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Ärzte berechnen unzulässige Zusatzkosten: Verbraucherschützer warnen


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Neue Auswertung
Bei diesen Ärzten werden Patienten häufig unnötig zur Kasse gebeten


Aktualisiert am 04.12.2024 - 07:15 UhrLesedauer: 2 Min.
Aus eigener Tasche zahlen? Wenn Ihnen fälschlicherweise Kassenleistungen berechnet werden, sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten.Vergrößern des Bildes
Aus eigener Tasche zahlen? Wenn Ihnen fälschlicherweise Kassenleistungen berechnet werden, sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten. (Quelle: Westend61/getty-images-bilder)

Immer wieder gibt es Meldungen, dass Ärzte ihren Patienten unberechtigterweise Zusatzkosten berechnen. Eine neue Untersuchung zeigt, welche Bereiche dies betrifft.

Wer krank ist und eine Behandlung braucht, bekommt alles Notwendige von seiner gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Doch offenbar halten sich nicht alle Ärzte daran. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kassieren manche Mediziner von ihren Patienten Geld für Leistungen, die eigentlich von den Kassen übernommen werden. Manchmal sogar, ohne es ihnen vorher zu sagen.

Viele Beschwerden über Hautärzte

Besonders negativ fielen nach einer aktuellen Erhebung des vzbv Hautärzte auf (26 Prozent der Meldungen), gefolgt von Augenärzten (18 Prozent) und Orthopäden (13 Prozent), Allgemeinmedizinern und Internisten (12 Prozent), Gynäkologen (10 Prozent), Zahnärzten (8 Prozent) und Urologen (3 Prozent).

Patienten sollten beispielsweise selbst dafür zahlen, wenn der Hautarzt bei der Hautkrebsvorsorge ein Auflichtmikroskop verwendet, obwohl das in der Kassenleistung enthalten ist. Auch für Beratungen zu Impfungen, etwa gegen Corona, forderten Ärzte Zusatzhonorare. Einem Patienten wurde bei seiner Magenspiegelung die Betäubung extra berechnet.

Viele Fälle betrafen auch Untersuchungen, die bei einem begründeten Verdacht auf eine Erkrankung von der Kasse übernommen werden, etwa eine Untersuchung auf ein Glaukom oder die Messung der Knochendichte.

Selbst Krebspatienten waren betroffen: Ein Patient, bei dem ein bösartiger Leberfleck diagnostiziert wurde, sollte die Entfernung selbst bezahlen. Einem Mann mit Prostatakrebs wurden die Kosten für eine PSA-Bestimmung in Rechnung gestellt, obwohl auch dies die Kasse übernimmt.

Patienten vor IGeL-Praktiken schützen

"Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten und Patientinnen wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden", kritisierte Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Patienten müssten besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken geschützt werden.

Zur Erklärung

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören.

Oft begründeten die Ärzte gar nicht, warum sie die Leistung nicht regulär abrechnen. Manche behaupteten, dass die Kasse die Behandlung nicht übernehme oder die Honorare zu gering seien. Teils waren die Begründungen abstrus: Eine "Reinigungsgebühr für Geräte" oder einfach "Der Topf ist leer". Nicht selten erhielten die Patienten nicht einmal eine Rechnung, so der vzbv.

Zuzahlung nicht vorschnell akzeptieren

Werden Patienten damit konfrontiert, sollten sie keinesfalls sofort zustimmen: "Sagen Sie, dass Sie darüber noch einmal nachdenken möchten", rät Dorle Martischewsky vom vzbv. Dann solle man sich bei seiner Kasse informieren. "Nach den berichteten Erfahrungen gibt es Ärzte, die dann doch bereit sind, mit der Kasse abzurechnen", so Martischewsky weiter.

Viele Betroffene zahlten laut vzbv die Forderungen der Ärzte dennoch – oft mangels Alternativen in ihrer Nähe oder weil andere Fachärzte keine neuen Patienten mehr aufnehmen konnten. Der vzbv sieht deshalb "großen Handlungsbedarf" für den Gesetzgeber: "Es braucht hier Schritte", sagt Martischewsky.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
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