t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenFrag t-online | Ihr Geld

Kann ich als Mieter Nebenkosten absetzen?


Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Frag t-online
Kann ich als Mieter Nebenkosten absetzen?


20.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Aufzug muss repariert werden: Die Kosten können Vermieter auf Mieter umlegen.Vergrößern des Bildes
Der Aufzug muss repariert werden: Die Kosten können Vermieter auf Mieter umlegen. (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Können Mieter Nebenkosten absetzen?

Wenn meist zum Jahresende die Nebenkostenabrechnung eintrifft, wird manchen Mietern angst und bange. Denn mitunter droht eine nicht unerhebliche Nachzahlung. Was allerdings nicht jeder weiß: Einen Teil der Kosten, die Ihr Vermieter auf Sie umlegt, können Sie von der Steuer absetzen.

Das gilt grundsätzlich für alle sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die in der Nebenkostenabrechnung angegeben sind.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

1

2

Ihre FrageIhre Daten

Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen beispielsweise Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschnitt, Schädlingsbekämpfung, die Reinigung des Treppenhauses oder die Kosten für Hausmeister und Winterdienst.

Beispiele für Handwerkerleistungen

Klassische Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung sind unter anderem die Reinigung von Dachrinnen und Rohren, die Reparatur eines Aufzugs, der Austausch von Verbrauchszählern oder Arbeiten des Schornsteinfegers. Weitere Beispiele für absetzbare Nebenkosten finden Sie hier.

Wie viel kann ich absetzen?

Sie können allerdings nicht den vollen Betrag aus der Rechnung Ihres Vermieters in der Steuererklärung angeben, sondern jeweils nur 20 Prozent der Kosten. Außerdem gelten Höchstbeträge: Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen liegt die Grenze bei 4.000 Euro im Jahr, bei Handwerkerleistungen bei 6.000 Euro. Absetzbar sind bei Letzteren zudem nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber Materialkosten.

Tipp: Wer seine Steuererklärung mit einem Steuerprogramm erledigt, hat derlei Kostengrenzen oft bereits hinterlegt, muss also nicht aktiv daran denken.

Besonders wissenswert: Jeder Euro bringt Ihnen eine direkte Steuerersparnis – und mindert nicht "nur" Ihr zu versteuerndes Einkommen, wie es etwa bei den Werbungskosten der Fall ist. Das heißt, die 20 Prozent des Betrags, den Sie geltend machen, senken eins zu eins Ihre Steuerschuld. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.

Wo trage ich die Kosten in die Steuererklärung ein?

Die absetzbaren Nebenkosten tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Ihrer Steuererklärung ein. Hier müssen Sie die Art der Dienstleistung, den Betrag und die Rechnungsnummer angeben. Zudem sollten Sie die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren, falls das Finanzamt diese anfordert.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website