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AfD – Rechtsausschuss will Brandner abwählen: Weder menschlich noch politisch geeignet


Nach empörenden Äußerungen
Bundestagsausschuss will AfD-Vorsitzenden abwählen

Von dpa
Aktualisiert am 13.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Stephan Brandner spricht im Bundestag mit Pressevertretern: Der Rechtsausschuss des Parlaments will den AfD-Politiker als Vorsitzenden abwählen.Vergrößern des Bildes
Stephan Brandner spricht im Bundestag mit Pressevertretern: Der Rechtsausschuss des Parlaments will den AfD-Politiker als Vorsitzenden abwählen. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa-bilder)
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Die AfD hat einen schärferen Ton in den Bundestag gebracht – auch in Person von Stephan Brandner. Der Politiker soll nun seinen Posten als Vorsitzender im Rechtsausschuss verlieren. Es wäre ein einmaliger Vorgang.

Es wird ein historisch beispielloser Akt: Erstmals in der 70-jährigen Geschichte des Bundestages feuert voraussichtlich einer seiner Ausschüsse seinen Vorsitzenden. Der Rechtsausschuss will an diesem Mittwoch den Vorsitzenden Stephan Brandner abwählen – weil die Abgeordneten aller anderen Parteien den AfD-Mann untragbar finden. Die SPD-Vizefraktionschefin Eva Högl formulierte es Anfang November so: "Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss. Das hat er wiederholt unter Beweis gestellt." Das würden die Ausschussmitglieder von CDU/CSU, Grünen, FDP und Linkspartei sofort unterschreiben.

Es hat sich einiges zusammengebraut. Brandner liebt es zu provozieren. Das tun viele AfD-Abgeordnete. Doch der 53-Jährige aus Thüringen legt gern noch eine Schippe drauf.

Ein Beispiel: Als der Bundestag im Mai über das 70-jährige Bestehen des Grundgesetzes debattierte, griff der AfD-Abgeordnete sogar den auf der Gästetribüne sitzenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier an. Der Rechtsstaat werde von den anderen Parteien immer mehr "ignoriert, gebogen und mit den Füßen getreten", monierte Brandner. Und zwar auf nahezu allen Ebenen. "Fangen wir ganz oben an, beim Staatsoberhaupt." Das wurde dann auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zu viel: Er rief Brandner zur Mäßigung auf.

Ausschuss stellt sich offen gegen Vorsitzenden

Mäßigung hätten sich die anderen Parteien im Rechtsausschuss von ihrem Vorsitzenden auch nach dem Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten gewünscht. Brandner reagierte per Twitter auf ein ZDF-Interview, in dem der jüdische Publizist Michel Friedman der AfD vorwarf, "Judenhass und Menschenhass" hätten bei ihr eine "politische Heimat" gefunden. Brandner twitterte daraufhin: "Jede Sendeminute dieses deutschen Michel treibt uns neue Anhänger in Scharen zu – weiter so! #PaoloPinkel #Koksnase #Zwangsfunk."

Dazu kam ein Retweet, mit dem Brandner eine Nachricht eines anderen Nutzers weiterverbreitete. Dieser hatte geschrieben, die Opfer von Halle seien "eine Deutsche, die gerne Volksmusik hörte", und "ein Bio-Deutscher" gewesen. "Warum lungern Politiker mit Kerzen in Moscheen und Synagogen rum?"

Der Ausschuss stellte sich daraufhin offen gegen seinen Vorsitzenden. Später erklärte dieser zwar im Bundestag, er entschuldige sich, wenn sich Menschen durch seinen Retweet "angegriffen oder schlecht behandelt gefühlt hätten". Doch das war aus Sicht der anderen Ausschussmitglieder nicht überzeugend.

Zumal Brandner schon kurz darauf den nächsten Eklat auslöste. Dass der zuvor mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnete Rocksänger Udo Lindenberg die AfD nach ihrem Wahlerfolg in Thüringen scharf angriff, ließ ihn wieder twittern: "Klar, warum der gegen uns sabbert/sabbern muß", schrieb Brandner und wies auf die Anfang Oktober verliehene Auszeichnung hin – verbunden mit dem Wort "Judaslohn".

Bundestag bleibt bei Abwahlprozedere vage

Damit war für die anderen Fraktionen im Rechtsausschuss das Maß voll. Sie sehen Brandner als eine Art Mehrfachtäter mit schlechter Sozialprognose wegen permanenter Rückfallgefahr an. Allerdings: Wie ihn los werden? Die Geschäftsordnung des Bundestags bleibt in diesen Fragen vage. In Paragraf 58 steht nur: "Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat." Allerdings beschloss der Geschäftsordnungsausschuss in der vergangenen Woche, dass damit auch eine Abwahl möglich ist. Die soll nun erfolgen.


Und Brandner? Er sieht sich in der Opferrolle: Die Vorwürfe, der Begriff "Judaslohn" wecke antisemitische Assoziationen und seine Verwendung verstoße gegen die Würde des Bundestags, sei "an den Haaren herbeigezogen" und "absurd".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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