23-Jähriger zu Unrecht in Haft? Mordfall Hanna: BGH hebt Urteil auf
Der Mordfall Hanna Wörndl muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen einen 23-Jährigen auf.
Spektakuläre Wende: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Mordfall Hanna Wörndl kassiert. Der 1. Strafsenat des BGH sehe in dem Fall "Misstrauen gegen die Unparteilichkeit" der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler als begründet an, sagte die Verteidigerin des 23 Jahre alten Sebastian T., der wegen Mordes im Gefängnis sitzt, t-online. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.
Im März 2024 hatte die 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein T. zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er am 3. Oktober 2022 die Medizinstudentin Hanna Wörndl bewusstlos geschlagen und in einen Bach geworfen hat, wo sie ertrank.
Wurde Hanna gar nicht ermordet? Anwältin glaubt an Unfall
Der BGH hat den Fall nun an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein zurückverwiesen, wo der Fall neu verhandelt werden muss. Hauptgrund ist ein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen Richterin Aßbichler. Diese hatte Anfang 2024 in einer Mail an die Staatsanwaltschaft geschrieben, dass sie davon ausgehe, dass Sebastian T. wegen gefährlicher Körperverletzung und Mord verurteilt werde.
Die Verteidigung von T. war über den Mail-Austausch zunächst nicht informiert worden. Verteidigerin Regina Rick hatte ihn erst in einem Nebenordner der Akte entdeckt und dann den Befangenheitsantrag gestellt.
Verteidigerin Regina Rick kündigte an, nun auch rechtliche Schritte gegen die Haft von T. vornehmen zu wollen. "Es verdichten sich die Hinweise auf einen Unfall", sagte Rick t-online. Demnach wäre Hanna Wörndl am 3. Oktober 2022 gar nicht ermordet worden, sondern in den Bach gestürzt, nachdem sie die Diskothek "Eiskeller" in ihrem Heimatort Aschau in jener Nacht verlassen hatte.
- Telefonat mit Rechtsanwältin Regina Rick
- sueddeutsche.de: "Urteil im Mordfall Hanna Wörndl aufgehoben"