Rollstühle, Hörgeräte und mehr Neues Gesetz: Dafür bekommen Sie Geld von Ihrer Krankenkasse
Gute Nachrichten für gesetzlich Versicherte: Künftig soll es für Sie leichter sein, benötigte Heil- und Hilfsmittel zu erhalten. Neben einer Entbürokratisierung sieht das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung auch vor, dass bei der Verschreibung verstärkt auf die Qualität der Maßnahme geachtet wird.
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz soll künftig vermehrt dafür sorgen, dass Versicherte benötigte Aufwendungen einfacher und schneller erhalten. Neben Sehhilfen sollen nun auch Rollstühle, Hörgeräte, Inkontinenzhilfen und mehr von den Krankenkassen bezuschusst werden. Ziel ist es, Versicherten den Zugang zu den richtigen Medikamenten zu erleichtern und ihnen hierdurch ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.
Auch die Beratung der Leistungserbringer – zum Beispiel Therapeuten, Mitarbeiter im Sanitätshaus, Apotheker – gegenüber ihren Patienten soll sich verbessern. Die Fachkräfte müssen dann ausführlich darüber informieren, welche Arzneien, medizinischen Aufwendungen und Zusatzleistungen den Versicherten zustehen und wie hoch diese bezuschusst werden. Diese ausführliche Beratung soll Sie auch vor ungerechtfertigten Mehrkosten schützen.
Das Gesetz wurde bereits vom Bundesrat gebilligt. Wie es in der Praxis umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Erstattung von Rollstühlen, Hörgeräten und weiterer Heilmittel
Durch das Gesetz ist der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, sein Hilfsmittelverzeichnis zu überarbeitet und kontinuierlich zu aktualisieren. Versicherte sollen durch die Hilfsmittel ihren Alltag möglichst selbstbestimmt bewältigen können.
Was bedeutet das für Sie? Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass künftig auch Aufwendungen für bestimmte Hilfsmittel, die der Prävention und Rehabilitation dienen, von den Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden sollen. Zu den entsprechenden Hilfsmitteln zählen laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auch
- Rollstühle,
- Prothesen und
- Hörgeräte.
Neben den Kosten soll nun auch die Qualität der Hilfsmaßnahme oder des Medikaments beim Kostenübernahmebescheid mit berücksichtigt werden.
"Blankoverordnung" für Dauer und Häufigkeit der Therapie
Bei dem Modellvorhaben sollen die behandelnden Therapeuten oder Leistungserbringer die Dauer oder die Häufigkeit verschriebener Therapien mit einer sogenannten Blankoverordnung bestimmen. Hierzu zählen Anwendungen bei
- der Ergotherapie,
- der Physiotherapie oder
- der Logopädie.
Der behandelnde Arzt soll hierzu diese "Blankoverordnung" ausfüllen, in der der Therapeut oder Leistungserbringer die entsprechenden Werte eintragen können.
Was bedeutet das für Sie? Die Behandlung kann dann mehrere Wochen oder Monate dauern, ohne dass Sie hierfür ein neues Rezept von Ihrem Arzt benötigen. Auch der Intervall wird nun vom Leistungserbringer und nicht mehr vom behandelnden Arzt bestimmt. Notwendige Maßnahmen können Sie nun einfacher über einen längeren Zeitraum erhalten – auch ohne regelmäßige Arztbesuche.
Krankenkassen kontrollieren
Ob die Leistungserbringer ihren neuen vertraglich und gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen wird zudem stetig von den Krankenkassen kontrolliert. Wie diese stichprobenartige Überprüfung ablaufen soll, wird der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden Wochen vorstellen.
Schwächung der Krankenkassen
Für die gesetzlichen Krankenkassen bewirkt das Gesetz eine Schwächung in ihrer Stellung gegenüber ihrer Mitglieder. Zuvor konnten diese aufgrund der vorgegebenen Budgets und Honorare pro Patient pro Quartal einen gewissen Einfluss auf erstellte Diagnosen nehmen. Dies soll sich nun ändern. Darüber hinaus werden die Krankenkassen nur noch auf Wunsch des Patienten über mögliche häusliche oder sexuelle Gewalt informiert. Vorab bestand nur bei Kindern keine Mitteilungspflicht gegenüber der Krankenkasse bei Gewalttaten.
Was bedeutet das für Sie? Mit dem Gesetz soll das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zunehmend gestärkt werden. Diagnosen richten sich nicht mehr nach den Vorschriften und genehmigten Patientenbudgets der Krankenkassen sondern sollen sich vermehrt am Wohlbefinden des Patienten orientieren.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.