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Krankenkassen-Zusatzbeitrag: Muss ich wirklich zahlen?


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Muss ich den Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse zahlen?

Von t-online, llb

10.02.2025Lesedauer: 2 Min.
Rentner-Ehepaar beim Joggen im ParkVergrößern des Bildes
Rentnerpaar beim Joggen im Park: Wer sich im Alter dank Sport, gesunder Ernährung und Verzicht auf Alkohol gesund fühlt, muss trotzdem krankenversichert sein. (Quelle: Lordn)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Muss ich den Zusatzbeitrag der Krankenkasse zahlen, obwohl ich kaum zum Arzt gehe?

Sie rauchen nicht, trinken selten Alkohol, ernähren sich ausgewogen und halten sich durch Wandern oder andere Aktivitäten fit? Und außer den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie kaum ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen? Eine beneidenswerte Gesundheit – doch genau diese Tatsache bringt Sie ins Grübeln: Warum müssen Sie eigentlich den Zusatzbeitrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zahlen, wenn Sie kaum Leistungen beanspruchen?

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Genau das wollte eine t-online-Leserin wissen, die ein gesundes, aktives Leben führt – und sich deshalb fragt: Wäre es nicht fair, weniger oder gar keine Zusatzbeiträge zu bezahlen, wenn durch sie kaum Kosten verursacht werden?

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Was ist der Zusatzbeitrag und warum gibt es ihn?

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich über Beiträge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden, und über Steuermittel, die der Bund zuschießt. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, wobei die Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Doch damit allein lassen sich die Kosten des Gesundheitswesens oft nicht decken. Hier kommt der Zusatzbeitrag ins Spiel.

Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhoben; jede Krankenkasse legt ihn individuell fest. Im Jahr 2025 beträgt der Zusatzbeitrag über alle Kassen im Durchschnitt 2,5 Prozent – eine Zahl, die aufgrund steigender Gesundheitskosten immer wieder angepasst werden muss. Seit 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag.

Gesetzliche Regelung zum Zusatzbeitrag

Die gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse den Zusatzbeitrag zahlen müssen, findet sich in Paragraf 242 SGB V. Dort heißt es, dass Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben dürfen, wenn die Zuweisungen aus dem staatlichen Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um ihren Finanzbedarf zu decken.

Warum zahlt jeder den Zusatzbeitrag?

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge – unabhängig davon, wie oft sie Leistungen in Anspruch nehmen. Wer gesund ist, unterstützt also diejenigen, die krank sind und hohe Kosten verursachen. Dieses Prinzip stellt sicher, dass jeder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung hat, unabhängig von Einkommen oder Gesundheitszustand.

Zusatzbeiträge müssen von allen gesetzlich Versicherten gezahlt werden. Sie sind nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Selbst wenn Sie Ihre Krankenkasse kaum beanspruchen, profitieren Sie langfristig vom Solidaritätsprinzip. Denn auch für Sie könnten plötzlich unvorhergesehene Krankheitskosten entstehen.

Ausnahmen von der Zahlungspflicht

Allerdings gibt es bestimmte Gruppen, die vom Zusatzbeitrag befreit sind oder für die Dritte die Zahlung übernehmen. Dazu gehören:

  • Beitragsfrei Mitversicherte: Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder zahlen keinen Zusatzbeitrag.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Für Bezieher von Bürgergeld, Arbeitslosengeld I oder Sozialhilfe übernimmt das Jobcenter bzw. die zuständige Behörde den Zusatzbeitrag.
  • Auszubildende mit geringem Einkommen (unter 325 Euro): Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag.
  • Freiwilligendienstleistende (Freiwilliges Ökologisches Jahr): Der Arbeitgeber übernimmt den Zusatzbeitrag vollständig.
  • Personen in Elternzeit oder mit Mutterschafts-/Elterngeld, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen, zahlen keinen Zusatzbeitrag.

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der Zusatzbeitrag fair verteilt wird und sozial schwächere Gruppen entlastet werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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