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Flutkatastrophe: Handwerker geben Hoffnung auf ihre Spenden auf


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Finanzbehörden blockieren
Handwerker geben Hoffnung auf ihre Flutspenden auf


Aktualisiert am 06.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Aufräumen nach der katastrophalen Flut: Die schlimmen Bilder hatten große Solidarität auch in Handwerk und Wirtschaft für betroffene Unternehmen ausgelöst. Aber Spenden dürfen nur Privatleute annehmen (Archivfoto).Vergrößern des Bildes
Aufräumen nach der katastrophalen Flut: Die schlimmen Bilder hatten große Solidarität auch in Handwerk und Wirtschaft für betroffene Unternehmen ausgelöst. Aber Spenden dürfen nur Privatleute annehmen (Archivfoto). (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 vor allem im Ahrtal flossen auch viele Spenden für schwer getroffene Betriebe. Doch das Geld wird nicht ausgezahlt. Das Unverständnis über die Politik ist groß.

Ulf Hoffmann, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelrhein, erinnert sich noch gut an das Gespräch mit dem Inhaber eines Kfz-Meisterbetriebs in Bad Neuenahr-Ahrweiler Wochen nach der katastrophalen Flut. "Ich schmeiß hin, ich hör auf", sagte ihm der Chef von rund einem Dutzend Mitarbeitern. "Du machst weiter", erwiderte Hoffmann. Er hätte ihm auch gerne schnell mit Geld geholfen, das gezielt für Handwerksbetriebe gespendet worden war. Doch die Finanzbehörden spielen nicht mit: Es gibt Ärger um die Spenden – die Handwerker verschaffen sich jetzt Luft.

100 von 400 Mitgliedsbetrieben wurden durch die Fluten der Ahr im Juli vergangenen Jahres "existenziell" getroffen, sagt Hoffmann. Hilfsbereitschaft und Solidarität gab es danach auch für die Handwerksfirmen. Für betroffene Betriebe wurden rund 750.000 Euro an die Kreishandwerkerschaft gespendet, und andernorts gingen ebenfalls Gelder ein.

Diverse Handwerksorganisationen wie Innungen und Verbände erhielten Gelder in siebenstelliger Höhe, erklärt Gerd Benzmüller, Vorsitzender des Landesverbands der rheinland-pfälzischen Kreishandwerkerschaften in einer Mitteilung. Nur: "Dringend benötigte Spenden zum Wiederaufbau der Handwerksbetriebe liegen seit Monaten auf treuhändischen Konten der Handwerksorganisationen brach."

Bei Oderflut gab es Ausnahmeregelung

Was nach der Hochwasserkatastrophe* 2002 möglich war, gilt diesmal nicht. An Firmen können keine Spenden fließen. "Unterstützungsleistungen z.B. in den betrieblichen Bereich an von dem Hochwasser besonders betroffene Unternehmen oder Selbständige (...) sind insoweit nicht begünstigt", heißt es im entsprechenden Erlass des Landes. Spenden nur an Privatleute, nicht für Handwerker, Händler – oder auch Winzer.

Bei den Weinbauern kamen durch eine große "Flutwein"-Hilfsinitiative unter Beteiligung vieler Weinbauern sogar rund 7 Millionen Euro zusammen. Sie müssen nach der Rechtslage entweder an gemeinnützige Zwecke gehen oder bei der Auszahlung werden hohe Steuern fällig.

"Ich konnte es zunächst nicht glauben"

"Ich konnte die Regelung damals zunächst nicht glauben", sagt Handwerksvertreter Hoffmann. Die Erkenntnis sei sehr ernüchternd gewesen. Betroffene Handwerker seien in existentieller Not gewesen, rund um die Uhr im Ausnahmezustand. Dann hätten sie die Riesensolidarität erlebt, um letztlich feststellen zu müssen, dass Politik und Finanzbehörden hier blockieren.

Frank Wershofen, Kreishandwerksmeister des Landeskreises Ahrweiler, spricht von einem "Schlag ins Gesicht der betroffenen Inhaberinnen und Inhaber, denen wieder und wieder jedwede Unterstützung unbürokratisch und schnell zugesagt wurde".

Dazu kommt, dass Zahlungen aus dem staatlichen Unwetter-Hilfsfonds ausstehen, sagt Hoffmann. Dem hilfsbereiten Personal der rheinland-pfälzischen Investitions- und Strukturbank sei das bei der Fülle von Anträgen nicht zu verübeln. Unternehmen können dort Mittel für Reparaturkosten oder Neubeschaffung anteilig geltend machen und befristet Einkommenseinbußen kompensieren lassen.

Das Antragsverfahren sei aber so, "dass es etwa der Inhaber des Kfz-Betriebs ohne meine Hilfe nicht geschafft hätte". Schnelle Hilfe aus den eigens dafür geleisteten Spenden wäre da für Betriebe ohne Elementarschadenversicherung umso wichtiger gewesen, sagt Hoffmann.

Die Hoffnung ist inzwischen klein, dass es doch noch eine späte Lösung gibt, Enttäuschung über die Politik macht sich breit: "Monatelange Bemühungen konnten die Finanzbehörden und die Politik in Rheinland-Pfalz selbst in einer solch beispiellosen Notsituation nicht dazu bewegen, unbürokratische Ausnahmen zu veranlassen." Im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium habe es zwar Zuspruch gegeben, im Finanzministerium aber eine Abfuhr, erläutert Hoffmann.

Für Zukunft andere Lösung?

Nun wollen die Handwerksvertreter, dass es wenigstens für die Zukunft bessere Lösungen gibt. "So etwas darf sich nicht wiederholen", so Hoffmann. Es müssen gesetzliche Änderungen in die Wege geleitet werden. In der Abgabenordnung könne etwa der Gemeinnützigkeitszweck um den Punkt Katastrophenhilfe, mit Abgrenzungsmerkmalen auch für Unternehmen, erweitert werden.

Auch Martin Georg, Vorsitzender des Deutschen Fundraising Verbands und beratend für die Fluthilfe der Winzer tätig, drängt darauf, dass die Politik flexible Lösungen schafft. Die Gemeinnützigkeit habe sich schließlich weiterentwickelt, zitierte ihn die FAZ. Wenn sich die nächste Katastrophe ereignet, soll es ja zumindest wieder große Bereitschaft zur Hilfe geben.

*Wir hatten an dieser Stelle zunächst von Oderflut geschrieben. 2002 war das Hochwasser an Elbe und Donau.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Ulf Hoffmann
  • Pressemitteilung Kreishandwerkerschaft (per Mail)
  • faz.net: "Flutwein"-Spenden dürfen nicht an Winzer ausgezahlt werden
  • Finanzministerium Rheinland-Pfalz: Erlass Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen
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