Bis zu 2.500 Euro Strafe Wichtige Änderungen bei Biomüll ab Mai
Ab Mai müssen sich Haushalte auf strengere Regeln für die Biomülltrennung einstellen. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann ein hohes Bußgeld fällig werden.
Erst Anfang des Jahres traten die neuen Regelungen für die Mülltrennung des Restmülls in Kraft. Nun folgen Verschärfungen für den Biomüll, die Sie ab dem 1. Mai unbedingt einhalten sollten. Andernfalls droht eine deftige Strafe.
Konkret geht es um die sogenannten Störstoffe, die die Müllwerker immer wieder in den Biotonnen finden. Störstoffe sind Fremdstoffe, die nicht in der Biotonne entsorgt werden sollten. Dazu zählen beispielsweise Kunststoff, Hundekot, Zigarettenkippen und bestimmte Papiere. Diese Stoffe erschweren das Recycling oder machen es gar unmöglich. Anstatt aus dem biologisch wertvollen Abfall Kompost gewinnen zu können, bleibt häufig nur die Verbrennung als letzte Option. Das wiederum stellt einen erheblichen Verlust dar, da organischer Abfall grundsätzlich als wichtige Ressource gilt.
Ab dem 1. Mai sind laut der sogenannten kleinen Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) maximal 1 Prozent Störstoffe im Bioabfall erlaubt. Die Einhaltung des Wertes wird von den Müllwerkern streng kontrolliert – Verstöße werden entsprechend geahndet. Das bedeutet: Sind mehr als 3 Prozent Störstoffe erkennbar, kann das Entsorgungsunternehmen den Bioabfall zurückweisen – es erfolgt keine Leerung. Erst, wenn die Haushalte entsprechend nachsortiert haben, wird der Müll mitgenommen. Aber: Die Leerung erfolgt nicht separat, sondern beim nächsten Abholtermin.
Dass sie ihren Müll nicht korrekt sortiert haben, erkennen Verbraucher nicht nur an der nicht geleerten Biotonne. Die Müllwerker machen ihren Kunden anhand von Aufklebern auf der Mülltonne deutlich, dass der Abfall nicht sortenrein ist. Das ist jedoch noch die harmloseste Strafe. Denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht bei besonders schweren Verstößen ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vor.
Wie wird der Inhalt kontrolliert?
Die Müllwerker können den Bioabfall entweder stichprobenartig "sichten" oder spezielle Detektorfahrzeuge einsetzen. Diese sind mit Sensoren ausgestattet, die Kunststoff oder Metall in der Tonne aufspüren und melden können.
Was darf in die Biotonne und was nicht?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erklärt, was in die Biotonne darf und was nicht. Die Regelungen dafür gelten deutschlandweit.
So sind folgende Gegenstände tabu:
- Abfallbeutel
- Arzneifläschchen
- Bauschutt, Bodenaushub, Straßenkehricht, Steine
- Binden, Tampons
- Bioabfallbeutel
- Bioeinweggeschirr und -schalen, Bioeinwegbesteck
- Frischhaltefolie
- Gläser mit Lebensmittelresten
- Hundekotbeutel
- Kaffee-, Espresso-, Teekapseln
- Kosmetikartikel, Hygieneartikel
- Metall, Verbundstoffe
- Plastiktüten
- Speiseöl, Frittierfett
- verpackte Lebensmittel
- Verpackungen aus Kunststoff
- Windeln
Toleriert werden hingegen:
- Bioabfalltüten aus unbehandeltem Papier
- Brot, Backwaren, sonstige Mehlprodukte
- Eierschalen
- Ernterückstände, Fallobst
- Fisch-, Fleisch-, Lebensmittelreste (auch verdorben)
- Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Laub/Nadeln, Blumen- und Pflanzenreste, einige kranke Pflanzen (Ausnahmen gelten primär bei Schädlingsbefall), Unkraut und Moos
- Gemüse-, Salat-, Obstreste (auch Südfrüchte)
- Kaffeesatz, Tee
- Kleintierstreu (nur Späne, Sand), Stroh
- Küchenrollenpapier
- zerreißbare Kaffeefilter und Teebeutel
- Milchprodukte (nicht flüssig!)
- Nussschalen
- Speisereste, gekocht und roh
- Topf-, Schnittblumen (ohne Topf, Bindedraht)
- Zeitungspapier in Maßen (kein Hochglanzpapier)
Also alles, was innerhalb kurzer Zeit verrottet.
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: "Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen"