Infos, Anmeldung und Durchführung Impftermin Brandenburg: Wann und wo kann ich mich impfen lassen?
Seit Anfang August können sich alle Bürger, auch ohne Termin, in den Impfzentren impfen lassen. In Brandenburg sind aktuell insgesamt 13 Impfzentren in Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
- Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
- Drittimpfungen für diese Personengruppen
- Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
- Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
- Liste der Impfzentren in Brandenburg
- Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
- Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
- Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Sich schnell und einfach impfen lassen - meist ganz ohne vorherige Terminvereinbarung: Dieses Angebot machen die meisten Impfzentren derzeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu kommen lokale Aktionen wie beispielsweise "Impfnächte", die es Impfwilligen immer einfacher und unkomplizierter machen sollen.
Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bekommen ab sofort ein Impfangebot. Die Impfung wird in Impfzentren und über Haus- und Kinderärzte durchgeführt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung sowie die Zustimmung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter.
Drittimpfungen für diese Personengruppen
Zunächst sollen Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression eine Drittimpfung erhalten. Dies gilt zum einen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, wo erneut mobile Teams zum Einsatz kommen sollen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärzte angeboten bekommen.
In allen Fällen soll die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.
Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
Seit Ende April 2021 werden Menschen, die vollständig geimpft sind in Bayern mit Personen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Vollständig Geimpfte müssen dann zum Beispiel bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannte Telefonnummer vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung durch ein mobiles Impf-Team. Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung. Die Termine für die Impftage können Pflegeeinrichtungen über ein zentrales Online-Terminbuchungssystem des DRK vornehmen.
Pflegebedürftige Menschen, die über 80 Jahre alt sind und nicht im Pflegeheim leben, können ihre Corona-Impfung nicht durch mobile Impf-Teams erhalten. Das liegt an den anspruchsvollen Eigenschaften der aktuell zugelassenen und verfügbaren Covid-19-Impfstoffe.
Liste der Impfzentren in Brandenburg
In Brandenburg haben 13 regionale Impfzentren den Betrieb aufgenommen:
- Cottbus
- Potsdam
- Schönefeld
- Elsterwerda
- Frankfurt (Oder)
- Oranienburg
- Brandenburg an der Havel
- Eberswalde
- Prenzlau
- Luckenwalde
- Kyritz
- Perleberg
- Falkensee
- Rathenow
Sobald dem Land Brandenburg mehr Corona-Impfstoff zur Verfügung steht, soll die Zahl der Impfzentren bzw. Impfstationen nochmals erhöht werden. Ziel ist es, in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt bis Ende Februar / Anfang März nach Möglichkeit je eine entsprechende Einrichtung eröffnen zu können.
Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
Die Fahrt zum Impfzentrum muss in Brandenburg bislang jeder Impfwillige selbst organisieren. Wer keine Möglichkeit hat, ein Impfzentrum selbstständig aufzusuchen, sollte versuchen, einen Hausarzttermin für eine Corona-Impfung zu bekommen.
Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
In den brandenburgischen Impfzentren gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.
Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:
- Personalausweis
- Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
- nach Möglichkeit einen Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Bestätigung in Papierform)
- Krankenversicherungskarte
- Terminbestätigung
- Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt
- Ärztliches Zeugnis als Nachweis zur Impfberechtigung (für Personen der zweiten Stufe mit hoher Priorität)
Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Bereits vor dem Betreten des Gebäudes wird geprüft, ob ein Termin besteht. Anschließend erfolgen Empfang und Registrierung. Danach darf im Wartebereich Platz genommen werden bis ein Arzt in einem freien Beratungsraum die notwendigen Vorgespräche führt. Die Impfung wird dann durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.
Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa eine Stunde in Anspruch nehmen.
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► Impftermine Baden-Württemberg
► Impftermine in Bayern
► Impftermine in Berlin
► Impftermine in Brandenburg
► Impftermine in Bremen
► Impftermine in Hamburg
► Impftermine in Hessen
► Impftermine Mecklenb.-Vorpomm.
► Impftermine in Niedersachsen
► Impftermine Nordrhein-Westfalen
► Impftermine in Rheinland-Pfalz
► Impftermine in Saarland
► Impftermine in Sachsen
► Impftermine in Sachsen-Anhalt
► Impftermine in Schleswig-Holstein
► Impftermine in Thüringen
Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung
Während die genannten Impfstoffe mit zeitlichem Abstand zwei Mal verimpft werden müssen, reicht beim Vakzin von Johnson & Johnson eine Dosis für den vollen Impfschutz aus.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
- Brandenburg impft! Informationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 im Land Brandenburg