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Corona-Regeln der Bundesländer - 2G, 2G-Optionsmodell, 3G, 3G-Plus: Was gilt wo?


Corona-Regeln der Bundesländer
2G, 2G-Optionsmodell, 3G, 3G-Plus: Was gilt wo?

Von dpa
Aktualisiert am 11.11.2021Lesedauer: 5 Min.
Während NRW weiterhin auf die 3G-Regel setzt, wollen andere Bundesländer für öffentliche Innenräume nun 2G einführen.Vergrößern des Bildes
Während NRW weiterhin auf die 3G-Regel setzt, wollen andere Bundesländer für öffentliche Innenräume nun 2G einführen. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)

Berlin (dpa) - Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder dem Handel: In den Bundesländern gibt es mehr oder weniger strenge Zugangsregeln. Die Unterschiede sind groß - bis hin zur Frage etwa, wie alt ein Schnelltest sein darf, sofern ein solcher überhaupt reicht.

Ein Überblick (Stand 11. November):

- InBaden-Württembergwird voraussichtlich Ende dieser oder Anfang nächster Woche der Wert von 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen erreicht. Dann tritt die sogenannte Alarmstufe in Kraft - und damit das 2G-Prinzip: Kinos, Restaurants, Theater, Galerien, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfeiern und viele andere Bereiche bleiben dann für Ungeimpfte tabu.

- InBayerngilt seit Dienstag weitgehend, aber nicht flächendeckend, die 2G-Regelung. Für die Gastronomie, aber auch bei Friseuren oder in der Fußpflege gilt 3G-Plus - der Freistaat definiert diese Regelung aber anders als Nordrhein-Westfalen: Schnelltests sind dabei nicht erlaubt, ein PCR-Test darf in Bayern bis zu 48 Stunden alt sein. Aktiv Sport treiben oder Musikunterricht nehmen dürfen auch Ungeimpfte im Alter von über zwölf Jahren, sofern sie sich als Schüler den regelmäßigen Tests unterziehen.

- InBerlingelten ab Montag umfangreiche 2G-Regeln, wie der Senat am Mittwochabend beschloss. Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien, ein negativer Test reicht dann nicht mehr. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder Vergnügungsstätten wie Spielhallen, sowie geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Ausgenommen davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

-Brandenburg: Ebenfalls ab Montag gilt die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs und Festivals, wie das Landeskabinett am Donnerstag beschloss. Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und die, die nicht geimpft werden können. In Grundschulen wird wieder die Maskenpflicht eingeführt. Sie wird auch in Horten ab fünf Jahren eingeführt.

- InBremengilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Anders sieht die Situation in der zum Bundesland Bremen gehörenden Seestadt Bremerhaven aus, wo Warnstufe 1 gilt und damit auch die 3G-Regel. Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.

-Hamburghat das 2G-Optionsmodell bereits im August für sogenannte Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater eingeführt. Später kamen der Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure hinzu. Ausgenommen von der Regelung sind Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken sowie Bildungsstätten und Einrichtungen der sozialen Teilhabe. Im Falle deutlich steigender Corona-Fälle in den Krankenhäusern will Hamburg die 2G-Regeln auf weitere Bereiche ausweiten.

-Hessen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss seit Donnerstag zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen. Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen nach den neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssten entweder geimpft oder genesen sein.

-Mecklenburg-Vorpommern: Das Landeskabinett berät am Freitag in einer Sondersitzung darüber, verstärkt auf 2G-Regeln zu setzen. Schon länger gilt in Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel. Für den Einzelhandel, Arztpraxen, und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure aber auch in Theatern und Galerien gilt die Pflicht zu einem Hygienekonzept mit Maskenpflicht und Abstandsgebot. Seit Donnerstag gilt in Pflegeheimen eine strenge 3G-Regelung: Ausnahmslos alle Besucher über sechs Jahren müssen einen negativen Test vorlegen oder beim Betreten des Heims vornehmen - selbst wenn sie geimpft oder genesen sind.

- InNiedersachsengilt derzeit in vielen Bereichen die Option für 2G - etwa für Restaurants, die Kultur oder größere Veranstaltungen. Seit Donnerstag gilt eine überarbeitete Corona-Verordnung, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen im Innenraum sowie in der Innengastronomie ab geringeren Warnstufen verpflichtend wird. Diese Stufen sind landesweit noch nicht erreicht. Neu ist zudem eine tägliche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen. Landesgesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) geht von einer Ausweitung der 2G-Regeln aus.

- InNordrhein-Westfalengilt in Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie grundsätzlich die 3G-Regel. Für Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen drinnen ist die 3G-Plus-Regel vorgeschrieben. Schunkeln ohne Maske ist damit erlaubt: Wer drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss - wenn nicht geimpft oder genesen - einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor waren es 48 Stunden.

-Rheinland-Pfalzsetzt seit längerer Zeit auf die 2G-Plus-Regelung. Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.

- ImSaarlandgilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen. Eine Verschärfung zu 2G wird derzeit nicht als notwendig angesehen.

-Sachsenist Vorreiter bei 2G. Als erstes Flächenland nutzt der Freistaat seit Wochenbeginn die Regel umfassend gegen die rasant steigenden Corona-Zahlen. Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, ein negativer Test reicht nicht. Darüber wird heftig gemurrt, vor allem von Gastwirten.

- InSachsen-Anhaltsoll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die Veranstalter selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung begründet das unter anderem mit rechtlichen Unsicherheiten. Der rechtliche Rahmen sei nach dem Auslaufen des Sonderstatus einer "epidemischen Notlage von nationaler Tragweite" noch nicht klar.

-Schleswig-Holstein: Hier greift bei Veranstaltungen drinnen generell die 3G-Regel. Es gilt dann keine Maskenpflicht. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen gilt aber weiter Maskenpflicht. Die Landesregierung erwägt nun bei größeren Veranstaltungen in Innenbereichen den Wechsel zum 2G-Modell. Über konkrete Bereiche soll kommende Woche beraten werden.

- InThüringengelten je nach Region unterschiedliche Zugangsregeln. Einige schreiben in ihren Verordnungen 3G-Plus für Gastronomie und Veranstaltungen vor, in anderen reicht ein Schnelltest (3G). Am Dienstag kündigte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) die Einführung eines landesweiten 2G-Modells ein. Details sollen kommende Woche besprochen werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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