Infos, Anmeldung und Durchführung Impftermin Schleswig-Holstein: Wann und wo kann ich mich impfen lassen?
Seit Anfang August können sich alle Bürger, auch ohne Termin, in den Impfzentren impfen lassen. In Schleswig-Holstein sind aktuell 28 Impfzentren in Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
- Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
- Drittimpfungen für diese Personengruppe
- Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
- Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
- Impftermin online beantragen
- Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
- Liste der Impfzentren in Schleswig-Holstein
- Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
- Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
- Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Sich schnell und einfach impfen lassen - meist ganz ohne vorherige Terminvereinbarung: Dieses Angebot machen die meisten Impfzentren derzeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu kommen lokale Aktionen wie beispielsweise "Impfnächte", die es Impfwilligen immer einfacher und unkomplizierter machen sollen.
Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bekommen ab sofort ein Impfangebot. Die Impfung wird in Impfzentren und über Haus- und Kinderärzte durchgeführt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung sowie die Zustimmung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter.
Drittimpfungen für diese Personengruppe
Zunächst sollen Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression eine Drittimpfung erhalten. Dies gilt zum einen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, wo erneut mobile Teams zum Einsatz kommen sollen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärzte angeboten bekommen.
In allen Fällen soll die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.
Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
Seit Ende April 2021 werden Menschen, die vollständig geimpft sind mit Personen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Vollständig Geimpfte müssen dann zum Beispiel bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
Die Impfzentren in Schleswig-Holstein sind unter der bundesweiten Hotline 116 117 zu erreichen. Daneben gibt es eine weitere Telefonnummer, unter der Menschen aus Schleswig-Holstein einen Termin buchen können. Die Nummer der regionalen Hotline lautet 0800 - 455 655 0 und ist kostenfrei erreichbar.
Impftermin online beantragen
Neben der telefonischen Anmeldung zum Impftermin besteht die Möglichkeit, sich online für einen Impftermin anzumelden. Die Anmeldung erfolgt auf der folgenden Internetseite: https://www.impfen-sh.de/.
Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannten Telefonnummern oder Internetseiten vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung durch ein mobiles Impfteam.
Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung. Die Einrichtungen, die von mobilen Impfteams aufgesucht werden, werden vorher über die organisierende Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein informiert.
Liste der Impfzentren in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind aktuell alle 28 Impfzentren in Betrieb:
- Bad Oldesloe
- Bad Schwartau
- Büdelsdorf
- Brunsbüttel
- Elmshorn
- Eutin
- Flensburg
- Geesthacht
- Gettorf
- Großhansdorf
- Heide
- Husum
- Itzehoe
- Kaltenkirchen
- Kiel (Schwedenkai)
- Kroop
- Lehnsahn
- Lübeck
- Neumünster
- Niebüll
- Norderbrarup
- Norderstedt
- Mölln
- Plön
- Prisdorf
- Reinbek
- Schönberg in Holstein
- Wahlstedt
Impfberechtigte Personen dürfen bei der Terminanfrage das Impfzentrum frei wählen − auch, wenn dieser nicht im eigenen Wohnortkreis liegt.
Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
Die Anfahrt zum Impfzentrum ist in der Regel selbst zu organisieren und zu bezahlen. Eine Fahrtkostenerstattung für medizinische Behandlungen erfolgt nur in sehr wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen seitens der Krankenversicherung. Hier ist es ratsam, einmal bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, um so möglicherweise von einer Kostenübernahme zu profitieren.
Damit Menschen, die eingeschränkt mobil sind und über keinen eigenen PKW verfügen, der Besuch im Impfzentrum ermöglicht werden kann, sind die Städte, Kreise und das Land außerdem in Kontakt mit der NAH-SH, um die Anbindung der Impfzentren an den ÖPNV zu verbessern.
Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
In den schleswig-holsteinischen Impfzentren gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.
Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:
- Buchungscode oder das Ticket für den Impftermin
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
- nach Möglichkeit ein Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Bestätigung in Papierform)
- Krankenversicherungskarte
Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Die Impfung wird durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur etwa fünf Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 15 bis 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.
Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa 45 Minuten in Anspruch nehmen.
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Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung.
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Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung
Während die genannten Impfstoffe mit zeitlichem Abstand zwei Mal verimpft werden müssen, reicht beim Vakzin von Johnson & Johnson eine Dosis für den vollen Impfschutz aus.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Impfterminservice des Landes Schleswig-Holsteins
- Nachrichtenagentur dpa