Heizkosten aus dem letzten Winter Droht eine hohe Nachzahlung?
Die Heizsaison 2021/22 war so teuer, dass viele Verbraucher nachzahlen mussten. Doch wie sieht es mit der Abrechnung für 2022/23 aus?
Die Preise für Brennstoffe steigen seit Jahren – bis auf einige Ausnahmen (siehe hier). Es ist daher nicht verwunderlich, dass Verbraucher sich vor der Jahresabrechnung fürchten und sich fragen: Wie hoch wird die Nachzahlung dieses Mal sein? Und werden meine Abschlagszahlungen erhöht?
Milder Winter
Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) war der Winter 2022/23 zu warm. Dadurch sank der Heizbedarf im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Darüber hinaus ergab eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom, dass Haushalte laut eigenen Angaben im Winter weniger geheizt haben als noch in den Jahren zuvor. Zudem achteten sie deutlicher darauf, Heizenergie zu sparen – beispielsweise, indem sie die Heizung erst ab November anstatt Oktober anschalteten oder schon wesentlich vor dem Ende der offiziellen Heizsaison im April ausschalteten. Haben sich die Maßnahmen auf die Heizkosten positiv ausgewirkt?
Wie teuer war das Heizen?
Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox war das nicht wirklich der Fall. Demnach musste ein durchschnittlicher Familienhaushalt, der mit Gas heizt, knapp 2.180 Euro für die Heizsaison 2022/23 zahlen. Das ist ein Anstieg um 20 Prozent. "Ohne den Wegfall des Dezember-Abschlags und der seit Januar gültigen Gaspreisbremse hätten sich die Gaskosten auf 2.733 Euro summiert. Das entspräche einem Anstieg um 51 Prozent", so Verivox.
Aber auch Haushalte, die eine Ölheizung nutzen, mussten trotz des milden Winters mit höheren Heizkosten für 2022/23 rechnen. Denn neben den Gaspreisen stiegen auch die Kosten für Heizöl deutlich an. Dadurch ergaben sich laut Verivox Heizkosten für die Heizperiode 2022/23 in Höhe von 1.837 Euro – ein Anstieg um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ohne das sparsame Heizen und den milden Winter hätten die Kosten allerdings noch deutlich höher ausfallen können.
Wesentlich besser kamen die Haushalte weg, die eine Pelletheizung besitzen. Die Preise für den Brennstoff stiegen in den vergangenen Monaten nur geringfügig. Wer rechtzeitig sein Lager – also schon im Sommer – gefüllt hatte, konnte im Vergleich zum Vorjahr sogar bis zu 30 Prozent an Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr sparen.
Heizkostenabrechnung: Kommt die hohe Kostenbelastung noch?
Wer seine Heizkostenabrechnung für 2022/23 noch nicht erhalten hat, sollte angesichts der Heizkostenentwicklung noch mit einer hohen Kostenbelastung in den kommenden Monaten rechnen. Denn wie die Beispielrechnung von Verivox zeigt, konnten die Sparmaßnahmen und die staatlichen Entlastungen die steigenden Heizkosten nicht vollumfänglich abfedern.
Bis wann wird die Jahresabrechnung zugestellt?
Gemäß § 40 Abs. 4 Deutsches Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, EnGW) muss der Gasversorger seinen Kunden spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums die Jahresabrechnung zusenden. Der Jahresabrechnungszeitraum läuft zwölf Monate. Meist wird am Anfang des Jahres die Rechnung für das Vorjahr versendet.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Die Heizkostenabrechnung muss den Mietern spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums schriftlich vorliegen. (§ 556 BGB). Wird sie dem Mieter jedoch später zugestellt und enthält sie eine Nachforderung seitens des Vermieters, kann diese nicht geltend gemacht werden. Außer, der Vermieter ist nicht schuld an der verspäteten Geltendmachung, heißt es auf dem Rechtsberatungsportal "anwalt.org".
In den meisten Fällen beginnt der Abrechnungszeitraum am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Das bedeutet, dass die Nebenkostenabrechnung für 2021 spätestens am 31. Dezember 2022 eingegangen sein muss.
Handelt es sich bei dem 31. Dezember um einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist am darauffolgenden Werktag.
Was tun, wenn die Abrechnung noch nicht eingegangen ist?
Wenn die Abrechnung nicht pünktlich kommt, sollten Hausbesitzer diese direkt beim Versorger anmahnen, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.
Mieter sollten Ihren Vermieter schriftlich auffordern, die Nebenkostenabrechnung zuzusenden. Alternativ können Sie auch die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen solange zurückhalten, bis sie die Abrechnung erhalten haben.
Wichtig
Wenn Sie die Energiekostenabrechnung erhalten, sollten Sie mithilfe des Onlinerechners auf dem Verbraucherportal co2online.de unbedingt überprüfen, ob die Angaben schlüssig sind oder Ihnen zu viel in Rechnung gestellt wurde. Bei Fehlern können sich Mieter an Ihren Vermieter wenden und Einsicht in die Unterlagen verlangen. Hausbesitzer können sich an den Energieversorger oder an die Verbraucherzentralen wenden.
- anwalt.org "Heizkostenabrechunng"
- handelsblatt.com "Was Sie jetzt genau prüfen sollten"
- verivox.de "Trotz milder Witterung: Teuerster Heizwinter aller Zeiten"
- verbraucherzentrale.de
- depi.de