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BGH-Urteilt: Nachbar darf überhängende Äste abschneiden


Urteil des BGH
Darf der Nachbar überhängende Äste abschneiden?

Äste eines Baumes kennen keine Grundstücksgrenzen. Darf ein Nachbar sie abschneiden, wenn sie in seinen Garten hineinragen? Darüber entschied der Bundesgerichtshof.

Aktualisiert am 09.10.2022|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Recht zur Selbsthilfe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19). Er hob ein Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück. Der BGH betonte zugleich: Das Selbsthilferecht könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein, etwa durch Baumschutzsatzungen.

Ast kappen: Darf er beschnitten werden, wenn er aufs Nachbargrundstück ragt? Darüber urteilte der Bundesgerichtshof (BGH)Vergrößern des Bildes
Ast kappen: Darf er beschnitten werden, wenn er aufs Nachbargrundstück ragt? Darüber urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) (Quelle: Blickwinkel/imago-images-bilder)

Besitzer argumentierte: Baum könne absterben

Damit unterlag vor dem obersten deutschen Zivilgericht ein Grundstückseigentümer, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Kiefer vom Nachbarn beschnitten wird. Er hatte damit argumentiert, dass der Baum dann nicht mehr stabil stehe oder sogar absterben könne. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand eine vier Jahrzehnte alte Schwarzkiefer in Berlin, deren Äste seit Langem auf das Nachbargrundstück ragten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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