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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mietrecht Heizkosten werden fällig, auch wenn Sie nicht heizen
Heizen können sich viele nicht mehr leisten – die Energiepreise sind mittlerweile extrem hoch. Bringt es eine Ersparnis, wenn man nicht oder nur wenig heizt?
Werden die Thermostate heruntergedreht oder zumindest auf die Frostschutzeinstellung (Schneeflocke) gestellt, müssten für Mieter doch eigentlich nur sehr geringe Heizkosten anfallen. So zumindest der erste Eindruck. Doch das stimmt nicht. Denn auch wenn Sie nur wenig oder sogar gar nicht heizen, müssen Sie Heizkosten zahlen. Wieso?
Das sagt das Gesetz
Laut § 7 Abs. 1 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) darf der Vermieter die Heizkosten um bis zu 70 Prozent nach Verbrauch verteilen. Das heißt, bei einer Betriebskostenabrechnung sind mindestens 70 Prozent der aufgeführten Heizkosten selbst verursacht (Verbrauchskosten), mindestens 30 Prozent sind Gemeinschaftskosten beziehungsweise Grundkosten, die allen Mietern im gleichen Maße – beziehungsweise anhand der Wohnfläche – auferlegt werden.
Mieter darf Änderung verlangen
Die Höhe des Verteilungsschlüssels ist allerdings recht flexibel. Er kann laut Gesetz zwischen 50 und 70 Prozent liegen und vom Vermieter festgelegt werden. Ist der Mieter damit nicht einverstanden, so kann er eine Änderung einfordern, wie das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 16.1.2019, Az.: VIII ZR 113/17) besagt.
Warum werden die Heizkosten auf alle verteilt?
Ein Anteil der Heizkosten wird auf alle Mieter verteilt, weil es Kosten sind, die durch den Betrieb der Anlage anfallen. Dazu zählen beispielsweise die Stromkosten für die Heizungsanlage, die Wartungskosten, die Reparaturkosten oder auch die Gebühren für den Schornsteinfeger sowie die Lieferung des Brennstoffes – diese Posten sind der Heiznebenkostenverbrauch.
Auch Wärmeverluste sowie die Wohnungslage sind Faktoren, die in die Grundkosten mit einspielen. Die Gründe: Mieter, die mehrere Außenwände haben, haben tendenziell einen höheren Heizenergieverbrauch. Und auch leerstehende Nachbarwohnungen können den Heizenergieverbrauch erhöhen. (Mehr dazu erfahren Sie hier). An beiden Faktoren haben die betroffenen Mieter keine Schuld, weshalb die dafür anfallenden Kosten auf alle solidarisch verteilt werden können.
Muss ich Heizkosten zahlen, wenn ich nicht heize?
Ja. Zumindest, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mit Fernwärmeanschluss oder einer zentralen Heizungsanlage, die alle Mietparteien mit Wärme versorgt, wohnen.
- haufe.de "BGH-Urteil, Heizkostenverteilung"
- heizspiegel.de "Heizkostenabrechnung"
- mietrecht.org "Heizkostenabrechnung Aufteilung"
- gesetze-im-internet.de "§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme"