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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Klage auf volle EM-Rente läuft: Trotzdem Altersrente beantragen?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Kann ich trotz Altersrente noch rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, falls meine Klage erfolgreich ist?
Wer gesundheitlich stark eingeschränkt ist, kann unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten. Diese gibt es in zwei Varianten: voll und teilweise. Seit rund zwei Jahren versucht ein t-online-Leser vor Gericht zu erstreiten, dass seine teilweise EM-Rente in eine volle EM-Rente umgewandelt wird. Diese wäre doppelt so hoch. Mehr zum Anspruch auf Erwerbsminderungsrente lesen Sie hier.
Allerdings erfüllt er inzwischen auch die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung. Diese kann bekommen, wer mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung zusammen hat, einen Grad der Behinderung von mindestens 50 besitzt und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat, das je nach Jahrgang variiert. Der Leser fragt sich nun: "Habe ich dann im Fall eines positiven Urteils trotzdem noch Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente oder erlischt der Anspruch, sobald die Altersrente wegen Schwerbehinderung bewilligt wird?"
Beginn der EM-Rente entscheidet
Das kommt darauf an. "Beginnt bei einem positiven Urteil die Erwerbsminderungsrente zu einem früheren Zeitpunkt als Ihre Altersrente, kann die Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der Altersrente gewährt werden", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Jedoch ist es rechtlich nicht möglich, dass eine Erwerbsminderungsrente zeitlich nach dem Rentenbeginn der Altersrente beginnt."
Ein Beispiel: Nehmen wir an, die Rente wegen Schwerbehinderung beginnt am 1. Juni 2025. Nehmen wir weiter an, die Klage des Lesers ist erfolgreich und er erhält rückwirkend ab 1. April 2024 statt der teilweisen die volle EM-Rente. Dann wird ihm die volle EM-Rente bis zum 31. Mai 2025 gewährt und die Altersrente ab 1. Juni auf Grundlage der neuen Entgeltpunkte aus der vollen EM-Rente neu berechnet. Die Altersrente darf aufgrund des Bestandschutzes nicht niedriger sein als die vorher gezahlte EM-Rente.
Sollte das Gericht hingegen urteilen, dass die volle EM-Rente erst ab 1. Juni 2025 oder später beginnen soll, erlischt der Anspruch darauf, da die Altersrente bereits begonnen hat.
Wichtig zu wissen: "Wann das Urteil zur Erwerbsminderungsrente fällt, ist unerheblich", sagt Braubach. "Es kommt lediglich auf den jeweiligen Tag des Rentenbeginns an."
- Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
- ihre-vorsorge.de: "Antrag auf Altersrente im Klageverfahren auf volle EMR"