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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Oft lebensrettend Wann eine Organspende möglich ist
Im Prozess einer Organspende müssen einige Hürden genommen werden. Wie die Organspende geregelt ist und welche Voraussetzungen es gibt.
Bei einer Organspende stellt eine Person nach ihrem Tod oder auch zu Lebzeiten Organe oder Gewebe zur Verfügung, damit eine andere Person diese erhalten kann. Viele Betroffene warten lange Zeit auf ein gespendetes Organ und stehen jahrelang auf der Warteliste. Ein Grund dafür ist, dass es weltweit deutlich mehr Menschen gibt, die ein gespendetes Organ benötigen als Personen, die spenden können oder möchten.
Geringe Spendenbereitschaft in Deutschland: Missverhältnis zwischen Spendenden und Empfangenden
Auf der zentralen Warteliste für Organspenden in Europa, die von Eurotransplant geführt wird, standen im Jahr 2021 allein in Deutschland insgesamt 8.458 Patientinnen und Patienten, die auf ein geeignetes Organ warteten. 899 Menschen haben durch eine postmortale Organspende ihre Organe nach dem Tod zur Transplantation zur Verfügung gestellt – insgesamt wurden dadurch 3.197 Organe in Deutschland transplantiert.
Um dem Ungleichgewicht zwischen Spendenbereitschaft und Transplantationsbedarf entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Gesundheit das "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" beschlossen, das am 1. März 2022 in Kraft getreten ist. Dadurch soll eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende gefördert werden, indem zum Beispiel die Spendenbereitschaft durch die Hausärztin oder den Hausarzt regelmäßiger erfragt wird.
Entscheidungslösung statt Widerspruchslösung
In Deutschland gilt damit die sogenannte Entscheidungslösung – Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv für oder gegen eine Organspende nach ihrem Tod entscheiden. Das beinhaltet aber immer noch die Regelung der bisher geltenden (erweiterten) Zustimmungslösung, bei der die Person zu Lebzeiten (oder die Angehörigen nach dem Tod) einer Organspende eingewilligt haben muss.
In den meisten Ländern Europas gilt hingegen die Widerspruchslösung. Demnach dürfen die Organe eines Menschen ohne ausdrücklichen Widerspruch nach dem Tod entnommen werden. Ob und welche Organe ein Mensch spenden möchte, hält er in einem Organspendeausweis fest oder aber klar formuliert auf einem anderen beliebigen Stück Papier (Willenserklärung).
Wem darf ich meine Organe spenden?
Wer sich dazu entschieden hat, die eigenen Organe zu spenden, kann nicht bestimmen, wem damit geholfen wird. Auch das ist ein Faktor, der den Prozess der Organspende maßgeblich beeinflusst. Das Transplantationsgesetz (TPG) legt die grundlegenden Vorgaben zu Spende, Organentnahme, Vermittlung und Transplantation fest. Für die Planung und Organisation der Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig, die Zuteilung der Organe erfolgt durch Eurotransplant.
Postmortale Organspende:
- Die Organvermittlung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien wie Dringlichkeit und Erfolgsaussicht der Transplantation.
- Spenderinnen und Spender können vor ihrem Tod nicht bestimmen, an wen ihre Organe gespendet werden dürfen (wie zum Beispiel nur an Nichtrauchende).
- Ob eine Patientin oder ein Patient für eine Organspende geeignet ist, stellen die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte fest. Die Vorgehensweise ist im Detail durch ärztliche Richtlinien festgelegt, die von der Bundesärztekammer vorgegeben sind.
Lebendspende:
- Eine Lebendspende ist nur zulässig, wenn kein geeignetes Organ einer verstorbenen Person zur Verfügung steht.
- Grundsätzlich können nur nahe Verwandte (ersten oder zweiten Grades), Lebenspartnerinnen und -partner oder Personen, die eine enge persönliche Verbindung zur empfangenden Person haben, spenden. In psychologischen Einzelgesprächen wird dies geprüft.
- Ausnahmen stellen hierbei die Dominospende und die Über-Kreuz-Transplantation dar: Manchmal müssen bestimmte Organe wie Herz und Lunge gemeinsam transplantiert werden. Der Empfängerin oder dem Empfänger muss dann eines dieser Organe entnommen und kann einer dritten Person transplantiert werden (Dominospende). Sollte eine Person einer anderen Person ein Organ spenden wollen und das aus medizinischen Kompatibilitätsgründen nicht gehen, ist es möglich, ein anderes Paar aus spendender und empfangender Person zu finden und diese Organe jeweils "überkreuz" zu spenden (Über-Kreuz-Transplantation).
Neben diesen formalen Vorgaben, die die Zuteilung der Organe regeln, gibt es aber auch medizinische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Voraussetzungen für die Organspende: Wann kommt ein Organ infrage?
Für eine Transplantation müssen die Organe der spendenden Person gesund und funktionsfähig sein. Den individuellen Gesundheitszustand überprüfen Ärztinnen und Ärzte, eine Altersgrenze gibt es nicht.
Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist der zuvor eingetretene Hirntod (irreversibler Hirnfunktionsausfall). Allerdings gibt es Umstände, die gegen eine Transplantation sprechen (Kontraindikationen): Menschen mit akuten Suchterkrankungen, bösartigen Krebserkrankungen oder chronischen Infektionserkrankungen können keine Organe empfangen oder spenden.
Damit die Transplantation bestmöglich verläuft, wird die Spenderin oder der Spender vor der Organentnahme medizinisch untersucht. Ärztinnen und Ärzte prüfen die immunologischen Voraussetzungen, also die genetische Kompatibilität von gespendetem Organ und Empfängerin oder Empfänger. Dabei untersuchen sie die Verträglichkeit der beiden Gewebe (Histokompatibilität) und der Blutgruppeneigenschaften (AB0-Kompatibilität) und schließen durch eine Kreuzprobe der Gewebemerkmale (Cross-Match-Untersuchung) eine potenzielle Antikörperbildung aus.
Wenn alle formalen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Suche nach einem passenden Organ geglückt. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Organspende auf lange Sicht auch erfolgreich bleibt.
Welche Organe kann man spenden?
Eine Organspende kann in Form einer Lebendspende oder einer postmortalen Spende stattfinden. Durch die postmortale Organspende können Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse (Pankreas) und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden. Bei einer Lebendspende wird meistens eine Niere oder ein Teilstück der Leber entnommen.
Neben der Organspende kann auch Gewebe wie zum Beispiel die Augenhornhaut, Blutgefäße, Knochen und Haut gespendet werden. Die Bereitschaft für eine Gewebespende kann ebenfalls im Organspendeausweis vermerkt werden. Das Abstoßungsrisiko ist hier niedriger als bei einer Organspende.
Organspende: Erfolgschancen und potenzielle Risiken
Nach der Transplantation muss die Empfängerin oder der Empfänger regelmäßig zu Nachsorgeuntersuchungen erscheinen. Denn es besteht immer die Gefahr einer Abstoßungsreaktion, die zu verschiedenen Zeitpunkten nach einer Transplantation auftreten kann.
Dabei gibt es zwei Formen der Abstoßung: Zum einen kann der Körper das gespendete Organ abstoßen (Host-versus-Graft-Reaktion), was zu einer Entzündung im empfangenen Organ führt. Andererseits kann auch das gespendete Organ den Körper abstoßen (Graft-versus-Host-Reaktion), die Immunzellen des Organs greifen dann den Körper der empfangenden Person an.
Um das zu vermeiden, muss die Empfängerin oder der Empfänger ein Leben lang Medikamente (Immunsuppressiva) einnehmen, die das Abwehr- bzw. Immunsystem des Körpers unterdrücken. Wird ein Organ trotzdem abgestoßen, kann eine erneute Transplantation stattfinden (Retransplantation). Solange es funktionsfähig ist, kann ein gespendetes Organ mehrfach (anderen Personen) transplantiert werden.
Gut zu wissen
Den größten Erfolg verzeichnet die Niere: 75 von 100 Spendernieren arbeiten fünf Jahre nach der Transplantation noch genauso; beim Herz sind es 65 von 100.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Lebendorganspende. Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.organspende-info.de (Abrufdatum: 3.6.2022)
- Online-Informationen von Deximed: www.deximed.de (Abrufdatum: 3.6.2022)
- Transplantation. Online-Informationen von AMBOSS: www.amboss.com (Stand: 20.5.2022)
- Fragen und Antworten zum Thema Organspende. Online-Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de (Stand: 29.4.2022)
- Leitfaden für die Organspende. Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Online-Publikation: www.dso.de (Stand: 2.2.2022)
- Jahresbericht Organspende und Transplantationszahlen in Europa 2021. Online-Informationen von Eurotransplant: www.eurotransplant.org (Stand: 27.01.2022)
- Richtlinien zur Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer: Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Abs. 2 Nr. 1TPG (RL BÄK Spendererkennung). Online-Informationen der Bundesärztekammer: www.bundesaerztekammer.de (Stand: 1.9.2020)
- Ackermann, H., et al.: Transplantationsimmunologie. AllEx – Alles fürs Examen. Thieme, Stuttgart 2014
- Wetsch, W., Hinkelbein, J., Spöhr, F.: Kurzlehrbuch Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie. Thieme, Stuttgart 2014