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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urteil des BGH Darf der Nachbar überhängende Äste abschneiden?
Äste eines Baumes kennen keine Grundstücksgrenzen. Darf ein Nachbar sie abschneiden, wenn sie in seinen Garten hineinragen? Darüber entschied der Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Recht zur Selbsthilfe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19). Er hob ein Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück. Der BGH betonte zugleich: Das Selbsthilferecht könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein, etwa durch Baumschutzsatzungen.
Besitzer argumentierte: Baum könne absterben
Damit unterlag vor dem obersten deutschen Zivilgericht ein Grundstückseigentümer, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Kiefer vom Nachbarn beschnitten wird. Er hatte damit argumentiert, dass der Baum dann nicht mehr stabil stehe oder sogar absterben könne. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand eine vier Jahrzehnte alte Schwarzkiefer in Berlin, deren Äste seit Langem auf das Nachbargrundstück ragten.
- Nachrichtenagentur dpa