Infos, Anmeldung und Durchführung Impftermin Rheinland-Pfalz: Wann und wo kann ich mich impfen lassen?
Seit Anfang August können sich alle Bürger, auch ohne Termin, in den Impfzentren impfen lassen. In Rheinland-Pfalz sind aktuell insgesamt 31 Impfzentren in Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
- Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
- Drittimpfungen für diese Personengruppen
- Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
- Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
- Impftermin online beantragen
- Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
- Liste der Impfzentren in Rheinland-Pfalz
- Mit Fahrdienst oder Taxi ins Impfzentrum
- Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
- Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Sich schnell und einfach impfen lassen - meist ganz ohne vorherige Terminvereinbarung: Dieses Angebot machen die meisten Impfzentren derzeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu kommen lokale Aktionen wie beispielsweise "Impfnächte", die es Impfwilligen immer einfacher und unkomplizierter machen sollen.
Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bekommen ab sofort ein Impfangebot. Die Impfung wird in Impfzentren und über Haus- und Kinderärzte durchgeführt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung sowie die Zustimmung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter.
Drittimpfungen für diese Personengruppen
Zunächst sollen Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression eine Drittimpfung erhalten. Dies gilt zum einen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, wo erneut mobile Teams zum Einsatz kommen sollen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärzte angeboten bekommen.
In allen Fällen soll die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.
Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
Seit Ende April 2021 werden Menschen, die vollständig geimpft sind mit Personen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Vollständig Geimpfte müssen dann zum Beispiel bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
- CovPass und Corona-Warn-App: So funktioniert der digitale Impfnachweis
Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
Die rheinland-pfälzischen Impfzentren können über die regionale Hotline 0800 57 58 100 erreicht werden. Sie bekommen am Telefon das nächstgelegene Impfzentrum vorgeschlagen. Die Auswahl basiert auf der Entfernung zum Wohnort, verfügbaren Terminen und verfügbaren Impfdosen. Grundsätzlich können Sie aber auch jedes beliebige andere Impfzentrum in Rheinland-Pfalz auswählen.
Impftermin online beantragen
Neben der telefonischen Anmeldung zum Impftermin besteht auch die Möglichkeit, sich online einen Impftermin für die erste und zweite Corona-Impfung im jeweils zuständigen Impfzentrum zu reservieren. Die Anmeldung erfolgt auf folgender Internetseite: www.impftermin.rlp.de.
Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannten Telefonnummern oder Internetseiten vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung. Geimpft wird dort entweder durch ein mobiles Impfteam oder in Eigenorganisation der Einrichtungen. Diese können in Zusammenarbeit mit einer Hausärztin und einem Hausarzt sowie einer Apothekerin und einem Apotheker vor Ort Impfungen in Eigenorganisation durchführen. Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung.
Liste der Impfzentren in Rheinland-Pfalz
Aus logistischen Gründen erfolgt die Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz nach dem Wohnortprinzip. Jeder Postleitzahlenbereich ist einem Impfzentrum zugeordnet, eine freie Auswahl ist derzeit nicht möglich.
Die 31 rheinland-pfälzischen Impfzentren befinden sich an diesen Standorten (Landkreis – Ortsgemeinde):
- Altenkirchen – Wissen
- Ahrweiler – Grafschaft-Gelsdorf
- Alzey-Worms – Alzey
- Bad Dürckheim
- Bad Kreuznach – Bad Sobernheim
- Bernkastel-Wittlich – Wittlich
- Birkenfeld – Idar-Oberstein (Nahbollenbach)
- Bitburg-Prüm – Bitburg
- Cochem-Zell – Landkern
- Donnersbergkreis – Kirchheimbolanden
- Frankenthal
- Germersheim, Südliche Weinstraße, Landau in der Pfalz – Wörth am Rhein Industriegebiet am Oberwald
- Kaiserslautern Stadt und Kreis – Kaiserslautern Werksgelände Opel
- Koblenz – Koblenz-Oberwerth
- Kusel
- Ludwigshafen am Rhein
- Mainz – Mainz-Gonsenheim
- Mainz-Bingen – Ingelheim
- Mayen-Koblenz – Polch
- Neustadt an der Weinstraße
- Neuwied – Oberhonnefeld
- Pirmasens und Südwestpfalz – Pirmasens
- Rhein-Hunsrück-Kreis – Simmern
- Rhein-Lahn-Kreis – Lahnstein
- Rhein-Pfalz-Kreis – Schifferstadt
- Speyer
- Trier und Trier-Saarburg – Trier
- Vulkaneifel – Hillesheim
- Westerwaldkreis – Hachenburg
- Worms
- Zweibrücken
Die Wege in den Impfzentren sind ebenerdig oder mit Aufzügen erreichbar. Spezifische Nachfragen zur Barrierefreiheit in dem für Sie zuständigen Impfzentrum können Sie an die Kreis- oder Stadtverwaltung richten. Zum Impftermin können Sie eine Begleitperson mitbringen.
Mit Fahrdienst oder Taxi ins Impfzentrum
Menschen über 80, die weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch dem eigenen Auto ein Impfzentrum aufsuchen können und niemanden haben, der helfen könnte, können lokale Fahrdienste in Anspruch nehmen. Etwa 80 "Bürgerbusse" wurden in rheinland-pfälzischen Orts- und Verbandsgemeinden eingerichtet, um ganze Landkreise flächendeckend mit einem kommunalen Fahrdienst zu versorgen. Eine Übersicht über die "Bürgerbusse Rheinland-Pfalz" finden Sie unter: www.buergerbus-rlp.de.
In vielen Gemeinden gibt es zudem ehrenamtliche Fahrdienste. Eine Liste mit allen bisher bekannten Anlaufstellen finden Sie hier: www.zusammenland.rlp.de.
Auch eine Anfahrt mit dem Taxi ist möglich. Die rheinland-pfälzischen Krankenkasse folgen der Empfehlung des GKV Spitzenverbandes und übernehmen die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Impfzentrum für gesetzlich Versicherte sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Schwerbehindertenausweis mit MZ, aG, H oder Bl
- Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkung bzw. MG G
- Pflegegrad 4 oder 5
Für die Erstattung ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung von der Hausärztin oder dem Hausarzt notwendig.
Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
In den Impfzentren von Rheinland-Pfalz gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.
Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsberechtigung
- Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
- nach Möglichkeit einen Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Impfbescheinigung in Papierform)
- Krankenversicherungskarte
- Terminbestätigung
- Aufklärungsbogen (nur zum 1. Impftermin
- Nebenwirkungskarte (nur zum 2. Impftermin)
- Medikationsplan, sofern Sie mehrere Medikamente einnehmen
Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Die Impfung wird durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 15 bis 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.
Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa eine Stunde in Anspruch nehmen.
- Ausführlich: Das ist bei der Corona-Impfung zu beachten
- Mögliche Nebenwirkungen: Diese Fakten sollten Sie kennen
- Überblick: Diese Corona-Impfstoffe sind bereits zugelassen
Weitere Informationen zu Anmeldung und Terminvergabe für die Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz erhalten Sie über das Landesportal Rheinland-Pfalz.
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Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung
Während die genannten Impfstoffe mit zeitlichem Abstand zwei Mal verimpft werden müssen, reicht beim Vakzin von Johnson & Johnson eine Dosis für den vollen Impfschutz aus.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Informationen zur Corona-Impfung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
- Impfdokumentation Rheinland-Pfalz
- Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)