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Nachbar benutzt Zaun als Rankhilfe: Erlaubt oder nicht?


Das sagen Juristen
Nachbar benutzt meinen Zaun als Rankhilfe: Darf er das?

Der Nachbar benutzt den privaten Zaun als Rankhilfe? Ob das erlaubt ist, hängt von der Beschaffenheit des Zauns und eigentumsrechtlichen Details ab.

24.11.2024 - 11:26 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
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Wenn der Nachbar den Grenzzaun, Ihren Zaun oder Ihre Hauswand als Rankhilfe für Kletterpflanzen nutzt, stellt sich die Frage, ob das erlaubt ist. Diese Entscheidung hängt von der Art des Zauns und den Eigentumsverhältnissen ab.

imago images 0390193183Vergrößern des Bildes
Efeu an einer Ziegelhauswand: Nicht jeder freut sich über eine begrünte Fassade. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Ulrich Rosenschild/imago)

Darf der Nachbar meinen Zaun bewachsen lassen?

Es kommt darauf an, um welche Art Zaun es sich handelt.

  • Der Zaun steht auf dem eigenen Grundstück
    Wenn der Zaun vollständig auf Ihrem Grundstück steht, darf Ihr Nachbar ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis nichts daran wachsen lassen. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses besagt, dass Sie das alleinige Verfügungsrecht über Ihren Zaun haben und er somit ausschließlich Ihnen gehört.
  • Der Grenzzaun ist Gemeingut
    Bei einem Grenzzaun, der beiden Parteien gehört, darf der Nachbar den Zaun grundsätzlich mitbenutzen, solange dies keine Schäden verursacht. Er darf den Zaun auf seiner Seite bewachsen lassen. Treten allerdings Probleme auf – etwa weil er durch die Bepflanzung den Zaun massiv beschädigt –, sollten Sie Ihren Nachbarn bitten, die Pflanzen zu entfernen.

Kletterpflanze wächst über die Grundstücksgrenze: Was tun?

Ist der Grenzzaun Gemeingut und hat Ihr Nachbar auf seiner Seite eine Kletterpflanze gepflanzt, muss er dafür Sorge tragen, dass sie nicht auf Ihre Seite hinüberwächst. Er muss sie also ausreichend stutzen und ihre Verbreitung eindämmen.

Schneidet er seinen Efeu oder seine Clematis nicht, bitten Sie ihn rechtzeitig und freundlich, dies nachzuholen. Weigert sich der Nachbar, die Pflanze zu stutzen, sind Sie berechtigt, die überhängenden Äste selbst zu entfernen. Alternativ können Sie auch einen Gärtner damit beauftragen und die Kosten anschließend Ihrem Nachbarn in Rechnung stellen. Dieser Weg ist jedoch etwas mühsamer und kann erst recht Streit auslösen.

Wichtig: Sie dürfen nicht auf das Nachbargrundstück gehen und von dort aus die Pflanze selbstständig stutzen. Auch dürfen Sie die Pflanze beim Rückschnitt auf Ihrer Seite des Zauns nicht so beschädigen, dass sie abstirbt.

Nachbar lässt Efeu an meiner Hauswand wachsen: Darf er das?

Wächst der Efeu, die Clematis oder eine andere Kletterpflanze aus dem Nachbargarten an Ihrer Hauswand entlang und wünschen Sie das nicht, können Sie einen Beseitigungsanspruch geltend machen, erklärt die Dahag Rechtsservices AG. "Der Nachbar hat dafür zu sorgen, dass der ihm gehörende Efeu nicht auf angrenzende Grundstücke 'wuchert'", erklären die Juristen.

Wenn die Kletterpflanze die Hauswand beschädigt

Entfernt Ihr Nachbar seine Kletterpflanze an Ihrer Hauswand nicht und entstehen dadurch Schäden an der Fassade oder am Putz, ist der Nachbar, dem das Gewächs gehört, auch für die entstandenen Schäden verantwortlich. Das heißt, er muss sie beseitigen und die Kosten der Reparatur bezahlen.

Verwendete Quellen
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