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Geplante Gesetzesänderung | Spahn will fragwürdige Heilpraktiker-Therapien verbieten


Geplante Gesetzesänderung
Spahn will fragwürdige Heilpraktiker-Therapien verbieten

Von t-online, dpa, lk

10.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn BundestagVergrößern des Bildes
Jens Spahn (CDU): Der Bundesgesundheitsminister will offenbar Verschreibungsmöglichkeiten von Heilpraktikern einschränken. (Quelle: Wolfgang Kumm, dpa-Bildfunk)
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Selbstgemixte Arzneimittel und Frischzellen-Kuren? Nicht mit Jens Spahn: Der Gesundheitsminister will solche umstrittene Therapien von Alternativmedizinern verbieten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nach einem Medienbericht verbieten, dass Heilpraktiker Patienten mit selbst gemischten Arzneien und lebenden tierischen Zellen, sogenannten Frischzellen, behandeln. Dazu seien gesetzliche Regelungen auf dem Weg, berichten die "Süddeutsche Zeitung" und der Sender NDR.

"Patienten müssen sicher sein können, dass ihnen Arzneimittel nicht schaden", sagte Spahn der Zeitung. "Deshalb werden wir Herstellung, Verkauf und Anwendung von Frischzellen verbieten. Und deshalb sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch im Ausnahmefall von Heilpraktikern hergestellt werden dürfen." Geplant ist, das Arzneimittelgesetz entsprechend zu ändern.

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung hat die Redaktion bei gemeinsamen Recherchen mit dem NDR aus Regierungskreisen erfahren, dass entsprechende Pläne auf dem Weg sind. Zeil ist es demnach, gefährliche Therapien zu unterbinden.

Frischzellenkuren sind in Deutschland nicht verboten

Noch ist es Heilpraktikern und anderen Alternativmedizinern, die Heilberufe ausüben, gestattet, auch verschreibungspflichtige Medikamente selbst herzustellen. Mit den Mitteln dürfen sie ihre eigenen Patienten behandeln.

Normalerweise unterliegt die Herstellung von Medikamenten sehr strengen Auflagen, die das Arzneimittelrecht vorgibt. Werden die Vorgaben nicht beachtet, können Patienten in Gefahr geraten. Bislang fehlen jedoch Regelungen, was Alternativmediziner dürfen und was nicht.

Für großes Aufsehen sorgte etwa das Vorgehen eines Heilpraktikers aus Brüggen-Bracht in der Region Niederrhein, das im Sommer 2016 ans Licht kam. Klaus R. hatte Krebspatienten nach einem alternativmedizinischen Verfahren behandelt. Mehrere Erkrankte starben kurz nach der Gabe einer Infusion.

Die Behandlung mit lebenden tierischen Zellen soll verboten werden

Ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht den Recherchen von SZ und NDR zufolge vor, Behandlungen mit Frischzellen von Schafen und anderen Säugetieren zu verbieten. Die Therapie mit solchen Zellen ist wissenschaftlich nicht belegt und wird etwa vom Paul-Ehrlich Institut (PEI) als gefährlich eingestuft. So gab es beispielsweise im Jahr 2015 Fälle in Rheinland-Pfalz, bei denen Patienten Zellen aus Organen von Schafen gespritzt bekamen. Sie erkrankten daraufhin am sogenannten Q-Fieber, einer Schafskrankheit, die Herzmuskelentzündungen und Lungenentzündungen auslösen kann und schlimmstenfalls tödlich endet. Hierzulande ist die Behandlungsweise dennoch legal. Damit arbeitende Heilpraktiker und Kliniken haben daran ein großes finanzielles Interesse.

Im Jahr 1997 stellte das Bundesgesundheitsministerium die Behandlung mit Frischzellen unter Verbot. Das Bundesverfassungsgericht kippte dieses Verbot im Jahr 2000. Die Begründung: Derlei Präparate mit lebenden tierischen Zellen seien nicht als Medikamente einzustufen, weil Apotheken diese nicht in Verkehr bringen. Zuständig für die Zulassung oder ein Verbot seien die Länder. Insofern war die bundesweite Regelung des Gesundheitsministeriums nicht rechtsgültig.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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