Infos, Anmeldung und Durchführung Impftermin Sachsen: Wann und wo kann ich mich impfen lassen?
Seit Anfang August können sich alle Bürger, auch ohne Termin, in den Impfzentren impfen lassen. In
Inhaltsverzeichnis
- Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
- Drittimpfungen für diese Personengruppen
- Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
- Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
- Impftermin online beantragen
- Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
- Liste der Impfzentren in Sachsen
- Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
- Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
- Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Sich schnell und einfach impfen lassen - meist ganz ohne vorherige Terminvereinbarung: Dieses Angebot machen die meisten Impfzentren derzeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu kommen lokale Aktionen wie beispielsweise "Impfnächte", die es Impfwilligen immer einfacher und unkomplizierter machen sollen.
Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bekommen ab sofort ein Impfangebot. Die Impfung wird in Impfzentren und über Haus- und Kinderärzte durchgeführt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung sowie die Zustimmung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter.
Drittimpfungen für diese Personengruppen
Zunächst sollen Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression eine Drittimpfung erhalten. Dies gilt zum einen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, wo erneut mobile Teams zum Einsatz kommen sollen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärzte angeboten bekommen.
In allen Fällen soll die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.
Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
Seit Ende April 2021 werden Menschen, die vollständig geimpft sind mit Personen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Vollständig Geimpfte müssen dann zum Beispiel bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
In Sachsen erreichen Sie die Impfzentren unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 0899 089.
Impftermin online beantragen
Neben der telefonischen Anfrage besteht auch die Möglichkeit, sich online für die erste und zweite Corona-Impfung im Impfzentrum anzumelden. In Sachsen wurde ein Impf-Serviceportal eingerichtet, das über folgende Internetseite erreichbar ist: https://sachsen.impfterminvergabe.de/.
Hier müssen Sie sich zunächst einmal registrieren. Dafür erfolgt eine Berechtigungsprüfung, anschließend werden die persönlichen Daten angegeben und Zugangsdaten festgelegt. Es folgt eine E-Mail-Benachrichtigung, die einen Link zur Terminvereinbarung enthält. Über diesen können Sie, nach erfolgreicher Anmeldung, einen Wunschtermin im Impfzentrum Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt vereinbaren. Hierzu füllen Sie einen Fragebogen aus und erhalten nach positiver Prüfung Ihrer Angaben eine Terminbestätigung.
Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannte Telefonnummer oder das Online-Serviceportal vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in ihrer Einrichtung durch ein mobiles Impf-Team. Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die organisierende Pflege- und Einrichtungsleitung.
Senioren und pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben, gesundheitlich jedoch außer Stande sind, ein Impfzentrum aufzusuchen, sollen ihre Corona-Impfung über behandelnde Hausärzte erhalten.
Liste der Impfzentren in Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt jeweils ein Impfzentrum eröffnet. Folgende regionale Impfzentren haben ihren Betrieb aufgenommen:
- Chemnitz (Richard-Hartmann-Halle)
- Dresden (Messe)
- Leipzig (Messe)
- Borna (Landkreis Leipzig)
- Belgern-Schildau (Landkreis Nordsachsen)
- Grimma (Muldentalhalle)
- Zwickau (Landkreis Zwickau)
- Pirna (Sächsische Schweiz - Osterzgebirge)
- Mittweida (Landkreis Mittelsachsen)
- Treuen OT Eich (Vogtlandkreis)
- Riesa (Landkreis Meißen)
- Messehalle Löbau (Landkreis Görlitz)
- Annaberg-Buchholz (Erzgebirgskreis)
- Kamenz (Landkreis Bautzen)
Die sächsischen Impfzentren sind täglich geöffnet, unter der Woche für zehn Stunden und am Wochenende acht Stunden. Jedes Impfzentrum ist mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet.
Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
Die Anfahrt zum Impfzentrum, sei es mit Taxi, Bus oder Bahn, ist in der Regel selbst zu organisieren und zu bezahlen. Eine Fahrtkostenerstattung für medizinische Behandlungen erfolgt nur in sehr wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen seitens der Krankenversicherung. Hier ist es ratsam, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen. Möglicherweise können Sie so von einer Kostenübernahme profitieren.
Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
In den sächsischen Impfzentren gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.
Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:
- Personalausweis
- Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
- nach Möglichkeit einen Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Bestätigung in Papierform)
- Krankenversicherungskarte
- Terminbestätigung
- bei Vorerkrankungen: wichtige Unterlagen, wie Herzpass, Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste
- wenn vorab ausgedruckt und ausgefüllt: Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt
Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Zunächst werden bei der Anmeldung im Impfzentrum die persönlichen Daten durch das Personal abgeglichen. Dabei muss auch ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Anschließend führt ein Arzt vorab ein Aufklärungsgespräch, in dem nach der medizinischen Vorgeschichte gefragt und dann über die Corona-Impfung informiert wird. Die Impfung wird, nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung, durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.
Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit, wird der Impfvorgang in der Regel etwa eine Stunde in Anspruch nehmen.
- Ausführlich: Das ist bei der Corona-Impfung zu beachten
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Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung
Während die genannten Impfstoffe mit zeitlichem Abstand zwei Mal verimpft werden müssen, reicht beim Vakzin von Johnson & Johnson eine Dosis für den vollen Impfschutz aus.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.