Infos und Anmeldung Impftermin Baden-Württemberg: Wann und wo kann ich mich impfen lassen?
Seit Anfang August können sich alle Bürger, auch ohne Termin, in den Impfzentren impfen lassen. In Baden-Württemberg sind aktuell insgesamt 50 Impfzentren in Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
- Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
- Drittimpfungen für diese Personengruppen
- Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
- Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
- Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
- Liste der Impfzentren in Baden-Württemberg
- Fahrtkosten: Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
- Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
- Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Sich schnell und einfach impfen lassen - meist ganz ohne vorherige Terminvereinbarung: Dieses Angebot machen die meisten Impfzentren derzeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu kommen lokale Aktionen wie beispielsweise "Impfnächte", die es Impfwilligen immer einfacher und unkomplizierter machen sollen.
Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bekommen ab sofort ein Impfangebot. Die Impfung wird in Impfzentren und über Haus- und Kinderärzte durchgeführt. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung sowie die Zustimmung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter.
Drittimpfungen für diese Personengruppen
Zunächst sollen Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression eine Drittimpfung erhalten. Dies gilt zum einen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, wo erneut mobile Teams zum Einsatz kommen sollen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärzte angeboten bekommen.
In allen Fällen soll die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.
Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte
Seit Ende April 2021 werden Menschen, die vollständig geimpft sind in Bayern mit Personen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Vollständig Geimpfte müssen dann zum Beispiel bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
Hotline Impfzentrum: Alle nötigen Infos per Telefon
Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg erreichen die Impfzentren unter der bundesweiten Hotline 116 117. Sie bekommen am Telefon das nächstgelegene Impfzentrum vorgeschlagen. Die Auswahl basiert auf der Entfernung zum Wohnort, verfügbaren Terminen und verfügbaren Impfdosen. Grundsätzlich können Sie aber auch jedes beliebige andere Impfzentrum in Niedersachsen auswählen.
Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannten Telefonnummern oder Internetseiten vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung durch mobile Impfteams. Auch das Personal kann dort geimpft werden. Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung.
Liste der Impfzentren in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es derzeit neun Zentrale Impfzentren (ZIZ): Freiburg, Ortenaukreis, Ulm, Karlsruhe, Stuttgart, Heidelberg, Tübingen, Landkreis Schwäbisch Hall und Mannheim.
Für diese Regierungsbezirke sind folgende Kreisimpfzentren verantwortlich.
- Karlsruhe: Baden-Baden, Rastatt, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Calw, Enzkreis, Landkreis Karlsruhe, Freudenstadt, Pforzheim, Heidelberg, Stadtkreis Karlsruhe
- Stuttgart: Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Heidenheim, Ostalbkreis, Main-Tauber-Kreis, Stadt Heilbronn, Landkreis Heilbronn, Göppingen, Hohenlohekreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart
- Tübingen: Alb-Donau-Kreis, Reutlingen, Ravensburg, Tübingen, Zollernalbkreis, Sigmaringen, Bodenseekreis, Biberach, Ulm
- Freiburg: Waldshut, Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil, Emmendingen, Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Freiburg
Fahrtkosten: Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
Die Fahrt zum Impfzentrum muss in der Regel privat organisiert werden. Die Kosten, die beispielsweise durch eine Taxifahrt entstehen, werden vom Land nicht übernommen. Für nicht-mobile Senioren der ersten Impfgruppe hat das Gesundheitsministerium mit den Krankenkassen eine Lösung gefunden. Jeder, der Fahrten zum Hausarzt bezahlt bekommt, kann nun auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer Krankenfahrt nutzen, teilten das Ministerium und die Kassen mit. Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sprach nach der Einigung von einer unbürokratischen Lösung für den Transport.
Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
In den baden-württembergischen Impfzentren gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.
Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:
- Impfpass
- Elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse (Krankenversichertenkarte)
- Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis)
- bei Online-Buchung: Terminbestätigung bzw. Vermittlungscode
- Arbeitsbescheinigung für Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen
- Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis
- Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person
Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Die Impfung wird durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 15 bis 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.
Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa eine Stunde in Anspruch nehmen.
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Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von drei bis sechs Wochen (Biontech) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna) nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand vierzehn Tage nach der zweiten Impfung
Während die genannten Impfstoffe mit zeitlichem Abstand zwei Mal verimpft werden müssen, reicht beim Vakzin von Johnson & Johnson eine Dosis für den vollen Impfschutz aus.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Allgemeine Informationen des Landes Baden-Württemberg
- Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
- Nachrichtenagentur dpa