Verbraucherschützer mahnen Heizkostenabrechnung: Oft zu viel berechnet
Haben Sie schon Ihre Nebenkostenabrechnung für 2023 erhalten? Dann sollten Sie diese besonders penibel prüfen. Es könnten Ihnen Entlastungen zustehen.
Verunsicherung bei vielen Mietern: Die aktuellen Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2023 sind eingetroffen, doch es bleibt die Frage, ob die darin ausgewiesenen Beträge auch tatsächlich die Einsparungen durch die Energiepreisbremsen berücksichtigen.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat beobachtet, dass nur ein Bruchteil der Abrechnungen die vorgesehenen Entlastungen korrekt ausweist. Für Mieter ist es essenziell, transparent nachvollziehen zu können, ob sie von den staatlichen Hilfen profitiert haben oder nicht. Angesichts dieser Unsicherheit bieten Verbraucherschützer Unterstützung und raten dazu, die Abrechnungen genau zu prüfen. Sie legen dar, worauf bei der Kontrolle geachtet werden sollte, um zu gewährleisten, dass die Energiepreisentlastungen auch im eigenen Fall angemessen weitergegeben wurden.
- Prüfen Sie in der Betriebskostenabrechnung unter der Position "Beleuchtung", ob Ihr Vermieter dort Angaben zur Strompreisbremse gemacht hat. Auch in der Heizkostenabrechnung bei der Position "Betriebsstrom der Heizungsanlage" sollte eine solche Information zu finden sein.
- In der Heizkostenabrechnung sollte ferner ein Vermerk zu Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zu finden sein.
Ist der Vermieter dieser Pflicht nicht nachgekommen, sollten Betroffene Einsicht in die Unterlagen für den Strom- und Brennstoffbezug verlangen und diese entsprechend prüfen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt auf ihrer Webseite einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Abrechnung und die Bitte nach Dokumenteneinsicht bereit.
Nebenkostenabrechnung: Welche Kosten müssen Mieter zahlen?
Der Vermieter darf unter anderem folgende Kosten auf seine Mieter umlegen:
- Grundsteuer,
- Wasser,
- Abwasser,
- Beleuchtung,
- Schornstein- und Straßenreinigung,
- Hausmeister,
- Müllabfuhr,
- Gartenpflege,
- Fahrstuhl (Wartung/Reparatur).
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel hier.
Die Betriebskosten können dabei als Pauschale oder Vorauszahlung abgerechnet werden – siehe auch § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Was ist die Preisbremse?
Die Preisbremsen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiekrise entlasten, als Strom und Gas sehr teuer war. Arbeitspreise, die oberhalb der Grenze von 40 Cent/kWh für Strom, 12 Cent/kWh für Gas und 9,5 Cent/kWh für Wärmelieferungen lagen, wurden 2023 staatlich bezuschusst. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften daher nie Energiepreise bezahlt haben, die oberhalb dieser Grenzen lagen. Vermieter waren verpflichtet, die Entlastungen an ihre Mieter weiterzureichen.
- Nachrichtenagentur dpa
- Verbraucherzentrale NRW Pressemitteilung