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Insolvenz: Das passiert bei einer Bankenpleite mit Wertpapieren


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Was passiert nach einer Bankenpleite mit ETFs?


25.03.2025 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Hauptverwaltung der Credit Suisse in Zürich (Archivbild): Die Bank wurde 2023 von der UBS übernommen, um einen Zusammenbruch zu verhindern.Vergrößern des Bildes
Hauptverwaltung der Credit Suisse in Zürich (Archivbild): Die Bank wurde 2023 von der UBS übernommen, um einen Zusammenbruch zu verhindern. (Quelle: Rupert Oberhäuser/imago-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Was passiert, wenn meine Depotbank pleite ist?

Spätestens seit dem Kollaps der US-amerikanischen Großbank Lehman Brothers, dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008, dürfte Anlegern bewusst sein: Banken sind nicht vor dem Bankrott gefeit. Auch aus der jüngeren Vergangenheit gibt es Beispiele, die zumindest nachdenklich machen – etwa den Zusammenbruch der Silicon Valley Bank 2023, die größte Bankenpleite in den USA seit 2008, oder das Straucheln der Credit Suisse im selben Jahr, die letztlich von der UBS übernommen werden musste.

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So fragt sich denn auch ein t-online-Leser, was eigentlich mit Wertpapieren wie Investmentfonds oder Indexfonds (ETFs) passiert, wenn die Depotbank oder der Fondsanbieter pleitegeht. Ist sein Geld dann weg?

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Keine Sorge: Wertpapiere zählen zum sogenannten Sondervermögen. Die Investmentgesellschaft muss das Geld, das Sie bei ihr in Fonds oder ETFs angelegt haben, unabhängig von ihrem Unternehmensvermögen aufbewahren. So schreibt es § 92 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vor. Dafür hinterlegt sie es in der Regel bei einer unabhängigen Depotbank.

Geht die Investmentgesellschaft pleite, sind die Fonds- oder ETF-Anteile damit vor ihrem Zugriff oder dem ihrer Gläubiger geschützt. Die Depotbank verwaltet die Anteile dann als Sondervermögen. Das kann sie entweder dauerhaft tun oder so lange, bis sie von einer anderen Investmentgesellschaft aufgekauft werden.

Das gilt bei Insolvenz von Depotbank und Broker

Und was, wenn nicht der Fonds- oder ETF-Anbieter pleitegeht, sondern die Depotbank selbst? Vor diesem Szenario brauchen Sie ebenfalls keine Angst zu haben. Denn dann werden die Anteile nach § 2 Depotgesetz (DepotG) auf eine andere Depotbank übertragen. Diese verwahrt sie dann für Sie weiter, es entstehen Ihnen keine Nachteile.

Es gibt aber noch ein drittes Pleite-Szenario: Haben Sie Fonds- oder ETF-Anteile bei einem Broker wie Trade Republic oder Smartbroker gekauft, fungieren diese nicht selbst als Depotbank. Die Fondsanteile werden in diesen Beispielen bei der HSBC (Hongkong & Shanghai Banking Corporation) beziehungsweise Baader Bank verwahrt. Doch auch der Broker, bei dem Sie das Wertpapierdepot führen, kann insolvent werden. Grund zur Sorge ist aber auch das nicht. In dem Fall würde ein Treuhänder Ihr Depot übernehmen und Ihr neuer Ansprechpartner sein.

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