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NRW: Während Rede von Hendrik Wüst bricht AfD-Mitarbeiter zusammen


Vor Untersuchungsausschuss
AfD-Mitarbeiter bricht während Rede von Wüst zusammen

Von t-online
Aktualisiert am 02.04.2025Lesedauer: 1 Min.
Hendrik Wüst, Ministerpräsident, spricht auf einer Pressekonferenz der Landesregierung im Landtag: Wüst hat sich erstmals zum Korruptionsskandal um die Sanierung der Staatskanzlei geäußert.Vergrößern des Bildes
Hendrik Wüst: Er war als Zeuge im Untersuchungsausschuss geladen. (Quelle: Oliver Berg)
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Ministerpräsident Hendrik Wüst sollte vor einem Untersuchungsausschuss aussagen. Doch seine Aussage wurde jäh unterbrochen.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst war am Dienstag als Zeuge vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen. Doch seine Aussage wurde von einem tragischen Zwischenfall unterbrochen. Ein AfD-Mitarbeiter stand einem Bericht der "Bild" nach auf, fasste sich an den Hals und stürzte dann nach vorn. Der Mann schlug mit seinem Kopf auf eine Tischkante auf.

Einige Ausschussmitglieder leisteten Erste Hilfe, kurz darauf trafen Sanitäter ein und transportierten den Mitarbeiter mit einem dicken Kopfverband ins Krankenhaus. Die Sitzung wurde dem Bericht zufolge 40 Minuten unterbrochen und ging danach mit Wüsts Aussage weiter. Was genau dem Mann widerfahren war, blieb unklar.

Inhalt des Untersuchungsausschusses ist das Besetzungsverfahren des Präsidentenpostens des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Es wird überprüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab, anstatt, wie gesetzlich vorgesehen, die Kompetenz der Bewerber.

Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann als zweite Instanz gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei.

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