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Landtag in Mainz: Hat die AfD mit Fraktionsmitteln Wahlwerbung finanziert?


Landtag in Mainz
Hat die AfD mit Fraktionsmitteln Wahlwerbung finanziert?

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2019Lesedauer: 2 Min.
AfD: Die Partei soll Fraktionsgelder falsch verwendet haben.Vergrößern des Bildes
AfD: Die Partei soll Fraktionsgelder falsch verwendet haben. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Die AfD ist ins Visier des Landesrechnungshofs in Mainz geraten. Der Partei wird vorgeworfen, Wahlwerbung in der eigenen Zeitung gemacht zu haben – das ist allerdings verboten.

Der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof prüft, ob die AfD in ihrer Fraktionszeitung "Blauer Max" Wahlwerbung gemacht und damit gegen das Fraktionsgesetz verstoßen hat. Landtagspräsident Hendrik Hering sei "von verschiedenen Seiten" auf die Publikation aufmerksam gemacht worden und habe dem Rechnungshof ein Exemplar mit der Bitte zur Prüfung weitergeleitet, sagte der Sprecher der Landtagsverwaltung Marco Sussmann. Der Landesrechnungshof bestätigte, dass geprüft wird. Es handele sich aber nicht um eine außerplanmäßige Sonderprüfung. Zuvor hatten Medien berichtet.

Den "Blauen Max" beanstandet hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Pia Schellhammer. In der aktuellen Ausgabe mit einer Auflage von 60.000 sei der Bezug zu Kommunal- und Europawahl problematisch. Die Fraktionen bekommen vom Land abhängig von ihrer Größe Geld – der AfD stehen 2019 laut Haushaltsplan 1.243.000 Euro zu.

Vorwürfe seien haltlos

Nach dem Fraktionsgesetz ist eine Verwendung für Parteiaufgaben aber unzulässig. Im "Blauen Max" schreibt der AfD-Fraktionsvorsitzende Uwe Junge etwa: "Dafür bitte ich um Ihre Stimme für die kommende Europawahl!"


"Grundsätzlich sehen wir der Überprüfung gelassen entgegen", sagte der Sprecher der AfD-Fraktion, Fabian Schütz. Die Vorwürfe seien haltlos, es seien alle Regularien erfüllt. Der Rechnungshof prüfe aktuell wie einmal in jeder Legislaturperiode die Fraktionen, sagte ein Sprecher. Sollten Mittel unsachgemäß verwendet worden sein, müssen diese laut Fraktionsgesetz zurückerstattet werden. Laut dem Sprecher der Landtagsverwaltung kann sich dann zudem die Verwaltung des Bundestages einschalten und einen Verstoß gegen das Parteiengesetz prüfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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