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Laub vom Nachbarn verstopft Dachrinne: Wer muss es entsorgen? Lösungen


Streit am Gartenzaun
Kann Laub vom Nachbarn Anspruch auf Ausgleich rechtfertigen?

Schnell können Laub und Äste die Dachrinne verstopfen und so zu Schäden am Haus führen. Aber was tun, wenn das Laub von den Bäumen des Nachbarn stammt?

Aktualisiert am 25.10.2023|Lesedauer: 4 Min.
Von t-online, jb
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Wenn die Bäume von benachbarten Grundstücken eine erhebliche Menge an Laub oder Nadeln auf das eigene Grundstück abwerfen, stellt sich die Frage, wer sich um das Entfernen und Entsorgen kümmern muss. Vor allem in den Bereichen, die nur schwer zugänglich sind, wie beispielsweise die Dachrinne. Müssen Sie Ihre Regenrinne und -rohre selbst reinigen? Und welche Ansprüche auf Ausgleich und Entschädigung gibt es, wenn durch die verstopfte Dachrinne Schäden entstehen – beispielsweise an der Fassade?

Laub auf Rasen: Der Baum des Nachbarn steht zu dicht am Gartenzaun, er beschattet einen großen Teil des Nachbargrundstücks und das Laub verstopft die Dachrinne. Wann Ihnen ein Ausgleich zusteht.Vergrößern des Bildes
Laub auf Rasen: Wenn der Baum des Nachbarn zu dicht am Gartenzaun steht, kann das zu Ärger führen. Wann Ihnen ein Ausgleich zusteht. (Quelle: Andreas Schulze/getty-images-bilder)

Grundstück: Reinigungsaufwand und Anspruch auf Ausgleich

Wichtig ist die Frage, wie hoch der Reinigungsaufwand ist, der durch den Laub- und Nadelabfall der Nachbarbäume entsteht. Kann das Laub auf dem Grundstück schnell und leicht entfernt werden, muss sich der Grundstückseigentümer darum kümmern – und nicht der Nachbar. Wenn der Reinigungsaufwand des Gartens über das übliche Maß hinausgeht, kann ein Anspruch auf Ausgleich gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass der Nachbar das Laub entweder selbst entfernen oder für die Laubräumung finanziell aufkommen muss.

Insbesondere, wenn mehrere Bäume auf dem Nachbargrundstück in unmittelbarer Nähe zum eigenen Grundstück gepflanzt wurden, ist das oft der Fall. Das bedeutet, die Bäume müssen also durch ihren Laubabwurf die Nutzung des eigenen Grundstücks über das Zumutbare hinaus beeinträchtigen. Es müsste also viel Arbeit und Zeit investiert werden, um den eigenen Garten von dem Laub des Nachbarn zu befreien.

Wurde darüber hinaus der für Bäume vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten, besteht ein weiterer Verstoß, der einen Anspruch auf Ausgleich bekräftigen kann.

Wenn Laub die Dachrinne verstopft

Blockieren Nadeln, Laub und Zweige die Dachrinne, kann das Wasser bei einem langanhaltenden oder starken Niederschlag nicht mehr abfließen. Stattdessen tritt es beispielsweise über die Dachrinne aus oder plätschert unkontrolliert neben dem Fallrohr oder an der Häuserwand herunter. Früher oder später kann das zu Schäden an der Fassade führen. Das Wasser kann aber auch in das Gebäude eindringen und dort Wasserschäden verursachen. Bei Flachdächern könnte zudem die Decke in Mitleidenschaft gezogen werden.

Kontrollieren Sie daher regelmäßig – mindestens einmal im Herbst und einmal im Frühjahr – den Zustand Ihrer Regenrinne und des Fallrohrs, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Und was ist, wenn das Laub des Nachbarbaums die Dachrinne verstopft? Muss der Nachbar sie dann reinigen?

Nein. Zumindest urteilten die meisten Gerichte bei derartigen Fällen für den Nachbarn. Das bedeutet, dass der Eigentümer des Hauses seine Dachrinne und sein Fallrohr selbst reinigen muss, auch wenn die Verschmutzung vom Nachbarn (unabsichtlich) verursacht wurde. Ausnahme: Ist der Reinigungsaufwand nicht verhältnismäßig und zu hoch, kann der Nachbar in Anspruch genommen werden – siehe Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.11.2003 (Az. V ZR 102/03).

Wichtig: Entstehen Ihnen Schäden durch die verstopfte Dachrinne, müssen Sie in den meisten Fällen selbst dafür aufkommen. Denn jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, seine Dachrinne regelmäßig zu warten und zu reinigen. Sie können Ihren Nachbarn daher für entstandene Schäden an der Fassade oder am Dach nicht in Regress nehmen.

Info: Wenn die Beeinträchtigung das zumutbare Maß übersteigt, kann Anspruch auf Entschädigung für das regelmäßige Räumen des Laubs entstehen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Laubrente, einem vom Nachbarn regelmäßig zu zahlender Betrag, der für die Kosten und den Aufwand einhergehend mit dem Laubräumen entschädigen soll (siehe § 906 BGB).

Ausnahmen beachten

Sind die Bäume bereits vor dem Kauf oder Einzug in die neue Immobilie vorhanden, ist also bekannt, dass sie sehr dicht am eigenen Grundstück stehen und damit Beeinträchtigungen wie Schattenwurf oder Laubbefall einhergehen, so gibt es selten einen Anspruch auf Ausgleich – siehe Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, AZ.: V ZR 8/17).

In dem Fall forderte der Nachbar nach einigen Jahren nicht nur eine Entschädigung für den Schatten auf seinem Grundstück, sondern auch eine Ausgleichszahlung für die erhöhten Reinigungskosten von Dach und Dachrinne. Dem Wunsch auf einen Ausgleich wurde nicht stattgegeben. Hätte der Kläger unmittelbar nach seinem Einzug die Beseitigung der nah an der Grundstücksgrenze stehenden Bäume gefordert, so hätte seinem Wunsch nachgegangen werden müssen. Moniert er die Bäume jedoch erst nach mehreren Monaten, so hat er die sogenannte Ausschlussfrist verpasst.

Rechtslage beachten

Die Rechtslage in Bezug auf den Anspruch auf Ausgleichszahlungen oder Entschädigung bei Laub- und Nadelabfall von Nachbars Bäumen ist komplex und individuell verschieden. Eine genaue Aussage bedarf einer juristischen Analyse des Falls durch einen Rechtsanwalt. Denn neben der Höhe des Reinigungsaufwands und der tatsächlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung spielen noch weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Obwohl der Schatten der Bäume allein keinen Entschädigungsgrund darstellt, können erhebliche Beeinträchtigungen durch das Laub einen Ausgleichsanspruch begründen. Betroffene sollten sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen, um ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.

Tipp: Streit verhindern

Damit es gar nicht erst zu den Streitigkeiten kommt, sollten Sie Maßnahmen treffen, damit Ihre Dachrinne nicht verstopft. Neben der regelmäßigen Wartung und Reinigung können Sie beispielsweise ein Gitter über der Regenrinne befestigen. Dadurch kann größerer Schmutz nicht hineinfallen und den Wasserfluss behindern.

Fazit

Das Laub vom Nachbarn müssen Sie in den meisten Fällen selbst von Ihrem Grundstück entfernen – und auch aus Ihrer Dachrinne. Verstopft sie durch die Verschmutzung und entstehen Ihnen dadurch Schäden, können Sie Ihren Nachbarn in den meisten Fällen nicht dafür verantwortlich machen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa/tmn
  • Juraforum.de "Schadenersatz des Nachbarn für Reinigung der Dachrinne"
  • aktiv-online.de "Laub vom Nachbarn im Garten: Wer es aufsammeln muss"
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