t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeGesundheitKrankheiten & SymptomeCorona

Corona Impftermin Sachsen-Anhalt: Anmeldung, Hotline, wichtige Infos


Infos, Anmeldung und Durchführung
Impftermin Sachsen-Anhalt: Wann und wo kann ich mich impfen lassen?

Von t-online, ag

Aktualisiert am 05.08.2021Lesedauer: 4 Min.
Ampulle mit Covid-19-Impfstoff: Die Corona-Impfungen finden in regionalen Impfzentren statt. Die Terminvergabe erfolgt nach einem vom Gesundheitsministerium festgelegten Prioritätenprinzip.Vergrößern des Bildes
Ampulle mit Covid-19-Impfstoff: Die Corona-Impfungen finden in regionalen Impfzentren statt. Die Terminvergabe erfolgt nach einem vom Gesundheitsministerium festgelegten Prioritätenprinzip. (Quelle: filmfoto/getty-images-bilder)

Seit Anfang August können sich alle Bürger, auch ohne Termin, in den Impfzentren impfen lassen. In Sachsen-Anhalt sind aktuell insgesamt 14 Impfzentren in Betrieb.

Sich schnell und einfach impfen lassen - meist ganz ohne vorherige Terminvereinbarung: Dieses Angebot machen die meisten Impfzentren derzeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu kommen lokale Aktionen wie beispielsweise "Impfnächte", die es Impfwilligen immer einfacher und unkomplizierter machen sollen.

Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bekommen ab sofort ein Impfangebot. Die Impfung wird in Impfzentren und über Haus- und Kinderärzte durchgeführt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung sowie die Zustimmung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter.

Drittimpfungen für diese Personengruppen

Zunächst sollen Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression eine Drittimpfung erhalten. Dies gilt zum einen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, wo erneut mobile Teams zum Einsatz kommen sollen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärzte angeboten bekommen.

In allen Fällen soll die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.

Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte

Seit Ende April 2021 werden Menschen, die vollständig geimpft sind mit Personen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Vollständig Geimpfte müssen dann zum Beispiel bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.

Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen

Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannten Telefonnummern oder Internetseiten vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung durch ein mobiles Impf-Team. Das Land Sachsen-Anhalt steht mit den Pflegeeinrichtungen im Austausch, um zunächst den Einsatz der mobilen Teams zu koordinieren.

Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung.

Liste der Impfzentren in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird in 14 regionalen Impfzentren geimpft:

  • Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
  • Burg (Landkreis Jerichower Land)
  • Dessau-Roßlau (Stadt Dessau)
  • Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel)
  • Haldensleben (Landkreis Börde)
  • Halle (Stadt Halle)
  • Lützen (Burgenlandkreis)
  • Magdeburg (Stadt Magdeburg)
  • Merseburg (Saalekreis)
  • Quedlinburg (Landkreis Harz)
  • Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz)
  • Staßfurt (Landkreis Salzlandkreis)
  • Stendal (Landkreis Stendal)
  • Wittenberg (Landkreis Wittenberg)

Mit dem Taxi ins Impfzentrum?

Impfberechtigte Senioren, die nicht von mobilen Impfteams an ihrem Wohnort aufgesucht werden, müssen sich eigenverantwortlich um die Fahrt zum Impfzentrum kümmern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse die Kosten für eine Anfahrt zum Impfzentrum mit dem Taxi oder einem lokalen Beförderungsdienst erstatten. Das gilt für Personen, die Pflegegrad 4 oder 5 haben oder laut ihrem Schwerbehindertenausweis eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben (Kürzel aG), blind (Bl) oder hilflos (H) sind. Allerdings gibt es hierfür keinen rechtlichen Anspruch. Die Leistungsentscheidung trifft allein die zuständige Krankenkasse im Einzelfall.

Wer die Fahrtkosten nicht von der Kasse erstattet bekommt, sollte prüfen, ob die zuständigen Landkreise oder Städte Transportmöglichkeiten bereitstellen oder bezuschussen. So gibt es beispielsweise in Halle (Saale) für Senioren über 90, die mit dem Taxi ins Impfzentrum fahren, einen finanziellen Zuschuss in Höhe von zehn Euro pro Fahrt.

Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?

In den Impfzentren in Sachsen-Anhalt gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.

Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:

  • Personalausweis
  • Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
  • nach Möglichkeit einen Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Bestätigung in Papierform)
  • Krankenversicherungskarte
  • Terminbestätigung oder Buchungscode
  • Unterschriebener Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt

Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt

Die Impfung wird durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 15 bis 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.

Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa eine Stunde in Anspruch nehmen.

Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung
Während die genannten Impfstoffe mit zeitlichem Abstand zwei Mal verimpft werden müssen, reicht beim Vakzin von Johnson & Johnson eine Dosis für den vollen Impfschutz aus.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website