Reform des Ausweisgesetzes Das ändert sich künftig beim Reisepass
Wer mit seinen Kindern ins EU-Ausland reisen wollte, brauchte bisher einen Kinderreisepass. Das soll sich ändern – und auch für Erwachsene gibt es Neuerungen.
Der Kinderreisepass soll abgeschafft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag verabschiedet. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Die Reform des Pass- und Ausweisgesetzes hält weitere Änderungen bereit, die ab 1. Januar 2024 gelten sollen.
Was ändert sich für den Kinderreisepass?
Eltern können noch bis Jahresende einen Kinderreisepass beantragen, danach ist der Antrag nicht mehr möglich.
Bisher sind Kinderreisepässe nur eingeschränkt nutzbar und ihre Gültigkeit ist auf ein Jahr begrenzt. Anders als der Reisepass für Erwachsene enthält die Variante für Kinder keinen Speicherchip, auf dem beispielsweise die Fingerabdrücke hinterlegt sind. Einige Länder verweigern deshalb die Einreise und verlangen ein zusätzliches Visum für das Kind.
Allerdings: Kinderreisepässe sind mit nur 13 Euro deutlich günstiger und zudem sofort ausstellbar. In dem neuen Gesetz heißt es aber auch, die Gebühren für eine mehrfache Ausstellung des Kinderreisepasses seien in der Summe deutlich höher als ein "normaler, sechs Jahre gültiger Reisepass", der nun für Kinder kommen soll.
Künftig sollen Reisepässe für Kinder ebenfalls mit einem elektronischen Chip versehen werden, auf dem Fingerdrücke der Kinder gespeichert sind. Allerdings erst ab sechs Jahren. Auch für biometrische Passfotos gelten etwas weniger strenge Regelungen. Kinder bis zehn Jahre müssen frontal aufgenommen werden und das Foto muss einer Schablone des Innenministeriums folgen. Bei Kindern unter fünf Jahren reicht ein Foto von vorn in guter Qualität.
Der Reisepass kostet für Menschen bis 24 Jahre ermäßigt 37,50 Euro statt 60 Euro, ist damit aber schon deutlich teurer als der bisherige Kinderreisepass.
Reform hindert Straftäter und Extremisten an der Ausreise
Die Reform des Pass- und Ausweisgesetzes soll es den Behörden außerdem erleichtern, deutsche Sexualstraftäter und Extremisten an einer Ausreise zu hindern – und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass sie im Ausland Straftaten begehen.
Wenn bestimmte Tatsachen diese Annahme begründen, erhalten die Betroffenen entweder keinen Reisepass, der Pass kann ihnen entzogen oder die Ausreise untersagt werden.
Amtswege werden reduziert – Ausweis per Post?
Vorgesehen ist außerdem, dass über entsprechende Verordnungsermächtigungen die Möglichkeit geschaffen wird, Pässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel auf Wunsch des Antragstellers auf dem Postweg zuzustellen.
Damit müssten Bürger für einen neuen Pass dann nur noch einmal zum Amt. Das sei im Prinzip eine gute Idee, sagte der Unionsabgeordnete Josef Oster. Doch "so wie es angelegt ist, wird es nicht funktionieren". Deshalb werde es dafür voraussichtlich auch keine breite Unterstützung in der Bevölkerung geben.
Das Gesetz ist nun noch im Bundesrat zustimmungspflichtig. In einer ersten Stellungnahme hatte die Länderkammer unter anderem gefordert, die Abschaffung des Kinderreisepasses auf November 2025 zu verschieben. Dies lehnte die Bundesregierung ab.
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- br.de: "Bundestag will Kinderreisepass abschaffen"
- tagesschau.de: "Kinderreisepass soll abgeschafft werden"
- spiegel.de: "Was das Kinderreisepass-Aus für Familien bedeutet"