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Krankenversicherung: Als Rentner privat versichert bleiben?


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Bleibe ich mit Renteneintritt privat versichert?


12.12.2024 - 09:54 UhrLesedauer: 3 Min.
Rentnerpaar sitzt auf dem Sofa und schaut auf den LaptopVergrößern des Bildes
Rentnerpaar arbeitet am Laptop: Die Möglichkeit, im Alter von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. (Quelle: PIKSEL)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Bleibe ich mit Renteneintritt privat versichert?

Häufigster Grund für den Wunsch, von der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, sind die hohen Kosten, die auf Privatversicherte im Alter zukommen. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung für Rentnerinnen und Rentner führen.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Rentner grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ein Überblick.

Voraussetzungen für einen Wechsel

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist erst zum Tag der Rentenantragstellung möglich – und auch nur dann, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent (9/10-Regelung) gesetzlich versichert waren. Das nennt man Vorversicherungszeit. Ein volles Erwerbsleben wird mit 45 Jahren angesetzt, die Hälfte demzufolge mit 22,5 Jahren. Wer bereits Rente bezieht und durchgehend privat versichert war, kann also nicht in die GKV wechseln.

Seit 2017 gibt es jedoch eine Neuregelung, die den Wechsel für manche Rentner erleichtert. Pro Kind werden drei Jahre Vorversicherungszeit angerechnet. Außerdem müssen Sie insgesamt mindestens 14,25 der anzurechnenden 22,5 Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Auch freiwillige GKV-Mitgliedschaften und Familienversicherungszeiten zählen nun zur Vorversicherungszeit. Überdies könnte ein Wechsel möglich sein, wenn Sie in den fünf Jahren vor der Rückkehr in die GKV mindestens 2,5 Jahre gesetzlich versichert waren.

Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen, können Sie bei altersbedingten Erkrankungen mit geringeren Beitragskosten rechnen. Durch den Wegfall der Arztrechnungen und der Vorauszahlungen könnten Sie auch weniger Stress mit Abrechnungen und Anträgen haben.

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Dann ist der Wechsel nicht möglich

Die Hürden für einen Wechsel im höheren Alter von der PKV in die GKV sind mit Einschränkungen verbunden. Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind und in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren oder davon mehr als zweieinhalb Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren, ist ein Wechsel nicht möglich.

Was Sie tun können, wenn der Wechsel nicht möglich ist

Als Alternative können Sie zum Beispiel über Ihren Ehepartner in die gesetzliche Familienversicherung zurückkehren. Das ist allerdings nur bei einem geringen Einkommen möglich und auch nur dann, wenn Ihr Ehepartner bereits gesetzlich versichert ist.

Für die Familienversicherung darf das monatliche Gesamteinkommen des zu versichernden Ehepartners maximal ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße betragen. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 505 Euro pro Monat (1/7 von 3.535 Euro).

Zum Gesamteinkommen zählen neben der Rente auch Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge. Es gilt das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug von Werbungskosten. Lesen Sie hier, wie sich das zu versteuernde Einkommen genau berechnet.

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen

Um die hohen Kosten etwas abzufedern, haben Sie als Rentner die Möglichkeit, von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu Ihrem Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu erhalten. Dieser Zuschuss muss jedoch – zum Beispiel zusammen mit der Rente – beantragt werden.

Bei privat versicherten Rentnern wird der Zuschuss grundsätzlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Als Zusatzbeitrag wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Derzeit beträgt der Zuschuss zur PKV 7,3 Prozent des Rentenzahlbetrags.

Beitragskosten im Alter senken

Ist ein Wechsel von der PKV in die GKV ausgeschlossen, haben Sie als Rentner noch mehrere Möglichkeiten, Ihre Beitragskosten zu senken. So kann ein Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Versicherung zu Einsparungen führen. Versicherte haben das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichem Versicherungsschutz zu wechseln. Wichtig ist dabei, dass der Tarif zur Lebenssituation passt und nicht unbedingt der günstigste ist.

Viele Versicherungen sind günstiger, wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Damit legen Sie fest, dass Sie im Leistungsfall einen bestimmten Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen. Setzen Sie den Selbstbehalt aber nicht zu hoch an, da es später schwierig sein kann, ihn wieder zu senken.

Schließen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Beitragsentlastungstarif ab. Hier zahlen Versicherte einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt wird. Diese Tarife ermöglichen eine garantierte Beitragssenkung ab einem bestimmten Alter, in der Regel ab 65 Jahren. Allerdings müssen Sie in diesem Fall rechtzeitig handeln. Denn je früher Sie den Tarif abschließen, desto höher fällt die spätere Ermäßigung aus.

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