t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeGesundheitGesundheit aktuell

Insekten in Lebensmitteln: In diesen Produkten sind sie enthalten


Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Bekannte Süßigkeiten dabei
In diesen Produkten stecken Insekten


Aktualisiert am 27.03.2024Lesedauer: 3 Min.
imago images 170733741Vergrößern des Bildes
Frischeregal in einem Supermarkt: In manchen Joghurts stecken bereits heute Farbstoffe aus Insekten. (Quelle: IMAGO/Martin Wagner)
News folgen

Seit dem Inkrafttreten einer EU-Verordnung dürfen weitere Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden. Das sollten Verbraucher wissen.

Eine EU-Verordnung zu Insekten hat Anfang 2023 für Ärger und Verwirrung gesorgt. Sie beinhaltet, dass Erzeugnisse aus der Hausgrille ("teilweise entfettetes Pulver") und dem Getreideschimmelkäfer (Pulver und Pasten aus Larven) in Lebensmitteln stecken dürfen.

In welchen Lebensmitteln dürfen nun Insekten verarbeitet werden? Wie können Kundinnen und Kunden erkennen, ob sie in einem Produkt enthalten sind? Und in welchen Lebensmitteln sind bereits Insekten beigemischt? t-online beantwortet wichtige Fragen zu dem Gesetz.

Welche Produkte könnten künftig Insekten enthalten?

Pulver aus der Hausgrille und Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form könnten in folgenden Produkten stecken:

  • Brot und Brötchen
  • Keksen
  • Teigwaren (Nudeln)
  • Suppen, Suppenkonzentraten und -pulver
  • Pizza
  • Verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen
  • Molkenpulver
  • Fleischanalogen
  • Fleischzubereitungen
  • Snacks außer Chips
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnissen
  • Nüssen und Ölsaaten
  • Nahrungsergänzungsmittel (Getreideschimmelkäfer-Larven in Pulverform)

Müssen die Produkte mit Insekten speziell gekennzeichnet werden?

Ja und nein. Hersteller müssen auf dem Etikett keinen gesonderten Hinweis geben, dass sich in ihren Produkten Bestandteile aus Insekten befinden. Allerdings müssen die entsprechenden Bezeichnungen auf der Zutatenliste angegeben werden – auf Latein und Deutsch:

  • Hausgrille: "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)"
  • Getreideschimmelkäfer: "Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)" oder "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)"

Ist der Verzehr von Insekten und deren Erzeugnissen unbedenklich?

Die Insekten werden speziell für die Verarbeitung in Lebensmitteln gezüchtet und wachsen unter kontrollierten Bedingungen auf. So werden die Krabbeltiere etwa 24 Stunden vor ihrer Verarbeitung nicht mehr gefüttert, damit ihr Darm leer ist. Die Insekten sind allgemein also gesundheitlich unbedenklich.

Allerdings müssen Allergiker aufpassen. Wer gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch ist, sollte auf den Verzehr der insektenhaltigen Lebensmittel verzichten. Dies muss laut der EU-Verordnung auf der Verpackung der entsprechenden Produkte klar erkenntlich gemacht werden.

Welche Lebensmittel enthalten bereits Insekten?

Auch wenn die neu zugelassenen Produkte den "Novel Foods" (neuartige Lebensmittel) zugeordnet werden, ist die Idee nicht neu. Insekten werden schon länger in der Lebensmittelproduktion verwendet – das bekannteste Beispiel ist der Farbstoff E 120, das "rote Karmin".

Es besteht aus ausgekochten und zerquetschten Scharlachschildläusen, aus denen ein roter Farbstoff gewonnen wird, der oft in der Lebensmittel-, aber auch in der Kosmetikindustrie eingesetzt wird.

In diesen Produkten wird laut Vergleichsportal "Codecheck" der Farbstoff unter anderem verwendet:

  • Trolli "Saure Glühwürmchen"
  • m&m's "Crisp"
  • Ehrmann "Obstgarten Erdbeere"
  • Müller "Müllermilch Kirsch-Banane"
  • Mentos: Kaugummi "Full Fruit"

Auch die Gummilackschildlaus, beziehungsweise ihre harzartigen Ausscheidungen, werden als "Schellack" in der Lebensmittelindustrie verwendet. In der Zutatenliste wird der Stoff oft als E 904 aufgelistet. Als Überzug findet Schellack bei Süßigkeiten, Schokolade, Nüssen, Kaffeebohnen und Nahrungsergänzungsmitteln Verwendung.

In diesen Produkten wird Schellack unter anderem verwendet:

  • Milka "Bunte Kakaolinsen"
  • Mentos: Kaugummi "Pure White"

Vor allem E 120 ist umstritten. Zum einen kann der Farbstoff allergische Reaktionen hervorrufen. Zudem wird der Farbstoff auch in veganen und vegetarischen Produkten verwendet, etwa um Analogfleisch und -wurst einzufärben. Viele Veganer und Vegetarier kritisieren das, da die Produkte durch die Verwendung von Karmin oder Schellack streng genommen nicht mehr rein pflanzlich sind.

Abgesehen davon sind in der Europäischen Union auch getrocknete Mehlwürmer und die europäische Wanderheuschrecke in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form zugelassen. Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland auch Produkte wie Insektenburger oder -nudeln zu kaufen, die auch als solche vermarktet werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Themen A bis Z



TelekomCo2 Neutrale Website