EU-Gericht entscheidet Kein Markenschutz für Rubik's Zauberwürfel
Geübte schaffen den Rubik's Cube angeblich unter fünf Sekunden – aber der Streit über europäische Markenrechte an dem dreidimensionalen Puzzle zieht sich nun schon über 14 Jahre. Nun hat das EU-Gericht in Luxemburg eine Entscheidung gefällt.
Der als "Rubik's Cube" bekannte Zauberwürfel kann in der EU nicht als Marke eingetragen werden. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am Donnerstag die Entscheidung des Europäischen Markenamts Euipo, das die Unionsmarke für nichtig erklärt hatte. Die Richter begründeten dies damit, dass die Drehbarkeit der einzelnen Würfelteile wesentliches Merkmal des Zauberwürfels sei. Eine solche technische Lösung kann nicht als Marke geschützt werden.
Was ist vorgefallen?
Der Entscheidung des EU-Gerichts war ein jahrelanger Rechtsstreit um den Markenschutz vorausgegangen. Der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys beantragte bereits im Jahr 2006 die Löschung der Marke, weil technische Funktionen wie die Drehbarkeit der Würfelteile nicht geschützt werden könnten.
Das EU-Gericht wies zwar zunächst im Jahr 2014 die Klage des Spielzeugherstellers ab, doch dieses Urteil hob der Europäische Gerichtshof in zweiter Instanz im Jahr 2016 auf. Daraufhin erklärte schließlich das Europäische Markenamt Euipo die Marke für nichtig.
- Probleme für Reifenhersteller: Continental in den roten Zahlen
- Internationales Ranking: Das sind die wertvollsten Marken der Welt
- Nach Insolvenz: Siemens Gamesa übernimmt Teile der Konkurrenz
Dagegen klagte das Unternehmen Rubik's erneut vor dem EU-Gericht. Die Luxemburger Richter wiesen diese Klage jedoch nun ab und bestätigten die Entscheidung des Euipo. Gegen dieses Urteil können erneut Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden, die aber vorher zugelassen werden müssen. Der Zauberwürfel wurde 1974 vom ungarischen Ingenieur Erno Rubik erfunden.
- Nachrichtenagentur AFP