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Wärme-Contracting treibt Heizkosten in die Höhe


Kostenfalle für Mieter
Contracting treibt Heizkosten in die Höhe

Die Heizkostenabrechnung ist sehr hoch, obwohl sich Ihr Verbrauch reduziert hat? Nicht immer stecken hohe Energiekosten dahinter. Eine Möglichkeit ist das sogenannte Wärme-Contracting.

13.11.2024|Lesedauer: 3 Min.
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Viele Mieter wundern sich über trotz geringen Verbrauchs stark gestiegene Heizkosten. Grund hierfür können nicht nur die Energiekosten selbst sein, die sich je nach Rohstoff teilweise stark erhöht haben (mehr über das Thema erfahren Sie hier). Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Wärme-Contracting (teilweise auch Wärmeliefer-Contracting oder Anlagen-Contracting genannt). Es verursacht Mehrkosten von bis zu 250 Prozent – allerdings für die Mieter und nicht für den Vermieter.

Geldbörse auf einer Heizung (Symbolbild): Unter bestimmten Umständen können Sie den Staat an Ihren Heizkosten beteiligen.Vergrößern des Bildes
Geldbörse auf einer Heizung (Symbolbild): Wenn die Gasheizung als Fernwärme abgerechnet wird, verursacht das Mehrkosten. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)

Was ist Wärme-Contracting?

In vielen Mehrparteienhäusern versorgt eine Gasheizung die Wohnungen mit Wärme. Die dadurch entstehenden Heizkosten werden mithilfe eines speziellen Verteilerschlüssels auf die einzelnen Parteien umgelegt. Diese bezahlen mit ihren Nebenkosten für das Erdgas sowie für die Wartung und die Reparatur der Anlage.

Der Vermieter muss sich jedoch weiterhin darum kümmern, dass die Heizung von einem Fachbetrieb gewartet, repariert oder erneuert wird. Ist ihm das zu viel Aufwand, kann er diese Aufgaben an einen Contractor delegieren. Der Dienstleister kümmert sich dann um die Wartung, die Reparatur und die etwaige Erneuerung der Anlage. Die anfallenden Kosten werden anschließend über den Wärmepreis in der Heizkostenabrechnung direkt an die Mieter weitergegeben.

Gasheizung wird zur Fernwärme

Ein weiteres Problem, das sich durch Contracting-Verträge ergibt: Mieter zahlen nicht mehr für ihren Gasverbrauch, sondern für die Wärmeversorgung, genauer gesagt: für die Fernwärmelieferung. Durch diese Einstufung unterliegt das Wärme-Contracting der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV). Das wiederum bedeutet, dass Mieter einen Wärmepreis zahlen müssen, der sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammensetzt. In vielen Fällen ist der Arbeitspreis sehr hoch – er liegt teilweise zwischen 40 und 60 Cent/kWh.

Zudem kann "der Dienstleister alle Tricks anwenden, die auch von Fernwärmemonopolisten genutzt werden, z. B. Börsenindizes, die mit realen Gaspreisen nichts zu tun haben", erklärt das Verbrauchermagazin Plusminus. Das heißt, dass der Dienstleister dem Auftraggeber Preise in Rechnung stellt, die mit den tatsächlichen Beschaffungskosten nicht übereinstimmen. Denn viele Versorger kaufen das Gas zu einem niedrigen Preis auf dem Gasmarkt ein – und nicht zu dem hohen, den sie dann auf der Abrechnung angeben.

Achtung: Contracting nicht nur bei Wärme

Neben Wärmeliefer-Contracting gibt es noch weitere Dienstleistungen, die der Vermieter oder Hauseigentümer an externe Anbieter auslagern kann. Hierzu zählt das Einspar-Contracting. Es umfasst alle energierelevante Leistungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, die Energiekosten eines Gebäudes dauerhaft zu senken. Darunter also auch die Wartung und Erneuerung der Energieverteilungsanlagen (Heizungsventile und Heizkörper) oder die Gebäudesanierung (Wärmedämmung, Fenstertausch).

Zwar profitieren Kunden bei diesem Vertrag von den eingesparten Energiekosten. Doch sie zahlen auch hier für die zusätzlich erbrachte Leistung – zu teilweise überhöhten Konditionen.

Auch Privatpersonen können Wärme-Contracting in Anspruch nehmen. Beispielsweise, wenn es um den Austausch der Heizungsanlage geht. Das Tückische daran: Anstatt die Anlage zu kaufen, wird sie geleast oder gemietet. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde dann zwar die Möglichkeit, den Heizkessel zu kaufen. Der Preis hierfür ist jedoch meist sehr hoch, sodass sich für den Heizungstausch ein überzogener Gesamtpreis ergibt.

Wärme-Contracting in der Kritik

Mietervereine und Verbraucherschützer kritisieren diese Vorgehensweise. Denn sie stellt eine unnötige finanzielle Mehrbelastung für die Mieter dar. Schließlich müssen diese für die Delegation der Dienstleistung zahlen – und nicht der Vermieter, der diese in Auftrag gegeben hat.

Gehen Sie davon aus oder wissen Sie, dass Ihr Vermieter die Wärmeversorgung in Ihrem Haus an einen Contractor weitergegeben hat, überprüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung genau. Erkennen Sie Unstimmigkeiten, fordern Sie die Sichtung der Vertragsunterlagen an. Zusätzlich sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland wenden. Die Experten überprüfen dann Ihre Abrechnung und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Übrigens: Nicht alle Hauseigentümer oder Hausverwalter wissen, welche Nachteile sich durch das Contracting für die Mieter ergeben.

Verwendete Quellen
  • mdr.de "Contracting": Legaler Betrug mit Heizkosten"
  • verbraucherzentrale.de "Energie-Contracting: Was Sie beim Vertragsabschluss beachten sollten"
  • rbb.de "Verbraucherzentrale warnt vor verlockenden Angeboten beim Heizungs-Umbau"
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