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Stiftung Warentest und ADAC 2020: E-Scooter mit Straßenzulassung im Test


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Stiftung Warentest und ADAC
E-Scooter mit Straßenzulassung im Test

t-online, cb

Aktualisiert am 17.06.2020Lesedauer: 6 Min.
E-Scooter: Wir stellen die Testsieger von Stiftung Warentest und ADAC vor.Vergrößern des Bildes
E-Scooter: Wir stellen die Testsieger von Stiftung Warentest und ADAC vor. (Quelle: amriphoto.com/getty-images-bilder)
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Seit Juni 2019 sind Elektroroller offiziell auf deutschen Straßen und Fahrradwegen zugelassen. Die praktischen E-Scooter können damit im Straßenverkehr genutzt werden. Nach der Stiftung Warentest hat nun auch der ADAC E-Roller mit Straßenzulassung untersucht. Wir stellen die Ergebnisse der Tests vor.

E-Scooter sollen dabei helfen, die Verkehrswende in Deutschland voranzutreiben. Zusammen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln können sie beispielsweise anstelle von Autos für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Deshalb sind die elektronischen Tretroller oft zusammenklappbar – so kann man sie leicht in Bus und Bahn transportieren. Doch welche Modelle sind dafür überhaupt geeignet? Wir stellen die Testergebnisse der Stiftung Warentest und des ADAC vor und klären Fragen zur Nutzung der Elektroroller im Straßenverkehr.

Stiftung Warentest und ADAC: So wurde getestet

Für die April-Ausgabe 2020 des "test"-Magazins von Stiftung Warentest wurden sieben klappbare E-Scooter verschiedener Marken mit Zulassung für den Straßenverkehr getestet. Untersucht wurden die elektronischen Tretroller in der Kategorie Fahren (45 Prozent der Gesamtnote) hinsichtlich ihres Fahrverhaltens, ihres Fahrkomforts und ihrer Reichweite. Berücksichtigt wurden daneben die Handhabung (30 Prozent), die Haltbarkeit (15 Prozent), die Sicherheit (5 Prozent) sowie der Bereich Schadstoffe (5 Prozent).

Auch beim ADAC wurden für den aktuellen Test von E-Scootern (Juni 2020) die Fahreigenschaften, die Verarbeitung und Handhabung, die Sicherheit und Haltbarkeit der Elektroroller untersucht. Zusätzlich wurden die Ausstattung und die Qualitätssicherung berücksichtigt. Getestet wurden neun E-Tretroller zwischen 279 und 1.849 Euro.

Die Testergebnisse

Die Ergebnisse des Tests von E-Scootern mit Straßenzulassung für den Privatgebrauch fielen gemischt aus. Nur zwei der von Stiftung Warentest getesteten Roller sind empfehlenswert: The Urban #BRLN V3 von Walberg erhielt als Testsieger das test-Qualitätsurteil "Gut (2,4)", gefolgt vom Sparrow-Legal von IO Hawk als Zweitplatzierter mit der Note "Befriedigend (2,8)". Alle anderen E-Scooter im Test erreichten lediglich ein "Mangelhaft", weil entweder Schadstoffe gefunden wurden, die Sicherheit nicht gewährleistet war oder die Roller die Belastungsprüfung nicht bestanden.

Bei den Testergebnissen des ADAC sind immerhin drei E-Scooter gut und die übrigen sechs befriedigend. Der Test fällt damit etwas besser aus. Erfreulich für Kunden: Die drei guten Tretroller gehören zum mittleren Preissegment, die teuersten Modelle im Test schneiden schlechter ab. Testsieger mit der Gesamtnote "2,2" ist der Segway-Ninebot Max G30 D. Auf Rang zwei und drei folgen der Velix E-Kick 20 E (2,4) und der SoFlow SO6 (2,5).

Der Testsieger von Stiftung Warentest: The Urban #BRLN V3 E-Scooter von Walberg

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Der E-Scooter The Urban #BRLN V3 erreicht als Testsieger das test-Qualitätsurteil "Gut (2,4)". Er wird von den Prüfern der Stiftung Warentest vor allem für seine guten Fahreigenschaften gelobt: Dank Federung und guter Bremsen ist die Fahrt auch bei Ausweichmanövern oder auf unebenen Strecken angenehm.

Positiv merken die Tester auch an, dass die Lenkstange höhenverstellbar und das Trittbrett rutschfest ist. Bei der Haltbarkeit schneidet das Modell dank seiner Verarbeitung und Bruchfestigkeit sogar mit "sehr gut (1,4)" ab. Kritisch gesehen wird dagegen das Gewicht von gut 15 Kilogramm, das wie der fehlende Tragegriff den Transport erschwert. Im Vergleich zu anderen Modellen ist der #BRLN V3 allerdings noch leicht.

Der Scooter kann mit maximal 100 Kilogramm belastet werden, sein Akku ist in etwas mehr als drei Stunden vollständig aufgeladen. Die Reichweite des Rollers beträgt 18 Kilometer, die Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde. Damit schafft man auch dank der leichten Bedienung und des einfachen Zusammenklappens problemlos alle Strecken in der Stadt.

Der Testsieger des ADAC: Segway-Ninebot Max G30 D E-Scooter

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Der E-Scooter von Segway überzeugte den ADAC mit der besten Verarbeitung sowie seinen Resultaten in den Fahreigenschaften. Zudem sind die Tester begeistert vom außergewöhnlich starken Antrieb und der Reichweite von 46,2 Kilometern. Mit der Note "Gut (2,2)" ist der Segway-Ninebot Max G30 D deshalb Testsieger des ADAC.

Praktisch sind das integrierte Ladegerät sowie die Bremsenergierückgewinnung. Insgesamt sind die Bremseigenschaften jedoch leider nur befriedigend. Weitere Mankos sind zudem das relativ hohe Gewicht des Elektrorollers von 19,6 Kilogramm sowie die Lenkstange, die nicht höhenverstellbar ist.

Wie der Tretroller #BRLN V3 kann dieser Scooter mit maximal 100 Kilogramm belastet werden und mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren. Die Ladezeit für den Akku beträgt mit etwa sechs Stunden fast doppelt so viel wie beim Testsieger der Stiftung Warentest, dafür hält er aber auch deutlich länger durch.

Alleskönner auf Rang 2: Velix E-Kick 20 E E-Scooter

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Der Zweitplatzierte E-Scooter im Test des ADAC überzeugt in allen Kategorien mit guten Noten und erhält deshalb das Prädikat "Alleskönner". Er fährt sicher und auch auf schlechten Wegen komfortabel, außerdem ist er gut ausgestattet und verarbeitet. Gelobt wird zudem die hervorragende Gebrauchsanleitung. Insgesamt kommt der Velix E-Kick 20 E damit auf das Urteil "Gut (2,4)".

Kleine Nachteile hat aber auch dieser Elektroroller: Seine Lenkstange kann nicht in der Höhe verstellt werden. Kritisiert wird von den Testern auch, dass die mechanischen Bremsen schlecht zu dosieren sind und die Sichtbarkeit von der Seite eingeschränkt ist.

Der Elektroroller wiegt 18,5 Kilogramm und kann mit 121 Kilogramm belastet werden – das zulässige Gesamtgewicht ist bei diesem Modell am höchsten. Seine Reichweite liegt mit 29 Kilometern im Mittelfeld, was auch für die Akku-Ladezeit von circa fünf Stunden gilt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt wie bei den anderen Elektrokleinstfahrzeugen bei 20 Kilometer pro Stunde.

Dritter Platz und Preis-Leistungs-Tipp: SoFlow SO6 E-Scooter

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Mit der Gesamtnote "Gut (2,5)" landet der E-Scooter SoFlow SO6 auf dem dritten Platz des ADAC-Tests. Die Prüfer loben vor allem die Verarbeitung, die Antriebssteuerung und die Fahreigenschaften sowie den Komfort beim Fahren. Praktisch sind im Alltag außerdem das gute Display und die Smartphone-Halterung.

Ein paar Schwächen hat der vergleichsweise günstige Roller den Testern zufolge jedoch auch: Die Lenkstange kann nicht verstellt werden, das Anfahren am Berg ist schwer und die Sichtbarkeit von der Seite ist aufgrund von zu geringem Beleuchtungsabstrahlwinkel nur ausreichend. Zuletzt ist der E-Scooter wegen seiner Maße auch nicht ganz leicht zu transportieren.

Dafür wiegt dieser Elektroroller mit 16,8 Kilogramm am wenigsten von den fünf hier vorgestellten Modellen. Trotzdem kann er mit 118 Kilogramm insgesamt stärker belastet werden als die meisten Konkurrenten. Seine Reichweite liegt mit 24 Kilometern allerdings eher im unteren Mittelfeld. Der ADAC bezeichnet ihn als "Wohlfühl-Scooter" und als Preis-Leistungs-Sieger.

Überzeugte im Test von 2019: Egret Ten V4 E-Scooter

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Insgesamt besser als die Roller im aktuellen Test des ADAC schnitt im November 2019 der Egret Ten V4 ab, er erhielt das Gesamturteil "Gut (2,0)". Er schaffte im Test Strecken von bis zu 46 Kilometer Länge, und das obwohl der Hersteller nur 40 Kilometer Reichweite angibt. Das ist im Vergleich zu anderen Elektrorollern viel – nur der Segway-Ninebot Max G30 D übertrifft das knapp. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt wie bei allen E-Scootern 20 Kilometer pro Stunde.

Der Egret Ten V4 wiegt 18,7 Kilogramm und kann ein Gewicht von 100 Kilogramm tragen. Gelobt werden neben der herausragenden Reichweite seine Fahreigenschaften, die Scheibenbremsen sowie sein griffiges Trittbrett. Auch die Sicherheit des E-Scooters und seine Haltbarkeit werden hervorgehoben.

Ein kleines Manko: Die Beleuchtung ist nicht integriert und muss extra angesteckt werden – sie wird also nicht über den Akku betrieben. Außerdem kann die Lenkstange maximal 95 Zentimeter hoch ausgezogen werden, für große Personen ist das unpraktisch. Dafür kann man beim Zusammenklappen des Rollers auch die Lenkgriffe einklappen, was den Transport erleichtert.

Unser Fazit

Nicht ohne Grund ist The Urban #BRLN V3 von Stiftung Warentest zum Testsieger gekürt worden: Ausstattung, Fahrkomfort und Sicherheit stimmen. Der Segway-Ninebot Max G30 D überzeugt als Erstplatzierter im Test des ADAC vor allem mit seiner großen Reichweite, der sehr guten Verarbeitung und seinen Fahreigenschaften. Positiv ist bei beiden Modellen der Preis: Für unter 1000 Euro erhält man die beste Leistung bei den aktuell getesteten E-Scootern mit Zulassung für den Straßenverkehr.

Was sind die Voraussetzungen für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr?

Die E-Scooter sind zwar erlaubt, Voraussetzung ist aber, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes vorliegt. Um die Straßenzulassung zu bekommen, muss ein E-Scooter die folgende Ausstattung haben:

  • Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h
  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • eine Halte- oder Lenkstange
  • eine Beleuchtung
  • eine "helltönende Glocke"
  • maximale Breite: 70 cm, maximale Länge: 2 m, maximale Höhe: 1,40 m
  • Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 kg

Ein Führerschein ist nicht notwendig. Jeder Eigentümer eines E-Scooters muss aber eine Haftpflichtversicherung abschließen. Dazu ist die Betriebserlaubnis für den Roller bei der Versicherung vorzulegen. Für den Versicherungsnachweis wird ein Antifälschungshologramm auf dem Scooter befestigt.

Welche Regeln gelten für das Fahren von E-Scootern?

Elektroroller dürfen im Rahmen der StVO auf Radwegen, Radfahrsteifen und Fahrradstraßen genutzt werden. Nur wenn diese fehlen, ist es erlaubt, auf die Straße auszuweichen. Dort müssen Sie möglichst weit rechts fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.

Das Mindestalter für die Fahrt mit dem Elektroroller liegt laut der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge bei 14 Jahren. Außerdem gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren. Für alle unter 21 Jahren und für Fahranfänger besteht ein absolutes Alkoholverbot bei der Nutzung von elektronischen Tretrollern.

Was sollte man bei der Fahrt mit dem E-Scooter beachten?

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie beim Fahren mit einem Elektroroller einen Helm tragen. Eine Helmpflicht gibt es derzeit zwar nicht, aber viele Experten und auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) raten zum Tragen eines Helms. Empfehlenswert ist beispielsweise der Helm Uvex I-OV CC, den es in zwei Größen und damit für jede Kopfform gibt.

Zudem ist es ratsam, sich mit dem E-Scooter vertraut zu machen, bevor es auf die Straße geht. Auf einem Privatgrundstück oder einem nicht genutzten Parkplatz einige Runden zu drehen und auch das Bremsen zu üben ist durchaus sinnvoll.

Darf man seinen E-Scooter in der Bahn mitnehmen?

Laut Stiftung Warentest ist es in der Regel gestattet, E-Scooter zusammengeklappt in Bus oder Bahn mitzunehmen. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs gelten sie dann als kostenfreies Handgepäck.

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Verwendete Quellen
  • finden Sie den vollständigen Test der Stiftung Warentest. Zu den Testergebnissen des ADAC gelangen Sie .
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