlender Tennisplatz 5 - 10 % bei Zusage
fehlende Mini-Golf-Anlage 3 - 5 % bei Zusage
fehlende Tauch-, Segel- oder Surfschule 5 - 10 % bei Zusage
fehlende Reitmöglichkeiten 5 - 10 % bei Zusage
fehlende Kinderbetreuung 5 - 10 % bei Zusage
Baden im Meer nicht möglich 10 - 20 % abhängig von Prospektangaben, Ausweichmöglichkeiten vorhanden?
verschmutzter Strand 10 - 20 %
fehlende Sonnenschirme, Liegen 5 - 10 % bei Zusage
fehlende Snack- oder Strandbar bis zu 5 % Ausweichmöglichkeiten vorhanden?
fehlender FKK-Strand 10-20 % bei Zusage
Fehlen eines Restaurants oder Supermarkts bei Zusage
Ausweichmöglichkeiten vorhanden?
- bei Hotelverpflegung bis zu 5 %
- bei Selbstverpflegung 10 - 20 %
fehlende Vergnügungseinrichtung (Disco / Club, Animationen, Shows) 5 - 15 % bei Zusage
fehlende Boutique oder Einkaufspassage bis zu 5 % Ausweichmöglichkeiten vorhanden?
Ausfall von (Land)Ausflügen bei Kreuzfahrten 20 - 30 % Reisepreises anteilig pro Tag des Landausflugs
Fehlen einer Reiseleistung
- keine Organisation bis zu 5 %
- bei Besichtigungsreisen 10 - 20 %
- bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20 - 30 % bei Zusage
Zeitverlust durch notwendigen Umzug anteiliger Reisepreis für
- im selben Hotel 0,5 Tage
- in einem anderen Hotel 1 Tag

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Sollten Ihre Reise einen oder mehrere Mängel aufgewiesen, machen Sie diese binnen eines Monats nach Ihrer Rückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter geltend. Ist die Reaktion (Zahlung, Antwort) nicht zufriedenstellend oder erfolgt keine Antwort, wenden Sie sich am besten an die Beratungsstelle der Verbraucherzentralen oder an einen niedergelassenen Rechtsanwalt. eigene Recherche

Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
  • Interview Eva Klaar, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Berlin
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website