Klägerin fordert 200.000 Euro Bayer wegen Antibabypille vor Gericht
Der Pharmakonzern Bayer muss sich wegen seiner Antibabypille "Yasminelle" einem Gerichtsverfahren stellen.
Schon länger steht das Präparat unter dem Verdacht Gefäßverschlüsse bis hin zu lebensbedrohlichen Lungenembolien zu verursachen. In den USA hat Bayer in außergerichtlichen Einigungen bereits rund 1,9 Milliarden Dollar an tausende Klägerinnen gezahlt.
Klägerin war bereits klinisch tot
Wenn sie das Risiko gekannt hätte, hätte sie die Pille nie genommen, sagt Rohrer, die als erste Betroffene in Deutschland Klage eingereicht hatte.
Ob "Yasminelle" die Ursache für den Beinahetod der Frau war, ist ungewiss. Fest steht nur, dass die sportliche Nichtraucherin und Vegetarierin im Alter von 25 Jahren eine Lungenembolie erlitt und damals, am 11. Juni 2009, nach einem Herzstillstand bereits klinisch tot war.
Die Frau leidet seitdem unter anderem an Herz- und Atembeschwerden. Sie muss ein Blutverdünnungsmittel mit erheblichen Nebenwirkungen einnehmen und darf deshalb keine Kinder bekommen. Die Klägerin berichtet von etwa 250 weiteren Frauen allein in Deutschland, die ebenfalls Thrombosen erlitten hätten.
Nicht ausreichend auf Nebenwirkungen hingewiesen?
In dem Prozess wird mitentscheidend sein, wie die Richter den Warnhinweis auf das erhöhte Thromboserisiko des Wirkstoffes Drospirenon bewerten. Der Klägerin zufolge entstand auf dem Beipackzettel der Eindruck, dass nur übergewichtige oder diabeteskranke Frauen betroffen sein könnten.
In den neuen Pillenschachteln gibt es mittlerweile einen deutlicheren Warnhinweis, was zugunsten der Klägerin sprechen könnte.
Bayer weist die Vorwürfe zurück
Trotzdem weist Bayer die Forderungen zurück. Die Ansprüche seien unbegründet. Bayer werde sich dagegen zur Wehr setzen, teilte der Konzern auf Anfrage mit.
Der Pharmariese zeigt sich überdies zuversichtlich, weil nach seinen Angaben bereits zwei Verfahren in Deutschland zu seinen Gunsten entschieden wurden: In einem Fall hatte das Gericht die erhobene Schadensersatzklage rechtskräftig abgewiesen. In einem anderen Fall wurde ein Antrag auf Prozesskostenhilfe vom Gericht mangels Erfolgsaussichten der Klage zurückgewiesen. Rohrer hatte zwar als Erste in Deutschland Klage eingereicht, das Verfahren kommt aber erst jetzt zur Verhandlung.
Klägerin will, dass "Yasminelle" vom Markt verschwindet
Auch die 31-Jährige will den Streit ausfechten und sich offenbar nicht auf einen außergerichtlichen Vergleich einlassen. Sie will erreichen, dass die Pille vom Markt genommen werden muss, sagt sie.
Der Konzern verkauft die Pille international auch unter den Namen Yasmin und Yaz und machte damit 2014 einen Umsatz von 768 Millionen Euro. Wegen ähnlicher Fälle gibt es Klagen gegen Bayer in Frankreich, der Schweiz und Kanada.
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