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Corona Impftermin Bayern: Anmeldung, Hotline & wichtige Infos


Infos, Anmeldung und Durchführung
Impftermin Bayern: Wann und wo kann ich mich impfen lassen?

Von t-online, mu

Aktualisiert am 03.08.2021Lesedauer: 4 Min.
In Bayern wurde in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum für die Corona-Schutzimpfung eingerichtet.Vergrößern des Bildes
In Bayern wurde in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum für die Corona-Schutzimpfung eingerichtet. (Quelle: Firn/getty-images-bilder)
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Seit Anfang August können sich alle Bürger, auch ohne Termin, in den Impfzentren impfen lassen.

Sich schnell und einfach impfen lassen - meist ganz ohne vorherige Terminvereinbarung: Dieses Angebot machen die meisten Impfzentren derzeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu kommen lokale Aktionen wie beispielsweise "Impfnächte", die es Impfwilligen immer einfacher und unkomplizierter machen sollen.

Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bekommen ab sofort ein Impfangebot. Die Impfung wird in Impfzentren und über Haus- und Kinderärzte durchgeführt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung sowie die Zustimmung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter.

Drittimpfungen für diese Personengruppen

Zunächst sollen Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression eine Drittimpfung erhalten. Dies gilt zum einen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, wo erneut mobile Teams zum Einsatz kommen sollen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärzte angeboten bekommen.

In allen Fällen soll die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.

Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte

Ab dem 28. April 2021 werden Menschen, die vollständig geimpft sind in Bayern mit Personen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Das hat das Kabinett am 27. April beschlossen und setzt diesen Punkt damit früher um als der Bund. Vollständig Geimpfte müssen dann zum Beispiel bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.

Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon

Die bayerischen Impfzentren können über die bundesweiten Hotline 116 117 erreicht werden. Sie bekommen am Telefon das nächstgelegene Impfzentrum vorgeschlagen. Die Auswahl basiert auf der Entfernung zum Wohnort, verfügbaren Terminen und verfügbaren Impfdosen. Grundsätzlich können Sie aber auch jedes beliebige andere Impfzentrum in Bayern auswählen.

Sonderregelungen in Pflegeheimen

Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Pflegeheim leben, müssen keinen Termin über die genannten Telefonnummern oder Internetseiten vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung. Geimpft wird dort durch ein mobiles Impfteam, das aus mindestens einer Ärztin oder einem Arzt und medizinischem Fachpersonal besteht. Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung.

Bayerische Senioren, die zu Hause leben, aber gesundheitlich nicht in der Lage sind, ein Impfzentrum aufzusuchen, sollen ihre Corona-Schutzimpfung ebenfalls von einem mobilen Impfteam zu Hause erhalten.

Liste der Impfzentren in Bayern

In Bayern gibt es insgesamt 99 Impfzentren für die Corona-Schutzimpfung, eines in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt. Aus logistischen Gründen erfolgt die Corona-Impfung in Bayern nach dem Wohnortprinzip. Jeder Postleitzahlenbereich ist dabei einem Impfzentrum zugeordnet, eine freie Auswahl ist nicht möglich.

Eine Übersicht über alle bayerischen Impfzentren finden Sie hier. Nach Eingabe Ihrer Postleitzahl wird Ihnen das Impfzentrum angezeigt, das für Sie zuständig ist.

Mit Fahrdienst oder Taxi ins Impfzentrum

Menschen über 80, die weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch dem eigenen Auto ein Impfzentrum aufsuchen können und niemanden haben, der helfen könnte, müssen eine Taxifahrt ins Impfzentrum in der Regel selbst bezahlen. In einigen bayerischen Städten und Gemeinden gibt es jedoch Sonderregelungen. Beispielsweise können Ü80-Sozialhilfeempfänger in Augsburg das Taxi für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum kostenlos in Anspruch nehmen.

Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Impfzentrum für gesetzlich Versicherte sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Schwerbehindertenausweis mit MZ, aG, H oder Bl
  • Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkung bzw. MG G
  • Pflegegrad 4 oder 5

Für die Erstattung ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung von der Hausärztin oder dem Hausarzt notwendig. Außerdem muss die gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf Euro pro Fahrt geleistet werden.

Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?

In den Impfzentren von Bayern gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.

Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsberechtigung
  • Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
  • nach Möglichkeit einen Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Impfbescheinigung in Papierform)
  • Krankenversicherungskarte
  • Terminbestätigung
  • wichtige Unterlagen zu Ihrer Gesundheit, beispielsweise einen Herzpass, einen Diabetikerausweis oder einen Medikationsplan, sofern Sie diese Dokumente haben

Zur Vorbereitung können Sie sich auf der Informationsseite zur Coronavirusschutzimpfung vorab folgende Dokumente herunterladen:

  • Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19
  • Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnese
  • Einwilligung des Betreuers/der Betreuerin: Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
  • Die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum: Leitfaden für Patient:innen und Bürger:innen

Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt

Die Impfung wird durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 15 bis 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.

Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa eine Stunde in Anspruch nehmen.


Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung
Während die genannten Impfstoffe mit zeitlichem Abstand zwei Mal verimpft werden müssen, reicht beim Vakzin von Johnson & Johnson eine Dosis für den vollen Impfschutz aus.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Bayerisches Impfzentrum
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
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