Infos, Anmeldung und Durchführung Impftermin Niedersachsen: Wann und wo kann ich mich impfen lassen?
Seit Anfang August können sich alle Bürger, auch ohne Termin, in den Impfzentren impfen lassen. In Niedersachsen sind aktuell insgesamt 50 Impfzentren in Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
- Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
- Drittimpfungen für diese Personengruppen
- Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
- Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
- Impftermin online vereinbaren
- Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
- Liste der Impfzentren in Niedersachsen
- Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
- Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Sich schnell und einfach impfen lassen - meist ganz ohne vorherige Terminvereinbarung: Dieses Angebot machen die meisten Impfzentren derzeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu kommen lokale Aktionen wie beispielsweise "Impfnächte", die es Impfwilligen immer einfacher und unkomplizierter machen sollen.
Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bekommen ab sofort ein Impfangebot. Die Impfung wird in Impfzentren und über Haus- und Kinderärzte durchgeführt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung sowie die Zustimmung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter.
Drittimpfungen für diese Personengruppen
Zunächst sollen Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression eine Drittimpfung erhalten. Dies gilt zum einen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, wo erneut mobile Teams zum Einsatz kommen sollen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärzte angeboten bekommen.
In allen Fällen soll die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.
Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
Seit Ende April 2021 werden Menschen, die vollständig geimpft sind mit Personen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Vollständig Geimpfte müssen dann zum Beispiel bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
Die niedersächsischen Impfzentren können über die Hotline 0800 99 88 665 erreicht werden. Sie bekommen am Telefon das nächstgelegene Impfzentrum vorgeschlagen. Die Auswahl basiert auf der Entfernung zum Wohnort, verfügbaren Terminen und verfügbaren Impfdosen. Grundsätzlich können Sie aber auch jedes beliebige andere Impfzentrum in Niedersachsen auswählen.
Impftermin online vereinbaren
Alternativ zur telefonischen Anmeldung zum Impftermin besteht die Möglichkeit, sich online einen Impftermin im jeweils zuständigen Impfzentrum zu reservieren. Die Anmeldung erfolgt auf folgender Website: https://www.impfportal-niedersachsen.de.
Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannten Telefonnummern oder Internetseiten vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung durch ein mobiles Impf-Team. Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung.
Liste der Impfzentren in Niedersachsen
Aus logistischen Gründen ist die Impfung ausschließlich in dem Landkreis/der kreisfreien Stadt vorgesehen, in der Sie wohnen. In Niedersachsen gibt es 50 regionale Impfzentren, die für die Landkreise und Städte zuständig sind:
- Ammerland: Schule, Virchowstraße 2, 26160 Bad Zwischenahn
- Aurich: Sporthalle, Georgsheiler Weg 52, 26624 Südbrookmerland
- Braunschweig: Stadthalle, Braunschweig, St. Leonhard 14, 38102 Braunschweig
- Celle: Veranstaltungshalle, Hannoversche Straße 30b, 29221 Celle
- Cloppenburg: Jugendherberge, Am Campingplatz 7, 49681 Garrel-Petersfeld
- Cuxhaven: Veranstaltungshalle, Lentzstraße 1, 27472 Cuxhaven
- Delmenhorst: Sporthalle, Am Wehrhahn 6, 27749 Delmenhorst
- Diepholz: Krankenhaus, Marie-Hackfeld-Str. 6, 27211 Bassum
- Emden: Veranstaltungshalle, Früchteburger Weg 17-19, 26721 Emden
- Emsland: Veranstaltungshalle, Lindenstraße 24a, 49808 Lingen (Ems); Stadthalle, Ölmühlenweg 9, 26871 Papenburg
- Friesland: ehem. Schule, Potsdamer Straße 10, 26419 Schortens OT Roffhausen
- Gifhorn: Stadthalle, Schützenplatz 2, 38518 Gifhorn
- Goslar: Sporthalle, Bei der Eiche 5, 38642 Goslar OT Oker
- Göttingen – Stadt: ehemaliger Großmarkt, Anna-Vandenhoeck-Ring 13, 37081 Göttingen
- Göttingen – Landkreis: Sporthalle, Heidestraße 10, 37412 Herzberg am Harz; Sporthalle, Godehardstraße 11, 37081 Göttingen
- Grafschaft Bentheim: Gewerbehalle, Paulstr. 4-8, 48529 Nordhorn
- Hameln-Pyrmont: Unterkunftsgebäude, Reimerdeskamp, 31787 Hameln
- Hannover – Region und Landeshauptstadt: Messehalle, Messegelände, 30521 Hannover, Messehalle 25
- Harburg: Stadthalle, Luhdorfer Straße 29, 21423 Winsen (Luhe); Veranstaltungshalle, Richard-Schmidt-Straße 27, 21244 Buchholz
- Heidekreis: Veranstaltungshalle, Soltauer Str. 39, 29683 Bad Fallingbostel
- Helmstedt: Sporthalle, Kantstraße 27, 38350 Helmstedt
- Hildesheim – Landkreis und Stadt: Sporthalle, Steuerwalder Str. 158, 31137 Hildesheim; Sporthalle, Kalandstraße 19, 31061 Alfeld / Leine
- Holzminden: Gewerbehalle, Zeppelinstraße 6, 37603 Holzminden
- Leer: Schule, An der Schule 6, 26835 Hesel
- Lüneburg: Gewerbehalle, Lilienthalstraße 1, 21337 Lüneburg (Einfahrt Zeppelinstraße).
- Nienburg: ehem. Schule, Weserweg 48, 31623 Drakenburg
- Northeim: Stadthalle, Medenheimer Str. 4, 37154 Northeim
- Oldenburg – Stadt: Messehalle, Europaplatz 12, 26123 Oldenburg
- Oldenburg – Land: ehem. Verbrauchermarkt, Westring 7, 27793 Wildeshausen
- Osnabrück – Stadt: Sporthalle, Schlosswall 10, 49080 Osnabrück
- Osnabrück – Land: ehem. Verbrauchermarkt, Borsigstraße 2, 49134 Wallenhorst; ehem. Verbrauchermarkt, Leimbrink 1-3, 49124 Georgsmarienhütte
- Osterholz: Stadthalle, Jacob-Frerichs-Straße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
- Peine: Industriehalle, Woltorfer Straße 77a, 31224 Peine
- Rotenburg (Wümme): ehem. Krankenhaus , Dr. Otto-Straße 2, 27404 Zeven
- Salzgitter: Unterkunftsgebäude, Hans-Birnbaum-Straße 30-32, 38229 Salzgitter
- Schaumburg: Festhalle, Enzer Straße 19a, 31655 Stadthagen
- Stade: Industriehalle, Sophie-Scholl-Weg 24, 21684 Stade-Ottenbeck
- Uelzen und Lüchow-Dannenberg: Stadthalle, Am Schützenplatz 1, 29525 Uelzen
- Vechta: Gewerbehalle, Robert-Bosch-Straße 1, 49393 Lohne
- Verden: Containerbau am Kreishaus, Lindhooper Straße 67a, 27283 Verden (Aller)
- Wesermarsch: ehem. Schule, Kirchenstraße 17, 26919 Brake
- Wilhelmshaven: ehem. Verbrauchermarkt, Güterstraße 48a, 26389 Wilhelmshaven
- Wittmund: Jugendherberge, Esens-Bensersiel, Grashauser Flage 2, 26427 Esens-Bensersiel
- Wolfenbüttel: Veranstaltungshalle, Schweigerstraße 8, 38300 Wolfenbüttel
- Wolfsburg: Veranstaltungshalle, Heinrich-Heine-Straße, 38440 Wolfsburg
Für die Impfzentren ist eine Betriebszeit von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr vorgesehen. Je nach Auslastung können diese Zeiten allerdings örtlich variieren.
Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
Impfberechtigte Senioren über 80, die weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch dem eigenen Auto ein Impfzentrum aufsuchen können und niemanden haben, der helfen könnte, können lokale Fahrdienste in Anspruch nehmen. Betroffene sollten dann zunächst ihren Hausarzt kontaktieren und sich eine Transportbescheinigung ausstellen lassen. Außerdem sollten sie ihre Krankenkasse anrufen, um zu klären ob diese die Kosten für ein Taxi oder ein privates Transportunternehmen übernimmt.
Falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, die Transportbescheinigung mit Ihrer Transportrechnung und Angabe der Kontonummer beim Impfzentrum einzureichen, damit die Kosten vom Land erstattet werden.
Darüber hinaus planen einige Landkreise und Städte in Niedersachsen eigene Fahrdienste und andere Angebote, um Menschen in die Impfzentren zu bringen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt, ob ein solcher Service auch in Ihrer Region zur Verfügung steht.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
In den Impfzentren in Niedersachsen gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.
Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:
- Ein amtliches Lichtbilddokument (Ausweis, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) oder ein Rentenbescheid
- Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
- nach Möglichkeit einen Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Bestätigung in Papierform)
- Krankenversicherungskarte
- Terminbestätigung (mit Termin-Code)
- Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt
Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Die Impfung wird durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 15 bis 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.
Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa eine Stunde in Anspruch nehmen.
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Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung
Während die genannten Impfstoffe mit zeitlichem Abstand zwei Mal verimpft werden müssen, reicht beim Vakzin von Johnson & Johnson eine Dosis für den vollen Impfschutz aus.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.