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Pflegeheim zahlen: Bis zu dieser Größe sind Haus und Grundstück geschützt


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Pflegeheim zahlen: Bis zu welcher Größe ist mein Haus geschützt?


Aktualisiert am 17.12.2024Lesedauer: 2 Min.
Rentnerpaar zu Hause: Viele Eigentümer fragen sich, ob sie ihr Zuhause für die Pflege verkaufen müssen.Vergrößern des Bildes
Rentnerpaar zu Hause: Viele Eigentümer fragen sich, ob sie ihr Zuhause für die Pflege verkaufen müssen. (Quelle: Moyo Studio/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Bis zu welcher Größe gilt ein Eigenheim noch als angemessen, wenn es darum geht, wer die Pflegekosten trägt?

Wer die Kosten fürs Pflegeheim nicht aus eigenen Einkünften oder mithilfe von Versicherungen zahlen kann, dem springt in der Regel das Sozialamt zur Seite. Eine Ausnahme gilt für Besitzer von Immobilien: Sie müssen ihr Eigenheim unter Umständen verkaufen und mit dem Erlös die Pflegekosten tragen.

Das gilt jedoch nicht, wenn in dem Haus noch ein Angehöriger lebt, insbesondere wenn es sich dabei um die Ehepartnerin oder den Ehepartner handelt. Voraussetzung ist allerdings: Haus und Grundstück müssen "angemessen" groß sein. Doch was heißt das genau? Das möchte ein t-online-Leser wissen.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund, der die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf vertritt, gibt dazu mehrere Beispiele. So sollte ein Grundstück folgende Größen nicht überschreiten, wenn es noch als schutzwürdig durchgehen soll:

  • Reihenmittelhaus: bis zu 250 Quadratmeter
  • Reihenendhaus oder Doppelhaushälfte: bis zu 350 Quadratmeter
  • freistehendes Haus an der Stadt: bis zu 500 Quadratmeter
  • freistehendes Haus auf dem Land: bis zu 800 Quadratmeter

Außerdem kommt es auf die Wohnfläche an. Laut BIVA-Pflegeschutzbund darf ein Einfamilienhaus bis zu 130 Quadratmeter groß sein, eine Eigentumswohnung bis 120 Quadratmeter. Auch dürfe der "übliche Ausstattungsstandard" nicht überschritten werden.

Grundsätzlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung noch zum Schonvermögen zählt. Sollte das Grundstück zu groß sein, kann es eine Option sein, nur einen Teil davon zu verkaufen. So schrumpfen Sie es sozusagen auf angemessene Größe herunter.

Alternativ können Sie auch versuchen, die Leistungen des Sozialamts als Darlehen zu erhalten. Dabei lassen Sie eine Grundschuld in ausreichender Höhe eintragen, damit das Sozialamt die Sicherheit hat, sein Geld zurückzuerhalten.

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