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Nachbar lässt Garten verwildern? Wann Sie sich wehren dürfen


Ihre Rechte
Wenn der Garten des Nachbarn zum Problem wird


26.03.2025Lesedauer: 2 Min.
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Ein verwilderter Garten: Was tun, wenn die Nachbarlandschaft zur Last wird? (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch/imago)
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Der Nachbargarten ist völlig verwildert – und das bleibt nicht ohne Folgen für Ihr Grundstück. Doch was dürfen Sie dagegen tun?

Eigentlich ist es Sache des Eigentümers, wie er sein Grundstück gestaltet. Doch nicht immer bleibt die Verwilderung eines Gartens folgenlos – vor allem dann, wenn Pflanzen über den Zaun hinauswachsen, Schädlinge sich ausbreiten oder allergieauslösende Pollen verstärkt auftreten. Welche Rechte haben Nachbarn in solchen Fällen?

Wann ein rechtlicher Anspruch besteht – und wann nicht

Wer sich durch das Nachbargrundstück beeinträchtigt fühlt, kann unter bestimmten Bedingungen rechtlich gegen den Eigentümer vorgehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Beeinträchtigung durch dessen Handeln verursacht wurde – also nicht allein durch natürliche Einwirkungen wie Wind oder Wetter.

So muss etwa Pollenflug, der von einer benachbarten Wildwiese stammt, oder die Verbreitung von Unkrautsamen durch Wind hingenommen werden. Gleiches gilt für allergische Reaktionen, die durch Pflanzen auf dem Nachbargrundstück ausgelöst werden. Laut § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zählen Pollen und Samen zu sogenannten Immissionen. Solange sie in ortsüblicher Menge auftreten, besteht kein Anspruch auf Unterlassung.

Eine Ausnahme gibt es bei der Pflanze Ambrosia: Da deren Pollen als besonders stark allergieauslösend gelten, muss der Nachbar sicherstellen, dass sich die Pflanze nicht weiter verbreitet.

Keine Pflicht zur Schädlingsbekämpfung

Auch bei der Ausbreitung von Schädlingen besteht in der Regel kein Anspruch auf Schutzmaßnahmen. Weder können Nachbarn verlangen, dass eine Barriere errichtet wird, noch, dass der Befall mit Insektiziden bekämpft wird – solange keine konkrete Gefährdung vorliegt.

Anders verhält es sich, wenn etwa ein morscher Baum auf dem Nachbargrundstück eine direkte Gefahr darstellt, weil er auf das eigene Grundstück zu stürzen droht. In solchen Fällen ist der Eigentümer verpflichtet, die Gefahr zu beseitigen – notfalls durch Fällung.

Auch wenn Hecken oder Sträucher über die Grundstücksgrenze hinauswachsen, ist der Nachbar in der Pflicht. Er muss seine Pflanzen regelmäßig zurückschneiden. Allein ein störender Schattenwurf hingegen berechtigt nicht zu weitergehenden Maßnahmen.

Kleingarten: Sonderregeln durch Pachtvertrag

In Kleingartenanlagen gelten meist andere Regeln als bei regulären Wohngrundstücken. Hier schreibt der Pachtvertrag in der Regel eine bestimmte Nutzung und Pflege vor. Wer gegen diese Verpflichtungen verstößt, muss mit der Kündigung des Pachtverhältnisses rechnen.

Keine Mähpflicht

Wie oft ein Grundstückseigentümer seinen Rasen mäht, bleibt grundsätzlich ihm überlassen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht – auch dann nicht, wenn der Rasen stark verwildert wirkt.

Chemieeinsatz im Garten: Was ist erlaubt?

Verwendet ein Nachbar Insektizide oder Pflanzenschutzmittel, können andere Anwohner dies nicht untersagen – solange es sich um zugelassene Produkte handelt. Anders sieht es bei verbotenen Mitteln aus: Werden unerlaubte Substanzen verwendet, kann der Fall dem Umweltbundesamt gemeldet werden. Dieses prüft die Sachlage und kann gegebenenfalls Bußgelder verhängen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis
  • Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.

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