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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Muss ich meine Berufsunfähigkeitsrente versteuern?
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Muss ich meine Berufsunfähigkeitsrente versteuern?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den sinnvollen Versicherungen. Sie springt ein, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können. Aber die genaue steuerliche Behandlung hängt von der Art der Versicherung ab. "Wie genau?", wollte ein Leser von uns wissen.
Das hängt davon ab, ob die Rente aus einer selbstständigen BU-Versicherung stammt oder mit einer Altersvorsorge gekoppelt ist. Ein Überblick.
Steuerpflicht bei Berufsunfähigkeit: drei Fälle
Grundsätzlich unterliegen Einkünfte aus Berufsunfähigkeitsrenten der Steuerpflicht.
- Bei Renten aus einer sogenannten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist nur ein Teil der Rente steuerpflichtig.
- Bei der BU, die beispielsweise mit einer Rürup-Rente (BUZ) kombiniert wurde, hängt der zu versteuernde Anteil davon ab, wann Sie die Rente erhalten.
- Eine Berufsunfähigkeitsrente aus der betrieblichen Versicherung über den Arbeitgeber muss immer voll versteuert werden.
Die unterschiedliche Besteuerung rührt auch daher, dass in der Beitragsphase die Zahlungen unterschiedlich stark steuerlich geltend gemacht werden können. Gut zu wissen: Bleiben Sie mit Ihren Einkünften (inkl. BU-Rente) unter dem Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an.
- Berufsunfähigkeitsrente beantragen: So gehen Sie vor
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Darum ist sie so teuer
Rente aus eine selbstständigen BU
Die Rente aus einer privaten BU-Versicherung gilt als Einkommen. Steuerpflichtig ist der sogenannte Ertragsanteil. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wie lange Sie vermutlich eine BU-Rente beziehen. Das stellt ein Arzt fest.
Dabei gilt: Je länger der Bezug der Rente, desto höher ist der Ertragsanteil. Dies ist in Paragraf 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) geregelt. Einen Auszug finden Sie in der Tabelle:
Dauer der Rentenzahlung | Steuerpflichtiger Ertragsanteil |
---|---|
1 Jahr | 0 Prozent |
5 Jahre | 5 Prozent |
10 Jahre | 12 Prozent |
12 Jahre | 14 Prozent |
15 Jahre | 16 Prozent |
16 Jahre | 18 Prozent |
17 Jahre | 18 Prozent |
18 Jahre | 19 Prozent |
19 Jahre | 20 Prozent |
20 Jahre | 21 Prozent |
Beispielrechnung: Ein ärztliches Gutachten bescheinigt einem 55-jährigen Versicherten, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Er erhält von seiner Versicherung eine monatliche BU-Rente in Höhe von 2.000 Euro – und zwar bis zum vereinbarten 67. Lebensjahr. Ab dann übernimmt die gesetzliche Rente die Rentenzahlungen. Die Laufzeit der BU-Rente beträgt 12 Jahre und der steuerpflichtige Ertragsanteil 14 Prozent.
Das heißt, von 2.000 Euro sind 280 Euro (14 Prozent von 2.000 Euro) zu versteuern – aufs Jahr gerechnet sind das 3.360 Euro. Da das zu versteuernde Einkommen aber unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 11.784 Euro (Stand: 2024) liegt, fallen für den Versicherten in diesem Fall keine Steuern an.
Zu beachten ist jedoch: Wenn Sie weitere Einkünfte haben, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus weiteren Renten oder Kapitalerträgen, kann der Grundfreibetrag überschritten werden. In diesem Fall müssen Sie auch die BU-Rente versteuern.
Rentenversicherung mit zusätzlicher BU
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich mit einer Rentenversicherung wie einer Rürup-Rente kombinieren (BUZ), zahlen Sie einen Teil Ihrer monatlichen Beiträge in eine Berufsunfähigkeitsversicherung und den anderen Teil in Ihre private Altersvorsorge ein. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen dabei nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags betragen.
- Altersvorsorge für Selbstständige: So regeln Sie Ihre private Rente
- Höhere Rente mit Rürup: So einfach geht's
Werden Sie vor Rentenbeginn berufsunfähig, müssen Sie die ausgezahlte BU-Rente anteilig versteuern. Anders als bei der privaten BU-Rente gilt hier nicht der Ertragsanteil, sondern der Rentenfreibetrag, der auch bei den Altersrenten angewandt wird. Er liegt für 2025 noch bei 16,5 Prozent und schrumpft bis 2058 bis auf null. Maßgeblich für die Steuern ist also das Jahr, in dem Sie in Rente gehen – und nicht, wie lange Sie die BU beziehen. Die Tabelle zeigt eine Übersicht der Rentenfreibeträge.
Jahr des Rentenbeginns | Rentenfreibetrag, in % | Zu versteuernder Teil der Rente, in % |
---|---|---|
2024 | 17 | 83 |
2025 | 16,5 | 83,5 |
2026 | 16 | 84 |
2027 | 15,5 | 84,5 |
2028 | 15 | 85 |
2029 | 14,5 | 85,5 |
2030 | 14 | 86 |
2035 | 11,5 | 88,5 |
2040 | 9 | 91 |
2045 | 6,5 | 93,5 |
2050 | 4 | 96 |
2058 | 0 | 100 |
Beispielrechnung: Ein ärztliches Gutachten bescheinigt einem 55-jährigen Versicherten 2024, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Renteneintritt ist für ihn im Jahr 2036. Er erhält von seiner Versicherung eine monatliche BU-Rente in Höhe von 2.000 Euro, die zu 89 Prozent steuerpflichtig ist – 2036 liegt der Rentenfreibetrag bei 11 Prozent.
1.780 Euro (89 Prozent von 2.000 Euro) mal 12 Monate entspricht einem zu versteuernden Einkommen von 21.360 Euro. Bei einem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (Stand: 2024) fallen in der Steuerklasse I etwa 540 Euro an Steuern an.
BU-Rente über den Arbeitgeber
Haben Sie die BU-Versicherung als Teil einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen aufgrund der Beiträge, die dafür aufgewendet werden. Allerdings wird in der Auszahlphase die komplette Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Das liegt daran, dass das Finanzamt die BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge steuerlich wie ein normales Arbeitseinkommen behandelt.
- finanztip.de: "So setzt Du die BU-Versicherung bei der Steuer ab"
- handelsblatt.de: "Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern sparen: Was ist 2024 möglich?"
- hanseaticbank.de „Berufsunfähig? Muss ich die Rente versteuern?"
- gn-finanzpartner.de: "Wie viel Steuern muss man auf die BU-Rente zahlen?"
- steuertipps.de: "Einfach Ihre Einkommensteuer berechnen"